Gesetzgebung

Staatskanzlei: Kabinett beschließt Umsteuerung in der Unterbringung von Asylbewerbern

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Sozialministerin Emilia Müller: „Wir entlasten die Kommunen durch Umstrukturierung der Asylbewerberunterbringung“

Bayern wird seine Kommunen bei der Asylunterbringung entlasten. Der Ministerrat hat daher die bereits in der Sitzung am 12. April 2016 vorberatenen Vorschläge von Sozialministerin Emilia Müller zur Anpassung der bayerischen Asylbewerberunterbringung beschlossen. Asylbewerber werden künftig länger in den Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht. Beim Ausbau und Betrieb von Erstaufnahmeeinrichtungen wird noch stärker auf mietkostenfrei zur Verfügung stehende Bundesliegenschaften zurückgegriffen.

Wir vollziehen die Umsteuerung in der Unterbringung von Asylbewerbern in enger Abstimmung mit unseren Kommunen. Deshalb habe ich in der vergangenen Woche Gespräche sowohl mit den Kommunalen Spitzenverbänden als auch mit Vertretern von Kommunen wie Bamberg oder Manching / Ingolstadt geführt, auf deren Gebiet sich größere Einrichtungen befinden, für die sich Änderungen ergeben werden“, so Müller.

Asylbewerber sind bis maximal sechs Monate verpflichtet, in den Erstaufnahmeeinrichtungen zu bleiben, Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten sogar bis zur Aufenthaltsbeendigung. Danach werden sie in der Regel in der sogenannten Anschlussunterbringung versorgt. Die Ministerin setzt dabei in Zukunft wieder verstärkt auf Gemeinschaftsunterkünfte statt auf dezentrale Unterbringung. In beiden Fällen trägt der Freistaat die Kosten. Gemeinschaftsunterkünfte werden aber von den Bezirksregierungen betrieben, während sich die Landratsämter oder kreisfreien Städte um dezentrale Unterkünfte kümmern.

Wir wollen unsere bayerischen Kommunen entlasten. Deshalb treiben wir den Ausbau der Gemeinschaftsunterkünfte weiter voran. Die bisherigen Plätze in der dezentralen Unterbringung sollen sukzessive entweder in Gemeinschaftsunterkünfte umgewandelt werden oder als Wohnraum für anerkannte Asylbewerber dienen“, so Müller.

Ferner hat der Ministerrat heute ein positives Resümee über die Arbeit der beiden Ankunfts- und Rückführungseinrichtungen in Manching / Ingolstadt und Bamberg gezogen.

Müller: „Bayern war mit der Schaffung dieser Einrichtungen Vorreiter in ganz Deutschland und Vorbild für die beschleunigte Bearbeitung von Asylanträgen von Asylbewerbern aus den Westbalkanstaaten. Deshalb ist es konsequent, die beiden Einrichtungen in Manching / Ingolstadt und Bamberg jetzt in ‚besondere Aufnahmeeinrichtungen‘ umzuwidmen.“

In besonderen Aufnahmeeinrichtungen wurde im Asylpaket II die Möglichkeit geschaffen, ein beschleunigtes Verfahren durchzuführen. Die Antragsteller trifft dabei u.a. eine verschärfte Residenzpflicht, die eine reibungslose Durchführung der Verfahren erleichtert. Bei ablehnenden Entscheidungen wird der Aufenthalt noch aus der Einrichtung heraus beendet. Bamberg soll auch ein sogenanntes Ankunftszentrum für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge werden. Mit dem Ankunftszentrum sollen Asylverfahren deutlich schneller als bisher durchgeführt werden können.

Die Asylbewerberzahlen bewegen sich auch im April auf dem Niveau des Vormonats. Damit ist die Zahl der Grenzübertritte und Direktzugänge von Asylsuchenden in den Aufnahmeeinrichtungen im Vergleich zu den ersten beiden Monaten des Jahres deutlich gesunken. Kamen im Januar noch fast 75.000 Asylbewerber nach Bayern, waren es im Februar 41.600 und im März rd. 6.600. In den ersten drei Aprilwochen waren es 4.200.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 26.04.2016

Redaktioneller Hinweis: Vgl. auch Dix, Asyl in Deutschland – eine große Herausforderung für Städte & Gemeinden (12.02.2016).