Gesetzgebung

StMUV: Verbraucherschutz ist nicht verhandelbar – Scharf: TTIP braucht Öffentlichkeit

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Die EU muss einen Weg finden, die Öffentlichkeit stärker an den weiteren Verhandlungen über das geplante Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) zu beteiligen. Das bekräftigte die Bayerische Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf heute in München.

Wer TTIP will, muss Transparenz üben. Ein Großprojekt wie das geplante Freihandelsabkommen mit den USA darf nicht hinter verschlossenen Türen abschließend ausgehandelt werden. Nur wer mit offenen Karten spielt, nimmt Bürger und Kommunen mit. Das schafft Transparenz und Akzeptanz“, so Scharf.

Wünschenswerte Fortschritte bei den Handelsbedingungen dürften dabei nicht auf Kosten der hohen Standards beim Verbraucherschutz gehen. Vor allem dürfe es keine Abkehr von dem in Europa praktizierten vorbeugenden Verbraucherschutz geben. Das Vorsorgeprinzip ist in den EU-Verträgen verankert und ermöglicht eine schnelle Reaktion angesichts möglicher Gesundheits- oder Umweltgefahren. In den Fällen, in denen die verfügbaren wissenschaftlichen Daten keine umfassende Risikobewertung zulassen, ermöglicht der Rückgriff auf dieses Prinzip beispielsweise ein Vermarktungsverbot oder den Rückruf etwaig gesundheitsgefährdender Produkte. Das Vorsorgeprinzip darf durch ein Freihandelsabkommen nicht geschwächt werden.

Auch dürfe unter keinen Umständen bei den Verhandlungen an den hohen europäischen Lebensmittelstandards gerüttelt werden.

Unser hohes Schutzniveau ist nicht verhandelbar. Deshalb lehnen wir insbesondere eine Ausweitung der erlaubten Verfahren zur Behandlung von Lebensmitteln ab. Hier ist die EU zum Schutz der Verbraucher gefordert“, so Scharf.

StMUV, Pressemitteilung v. 02.05.2016

Redaktioneller Hinweis: Vgl. auch die Meldung der EU-Kommission (Vertretung in Deutschland) vom heutigen Tage in Reaktion auf die sog. TTIP-Leaks.