Gesetzgebung

StMAS: Bundesteilhabegesetz auf dem Weg

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Sozialministerin Müller: „Für Menschen mit Behinderung ist dieses Gesetz eine große Chance!“

Das neue Bundesteilhabegesetz soll Menschen mit Behinderung mehr Selbständigkeit und eigene Entscheidungsmöglichkeiten bieten. Jetzt ist es auf den Weg gebracht worden. Dazu Bayerns Sozialministerin Emilia Müller:

Ich begrüße es, dass der Bund nun endlich den Entwurf für ein Bundesteilhabegesetz vorgelegt hat. Dieses Gesetz wird Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmteres Leben ermöglichen. Unterstützungsangebote werden zukünftig nicht mehr über die Sozialhilfe gewährt. Stattdessen wird für Menschen mit Behinderung ein eigenständiges Recht auf Leistungen geschaffen.“

Müller sieht in dem Gesetz eine Grundlage dafür, ein selbstverständliches Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung in der Gesellschaft zu etablieren. Dazu muss es aber so unbürokratisch und zielgenau wie möglich sein:

Wir werden den Gesetzentwurf nun prüfen, ob damit wirklich Verbesserungen für Menschen mit Behinderung erreicht und ihre Teilhabechancen am gesellschaftlichen Leben vergrößert werden. Besonders wichtig sind uns auch Verbesserungen beim Einsatz von Einkommen und Vermögen. Das Vorliegen einer Behinderung darf zukünftig nicht mehr zu einem Leben knapp über der Armutsgrenze führen“, so die Ministerin.

Müller sieht den Bund in der Verantwortung, die Verteilung der Lasten fair zu gestalten:

Bei all diesen Verbesserungen müssen wir aber auch unsere Kommunen, die diese Eingliederungshilfeleistungen gewähren, im Blick behalten. Ihre Finanzen dürfen nicht zusätzlich belastet werden.“

StMAS, Pressemitteilung v. 26.04.2016

Redaktioneller Hinweis: Zur Entwicklung und zu Stellungnahmen rund um das Bundesteilhabegesetz (anfangs diskutiert unter der Bezeichnung „Bundesleistungsgesetz“) vgl. hier.