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Bayerischer Städtetag: Tarifabschluss im öffentlichen Dienst hat einen hohen Preis

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„Für Städte und Gemeinden hat die Einigung in den Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst auf 4,75 Prozent für zwei Jahre einen hohen Preis. Der Kompromiss ist für die kommunale Seite gerade noch tragbar. Schwer zu schultern ist die Tariferhöhung für Städte und Gemeinden mit ohnehin angespannter Haushaltslage. Die Kämmerer spitzen ihre Bleistifte, denn die Tariferhöhung bedeutet für die kommunalen Haushalte eine Belastung“, erklärt der Geschäftsführer des Bayerischen Städtetags, Bernd Buckenhofer.

Die Einigung sieht Gehaltssteigerungen von 2,4 Prozent rückwirkend ab 1. März 2016 sowie weitere 2,35 Prozent ab dem 1. Februar 2017 vor. Die Laufzeit beträgt 24 Monate. Für die vereinbarte Laufzeit von 24 Monaten bedeutet das für die kommunalen Arbeitgeber eine Mehrbelastung von bundesweit rund 6 Milliarden Euro, für Bayern nach einer ersten Schätzung rund 1 Milliarde Euro für die Laufzeit von zwei Jahren.

Nach langjährigen Verhandlungen haben sich die kommunalen Arbeitgeber und die Gewerkschaften auch auf eine Entgeltordnung zum TVöD im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) verständigt. Sie tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Die neue Entgeltordnung löst das bisherige Übergangsrecht ab und reformiert die Eingruppierungsregelungen für bundesweit 1,8 Millionen Beschäftigte. Für viele Beschäftigte ergeben sich damit Verbesserungen, insbesondere in der Pflege und der allgemeinen Verwaltung. Daraus ergeben sich weitere Ausgabensteigerungen in den Personalhaushalten der Kommunen.

Für die kommunalen Beschäftigten musste ein Ausgleich für die gestiegenen Lebenshaltungskosten und Mieten gefunden werden: Beschäftigte in kommunalen Diensten leisten täglich wertvolle Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger – zum Beispiel in Kindertagesstätten, Pflege, Krankenhäusern, Bussen, Bahnen, bei Müllentsorgung, Wasserversorgung und in den Verwaltungen. Wer gute Leistungen erbringt, muss entsprechend entlohnt werden“, sagt Buckenhofer.

Positiv bewertet Buckenhofer die Laufzeit des Tarifvertrags von 24 Monaten:

Das bringt den Kommunen Planungssicherheit für die Aufstellung der Haushalte.“

Bayerischer Städtetag, Pressemitteilung v. 02.05.2016