Gesetzgebung

Staatskanzlei: Bürokratieabbau – Staatskanzleiminister Dr. Marcel Huber startet Offensive zur Erleichterung von Brauchtums- und Vereinsfeiern

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„Weg mit unnötiger Bürokratie im Ehrenamt / Bayern bleibt nur Bayern, wenn die Traditionen gepflegt werden können / Ehrenamtslotsen als Ansprechpartner vor Ort“ / Neben der Paragraphenbremse startet die Bayerische Staatsregierung eine weitere Offensive, um bürokratische Hürden für Bürgerinnen und Bürger abzubauen. Diesmal steht dabei das Ehrenamt im Mittelpunkt.

Staatskanzleichef Dr. Marcel Huber erklärt seine Pläne:

Feste von Feuerwehren, Schützen-, Burschen- und Sportvereinen, Trachtenumzüge, wohltätige Veranstaltungen, Pfarrfeste – alles sind größtenteils rein ehrenamtlich organisierte Feierlichkeiten. Sie gehören fest zum Alltag und sind wesentlicher Bestandteil des bayerischen Lebensgefühls und der bayerischen Lebensqualität. Wer jedoch solche Feste ausrichten will, muss sich dabei oft an ein umfassendes bundes-, landes- und kommunalrechtliches Regelwerk halten. Verschiedene Zuständigkeiten, unterschiedliche Fristen und Unübersichtlichkeit sind dabei große Hürden für Ehrenamtliche. Ich sage deshalb klar: weg mit unnötiger Bürokratie!“

Um die Organisation und Durchführung solcher Vereinsfeste weiter zu erleichtern, sollen jetzt bestehende Abläufe und staatliche Vorgaben unter die Lupe genommen und mögliche unnötige Hemmnisse abgestellt werden.

Huber betont: „Bayern bleibt nur Bayern, wenn seine Traditionen gepflegt werden können. Die Kommunen und Landratsämter sind verlässliche Partner für das Ehrenamt. Aber wir müssen versuchen, bei ehrenamtlichen Veranstaltungen noch konsequenter pragmatische und flexible Lösungen zu finden. Wenn die Anforderungen für Genehmigungen, Rahmenbedingungen und Vorkehrungen zu hoch sind, steigt das Frustpotenzial. Und Frust ist natürlich Gift für jedes Ehrenamt!“

Die Erleichterungen sollen aber in keiner Weise sinnvolle Schutzvorkehrungen außer Kraft setzen. Für Minister Huber muss eine Balance zwischen dem Schutz der Bevölkerung und einfachen rechtlichen Vorgaben für eine Feier hergestellt werden.

Huber: „Wir machen keine Abstriche bei der Sicherheit der Bevölkerung. Die meisten gesetzlichen Vorgaben dienen einem sinnvollen Zweck wie dem Brandschutz, dem Umwelt- oder dem Jugendschutz. Aber übermäßige bürokratische Hürden dürfen das Ehrenamt nicht belasten.“

Ziel der Initiative ist es, in enger Absprache und Zusammenarbeit mit den Kommunen einen „Leitfaden“ für Vereine zu entwickeln, wie sie bei Veranstaltungen alles richtig machen können – möglichst schnell und unbürokratisch.

Überflüssige Paragraphen auszumisten, ist eine anspruchsvolle Aufgabe, aber wir werden Schritt für Schritt Verbesserungen erzielen“, so der Staatskanzleiminister.

Eine erste schnelle Maßnahme zur Entbürokratisierung wurde bereits im Vorfeld der Feierlichkeiten um den 1. Mai gefunden. Bislang waren zum Teil mehrere Genehmigungen oder Erlaubnisse für die besondere Nutzung der Straße sowie der landwirtschaftlichen Fahrzeuge beim Transport von Maibäumen erforderlich. Jetzt wurde der Weg für eine vollständige Genehmigungsfreiheit eröffnet: Künftig ist weder eine Genehmigung noch eine Erlaubnis erforderlich, wenn vor und hinter dem Zug die entsprechenden Straßen ordnungsgemäß durch Polizei, Feuerwehr oder THW freigehalten werden.

Neben dem geplanten Leitfaden will sich Staatsminister Huber auch für sogenannte „Ehrenamtslotsen“ in den Landkreisen und kreisfreien Städten einsetzen:

Engagierte Ansprechpartner sind meistens die beste Hilfe durch den Behördendschungel.“

Staatskanzlei, Pressemitteilung v. 25.04.2016