• Startseite
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Wissenschaftlicher Beirat
  • Für Autor/innen
  • Register

Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

Das Portal zum öffentlichen Recht und zur öffentlichen Verwaltung im Freistaat Bayern

  • Gesetzgebung
    • Bayern
    • Bund (Positionen des Freistaats)
    • Europa (Positionen des Freistaats)
  • Verwaltung
  • Rechtsprechung
    • Europa (EuGH, EGMR)
    • Bund (BVerfG, BVerwG, BAG, BFH, BGH, BSG)
    • BayVerfGH
    • BayVGH & VG
    • Sonstige
  • Rechtsentwicklung
    • Abgabenrecht
    • Ausländer-/ Asylrecht
    • Bau/ Boden/ Planung
    • Hochschulrecht
    • Kommunalrecht
    • Öffentlicher Dienst
    • Parlaments-/ Wahl-/ Parteienrecht
    • Polizei-/ Ordnungs-/ Wohnrecht
      • Brand-/ Katastrophenschutz/ Rettungsdienst
      • Gesundheit/ Hygiene/ Lebens-/ Arzneimittel
      • Lotterierecht
      • Personenordnungs-/ Datenschutzrecht
      • Polizei-/ Sicherheitsrecht
      • Verkehrsrecht
      • Wohnrecht (inkl. Wohngeldrecht)
    • Presse-/ Rundfunk-/ Medienrecht
    • Schulrecht
    • Sozial-/ Jugendschutz-/ Kindergartenrecht
    • Staats-/ Verfassungsrecht
    • Straßen- und Wegerecht
    • Umweltrecht
      • Abfallbeseitigungsrecht
      • Immissionsschutzrecht
      • Natur-/ Landschafts-/ Artenschutz
      • Wasserrecht
    • Wirtschafts-/ Wirtschaftsverwaltungsrecht
  • Im Fokus
    • Bauen/ Wohnen/ Verkehr
    • Bildung/ Forschung/ Kultur
      • Kultur/ Kirche/ Religion
      • Schulen
      • Universitäten/ Hochschulen
    • Justiz/ Rechtspflege
    • Kardinalthemen
      • Demografie/ Integration
      • Familie, Kinder & Jugend
      • Finanzen/ Abgaben/ Steuern
      • Gesundheit/ Soziales
      • Klima/ Natur/ Umwelt
    • Kommunales
    • Öffentlicher Dienst/ Behörden/ Bundeswehr
    • Personalien
    • Polizei/ Sicherheit/ Ordnung
    • Presse/ Rundfunk/ Medien
  • Blog
    • Landesanwaltschaft
    • Gesetzgebung
    • Rechtsprechung
    • Rezensionen
    • Varia
  • In eigener Sache

StMBW: Übertrittsempfehlung unterstützt Eltern bei Schulwahl der Kinder

27. April 2016 by Klaus Kohnen

Mehrheit der Elternvertreter und Pädagogen begrüßt Informationsangebote und Übertrittsempfehlung für alle Kinder – Durchlässiges bayerisches Bildungswesen eröffnet viele Wege

Rund 100.000 Schülerinnen und Schüler der 4. Jahrgangsstufe der staatlichen Grundschulen in Bayern erhalten am kommenden Montag ihre Übertrittsempfehlung. Sie wird von den Grundschullehrkräften erstellt, die die Begabungen und Interessen ihrer Schülerinnen und Schüler aus dem gemeinsamen Unterricht in der 3. und 4. Jahrgangsstufe sehr gut kennen. Auf dieser Basis können sie eine fundierte und qualifizierte Empfehlung abgeben. Die Übertrittsempfehlung unterstützt so Eltern und Schüler bei der Wahl der weiterführenden Schule.

Wahl der Schulart nach der 4. Jahrgangsstufe ist vorläufig

Das Kultusministerium betont, dass die Wahl der Schulart nach der 4. Jahrgangsstufe vorläufig ist. Denn im durchlässigen bayerischen Bildungswesen stehen den Kindern in der weiteren Schullaufbahn viele Wege offen: Sie können die Schulart wechseln oder später auf erworbenen Abschlüssen aufbauen. Bayern hat die Durchlässigkeit des Schulwesens in den vergangenen Jahren deutlich ausgeweitet. Dazu gehören die Möglichkeiten, an einer Schulart mehrere Abschlüsse zu erlangen, etwa an der Mittelschule den erfolgreichen und den qualifizierenden Mittelschulabschluss sowie einen mittleren Bildungsabschluss. Zudem gibt es vielfältige Anschlussmöglichkeiten nach dem ersten schulischen Abschluss. Bayern hat hier z.B. über Brückenangebote wie Vorklassen die Möglichkeiten der beruflichen Bildung massiv erweitert. Über 40 Prozent der jungen Menschen mit Hochschulzugangsberechtigung erwerben diese mittlerweile über den Weg der beruflichen Bildung.

Umfragen an Grundschulen bestätigt Übertrittsempfehlung für alle Kinder

Über die vielfältigen Möglichkeiten im Verlauf der Schullaufbahn der Kinder werden die Eltern bereits in der 3. und 4. Jahrgangsstufe der Grundschule informiert. Rund 90 Prozent der Lehrkräfte und Eltern bewerten diese umfassenden Informationsangebote als sinnvoll oder sehr sinnvoll – so die Ergebnisse der Online-Erhebung bei Schulleitungen, Klassenlehrkräften der 3. und 4. Jahrgangsstufe und Klassenelternvertretern der Jahrgangsstufe 4, die das Kultusministerium im Mai 2015 an 700 bayerischen Grundschulen durchgeführt hatte. Dabei zeigte sich auch, dass gut zwei Drittel der Pädagogen und Eltern die Ausstellung einer Übertrittsempfehlung für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 als sinnvoll bzw. sehr sinnvoll einstuft. Das bayerische Kultusministerium wird auch in diesem Jahr wieder eine Online-Befragung an den bayerischen Grundschulen durchführen.

Elternverantwortung beim Übertrittsverfahren seit 2009 gestärkt

Das Übertrittsverfahren wurde 2009 auf der Basis von Rückmeldungen von Eltern, Lehrkräften und Schulleitungen angepasst. Dabei wurde die Verantwortung der Eltern beim Übertritt weiter gestärkt. Mittlerweile liegt die Entscheidung für den Übertritt des Kindes an Gymnasium oder Realschule bei den Eltern, wenn die Kinder im Probeunterricht an der angestrebten Schule in den Fächern Mathematik und Deutsch jeweils die Note 4 erreicht haben.

StMBW, Pressemitteilung v. 27.04.2016

Ähnliche Beiträge

Kategorie: Bildung/ Forschung/ Kultur, Im Fokus, Schulen, Verwaltung

Neueste redaktionelle (Gast-)Beiträge

Wohngeldrechtliche Streitigkeiten nach BVerwG gerichtskostenfrei

Wohngeldrechtliche Streitigkeiten nach BVerwG gerichtskostenfrei

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BVerwG, Urt. v. 23.04.2019 - 5 C 2.18 / Weitere Schlagworte: Angelegenheiten der Fürsorge von Oberlandesanwältin Beate Simmerlein, Landesanwaltschaft … Weiterlesen

Anordnung zur (amts-)ärztlichen Untersuchung im Zurruhesetzungsverfahren nach BVerwG nicht isoliert angreifbar

Anordnung zur (amts-)ärztlichen Untersuchung im Zurruhesetzungsverfahren nach BVerwG nicht isoliert angreifbar

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BVerwG, Beschl. v. 14.03.2019 - 2 VR 5.18 / Weitere Schlagworte: Dienstunfähigkeit; gesetzliche Vermutungsregel; Zurruhesetzungsverfahren; behördliche … Weiterlesen

Berechnung von 10 H bei Bebauungsplan – Nach BayVGH bereits auf Baugrenze abzustellen, nicht erst auf Wohngebäude

Berechnung von 10 H bei Bebauungsplan – Nach BayVGH bereits auf Baugrenze abzustellen, nicht erst auf Wohngebäude

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BayVGH, Urt. v. 30.04.2019 - 22 BV 18.842 / Landesrechtliche Normen: BayBO mitgeteilt von Oberlandesanwalt Dr. Magnus Riedl, Landesanwaltschaft Bayern … Weiterlesen

BayVGH instruktiv zum „Verbrauch“ eines Ausweisungsinteresses bzw. Ausweisungsgrundes

BayVGH instruktiv zum „Verbrauch“ eines Ausweisungsinteresses bzw. Ausweisungsgrundes

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BayVGH, Beschl. v. 14.03.2019 - 10 ZB 18.2388 / Weitere Schlagworte: (Ausdrücklicher oder konkludenter) Verzicht auf Ausweisungsgründe / zurechenbarer … Weiterlesen

Weitere (Gast-)Beiträge (vgl. auch Kategorie "Blog" im Menü oben)

Gesetzgebung Freistaat Bayern

Bayerischer Landtag: Nächstes Plenum (47.) 13. Mai 2020

BayRVR auf Twitter (@BayRVR)

Meine Tweets

Recherche nach Monaten

Recherche nach Datum

April 2016
M D M D F S S
 123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930  
« Mrz   Mai »

Copyright © 2021 · News Pro Theme on Genesis Framework · WordPress · Log in

Diese Webseite verwendet Cookies und Webanalyse-Tools. Wenn Sie durch dieses Internetangebot surfen, erklären Sie sich hiermit einverstanden. Weitere Informationen und Widerspruchsmöglichkeiten finden Sie in der Rubrik „Datenschutz“.OK