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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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StMI: Entlastung der Polizei bei Schwertransportbegleitungen – Bundesrat folgt Vorschlag von Bayerns Innen- und Verkehrsminister Joachim Herrmann

22. April 2016 by Klaus Kohnen

Verlagerung auf beliehene private Transportbegleiter – Polizei kann sich um wichtigere Aufgaben kümmern

Heute ist der Deutsche Bundesrat einem Antrag Bayerns gefolgt, einen bundeseinheitlichen Rahmen zur Begleitung von Großraum- und Schwertransporten durch private und vom Staat beliehene Transportbegleiter zu schaffen. Das geht auf eine entsprechende Initiative von Bayerns Innen- und Verkehrsminister Joachim Herrmann zurück.

Damit ist der Weg frei für eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes durch den Bundestag“, freute sich Herrmann.

„Wir erhoffen uns dadurch eine ganz erhebliche Entlastung der Polizei.“

Während die Schwertransportbegleitung durch die Bayerische Polizei im Jahr 2010 laut Herrmann noch mit knapp 42.000 Einsatzstunden zu Buche schlug, waren es 2015 bereits über 66.000 Einsatzstunden.

Es gibt aber viel wichtigere Aufgaben für unsere Polizistinnen und Polizisten, gerade mit Blick auf die aktuelle Flüchtlingssituation und die Bedrohungslage durch islamistische Terroristen“, machte der Minister deutlich.

Gleichzeitig könne sich die Wirtschaft nach diesem Modell künftig Zeit und Geld raubende Transportübergaben an den Ländergrenzen von Polizei zu Polizei sparen, wie sie heute noch erforderlich sind.

Herrmann hatte das Thema bereits im Dezember letzten Jahres auf die Innenministerkonferenz gebracht.

Wir waren uns einig, dass wir eine neue bundesweite Regelung im Straßenverkehrsrecht brauchen, damit zukünftig private Transportbegleiter anstelle der Polizei Schwertransporte begleiten dürfen“, erklärte der Minister.

Unter Federführung Bayerns haben Bund und Länder hierzu das Modell des beliehenen, privaten Transportbegleiters entwickelt. Diesem soll es ermöglicht werden, die zur Sicherung der Transporte erforderlichen Anordnungen selbst zu treffen. Das ist bisher nur der Polizei vorbehalten. Vorbild hierfür war die Tätigkeit der Kraftfahrzeugsachverständigen bei den Technischen Prüfstellen, beispielsweise des TÜV. Unter anderem soll es für die neu zu regelnden Schwertransportbegleitungen bundesweite Mindeststandards geben, die insbesondere die Aus- und Fortbildung sowie die Ausrüstung der Begleitfahrzeuge betreffen.

Die Annahme unseres Bundesratsantrags ist ein wesentlicher Schritt zur Einführung dieses Modells“, fasste Herrmann zusammen. „Weitere Umsetzungschritte auf Bundes- und Länderebene müssen rasch folgen.“

Nach derzeitiger Rechtslage wird für Schwertransporte eine Begleitung durch die Polizei angeordnet, sofern für eine sichere Transportabwicklung die Befugnis zur Verkehrsregelung notwendig ist. Dazu gehören Maßnahmen wie beispielsweise die zeitweise Sperrung des Gegenverkehrs, um eine gefahrlose Passage des Transports an einer Engstelle zu ermöglichen.

StMI, Pressemitteilung v. 22.04.2016

Redaktioneller Hinweis

Der oben erwähnte Antrag des Freistaats fand Eingang in den Beschluss zu dem Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze (TOP 19 der heutigen 944. Bundesrats-Sitzung). Zum Wortlaut nebst Begründung: vgl. die Erläuterungen zum TOP (PDF).

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