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StMBW: Übertrittsempfehlung unterstützt Eltern bei Schulwahl der Kinder

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Mehrheit der Elternvertreter und Pädagogen begrüßt Informationsangebote und Übertrittsempfehlung für alle Kinder – Durchlässiges bayerisches Bildungswesen eröffnet viele Wege

Rund 100.000 Schülerinnen und Schüler der 4. Jahrgangsstufe der staatlichen Grundschulen in Bayern erhalten am kommenden Montag ihre Übertrittsempfehlung. Sie wird von den Grundschullehrkräften erstellt, die die Begabungen und Interessen ihrer Schülerinnen und Schüler aus dem gemeinsamen Unterricht in der 3. und 4. Jahrgangsstufe sehr gut kennen. Auf dieser Basis können sie eine fundierte und qualifizierte Empfehlung abgeben. Die Übertrittsempfehlung unterstützt so Eltern und Schüler bei der Wahl der weiterführenden Schule.

Wahl der Schulart nach der 4. Jahrgangsstufe ist vorläufig

Das Kultusministerium betont, dass die Wahl der Schulart nach der 4. Jahrgangsstufe vorläufig ist. Denn im durchlässigen bayerischen Bildungswesen stehen den Kindern in der weiteren Schullaufbahn viele Wege offen: Sie können die Schulart wechseln oder später auf erworbenen Abschlüssen aufbauen. Bayern hat die Durchlässigkeit des Schulwesens in den vergangenen Jahren deutlich ausgeweitet. Dazu gehören die Möglichkeiten, an einer Schulart mehrere Abschlüsse zu erlangen, etwa an der Mittelschule den erfolgreichen und den qualifizierenden Mittelschulabschluss sowie einen mittleren Bildungsabschluss. Zudem gibt es vielfältige Anschlussmöglichkeiten nach dem ersten schulischen Abschluss. Bayern hat hier z.B. über Brückenangebote wie Vorklassen die Möglichkeiten der beruflichen Bildung massiv erweitert. Über 40 Prozent der jungen Menschen mit Hochschulzugangsberechtigung erwerben diese mittlerweile über den Weg der beruflichen Bildung.

Umfragen an Grundschulen bestätigt Übertrittsempfehlung für alle Kinder

Über die vielfältigen Möglichkeiten im Verlauf der Schullaufbahn der Kinder werden die Eltern bereits in der 3. und 4. Jahrgangsstufe der Grundschule informiert. Rund 90 Prozent der Lehrkräfte und Eltern bewerten diese umfassenden Informationsangebote als sinnvoll oder sehr sinnvoll – so die Ergebnisse der Online-Erhebung bei Schulleitungen, Klassenlehrkräften der 3. und 4. Jahrgangsstufe und Klassenelternvertretern der Jahrgangsstufe 4, die das Kultusministerium im Mai 2015 an 700 bayerischen Grundschulen durchgeführt hatte. Dabei zeigte sich auch, dass gut zwei Drittel der Pädagogen und Eltern die Ausstellung einer Übertrittsempfehlung für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 als sinnvoll bzw. sehr sinnvoll einstuft. Das bayerische Kultusministerium wird auch in diesem Jahr wieder eine Online-Befragung an den bayerischen Grundschulen durchführen.

Elternverantwortung beim Übertrittsverfahren seit 2009 gestärkt

Das Übertrittsverfahren wurde 2009 auf der Basis von Rückmeldungen von Eltern, Lehrkräften und Schulleitungen angepasst. Dabei wurde die Verantwortung der Eltern beim Übertritt weiter gestärkt. Mittlerweile liegt die Entscheidung für den Übertritt des Kindes an Gymnasium oder Realschule bei den Eltern, wenn die Kinder im Probeunterricht an der angestrebten Schule in den Fächern Mathematik und Deutsch jeweils die Note 4 erreicht haben.

StMBW, Pressemitteilung v. 27.04.2016