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StMGP: Gutachten zu Folgen der Flüchtlingszahlen für Gesundheitswesen kann starten

24. April 2016 by Klaus Kohnen

Das von Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml geplante Gutachten zu den mittelfristigen Folgen der Ankunft zahlreicher Flüchtlinge im Freistaat für die medizinische Versorgung kann jetzt in Angriff genommen werden. Den Zuschlag bekam bei einer europaweiten Ausschreibung eine Bietergemeinschaft der Universität Bayreuth und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH.

Huml betonte am Sonntag: „Bayern ist das erste Bundesland, das wissenschaftlich prüfen lässt, wie sich die hohen Flüchtlingszahlen auf unser Gesundheitssystem auswirken. Ich möchte genau wissen, was uns bis 2022 erwartet – und wie wir die Weichen richtig stellen können. Wir haben in Bayern eines der besten Gesundheitssysteme der Welt. Das soll auch künftig so bleiben!“

Das Gutachten ist Teil des Sonderprogramms „Zusammenhalt fördern, Integration stärken“ der Bayerischen Staatsregierung.

Huml unterstrich: „Geklärt werden soll vor allem, welcher zusätzliche Bedarf an medizinischer Versorgung in Bayern besteht. Kernelement des Gutachtens ist eine Feldstudie. Dazu werden 1600 repräsentativ ausgewählte Flüchtlinge befragt.“

Huml fügte hinzu: „Für eine nachhaltige Gesundheitspolitik brauchen wir Zahlen und Fakten. Es geht um Fragen wie: Mit wie vielen Arztbesuchen von Asylsuchenden ist zu rechnen? Welches besondere Behandlungsangebot erfordern die Folgen von Krieg und Migration? Wie kann sich die Versorgungslandschaft in Bayern darauf einstellen? Brauchen wir mehr Personal in der medizinischen Versorgung, zusätzliche Praxen für Ärzte und Psychotherapeuten und mehr Krankenhausbetten?“

Mit Ergebnissen wird im Jahr 2017 gerechnet.

Die Ministerin erläuterte: „Das Gutachten soll eine Prognose für die Jahre 2017 bis 2022 erstellen. Vorgesehen ist unter anderem eine Status-quo-Beschreibung der gesundheitlichen Versorgung in Bayern und eine Analyse des Krankheitsspektrums bei Asylbewerbern. Daraus werden der zusätzliche Bedarf an gesundheitlicher Versorgung und darauf aufbauend notwendige Maßnahmen oder Handlungsempfehlungen abgeleitet. Zudem werden die voraussichtlich entstehenden zusätzlichen Kosten geschätzt.“

StMGP, Pressemitteilung v. 24.04.2016

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