Aktuelles

StMAS: Gewalt gegen Frauen – Sozialministerin Müller: „Wir übernehmen die Dolmetscherkosten und verbessern so den Zugang zum Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen, die kein Deutsch sprechen“

©pixelkorn - stock.adobe.com

Ab 1. Mai 2016 erhalten staatlich geförderten Frauenhäuser und Frauennotrufe in Bayern Ausgaben für Dolmetscherkosten erstattet.

Die Hilfe für Frauen in einer Notsituation darf nicht an der Sprache scheitern. Deshalb fördern wir nun die Ausgaben für Dolmetscherkosten. So verbessern wir entscheidend den Zugang zum Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen mit Migrationshintergrund. Dafür stellen wir dieses Jahr rund 200.000 Euro zur Verfügung“, so Bayerns Sozialministerin Emilia Müller heute in München und weiter:

„Damit setzen wir bereits eine Handlungsempfehlung der kürzlich vorgestellten Bedarfsermittlungsstudie um.“

Die vom Sozialministerium in Auftrag gegebene Bedarfsermittlungsstudie des Instituts der Universität Erlangen-Nürnberg (IfeS) zum bayerischen Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder hat bei der Finanzierung von Dolmetscherkosten Bedarfe aufgezeigt. In Bayern gibt es 38 staatlich geförderte Frauenhäuser und 33 staatlich geförderte Frauennotrufe. Wenn diese bisher Dolmetscherdienste in Anspruch genommen haben, um sich mit gewaltbetroffenen Frauen zu verständigen, mussten sie dies in der Regel aus Spendenmitteln finanzieren. Ab 1. Mai 2016 können die Frauenhäuser und Notrufe nun aus dem Sonderprogramm ‚Zusammenhalt fördern, Integration stärken‘ der Bayerischen Staatsregierung eine Förderung für die Ausgaben für Sprachmittlung erhalten.

Die Anträge können ab sofort bei der hierfür zuständigen Regierung von Mittelfranken gestellt werden.

StMAS, Pressemitteilung v. 28.04.2016