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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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StMGP: Huml bereitet umfassende Studie zur Hebammenversorgung in Bayern vor

3. Mai 2016 by Klaus Kohnen

Bayerns Gesundheitsministerin: Auch Familien, Ärzte und Krankenhausträger werden befragt

Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml lässt eine umfassende Studie zur Hebammenversorgung im Freistaat vorbereiten. Huml betonte am Dienstag anlässlich des Internationalen Hebammentags am 5. Mai:

Mein Ziel ist es, möglichst genaue Informationen über diesen Bereich zu bekommen. Wichtig ist dabei neben der Zahl der Hebammen unter anderem auch deren Verteilung in Bayern. Wir werden zudem Familien befragen, wie sie die Hebammenversorgung in Bayern bewerten. Es sollen ferner Ärzte und Krankenhausträger interviewt werden.“

Die Ministerin sicherte zugleich den Hebammen und Geburtshelfern ihre weitere Unterstützung zu.

Sie bekräftigte: „Die Menschen in Bayern brauchen auch in Zukunft die Kompetenz und das Fachwissen der Hebammen. Diese leisten als Ansprechpartnerinnen vor, während und nach der Geburt Großartiges für die Familien. Daher habe ich mich bereits in der Vergangenheit stets für eine Stärkung der Geburtshilfe in Bayern eingesetzt.“

Das Bayerische Gesundheitsministerium erarbeitet derzeit gemeinsam mit Experten des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) die Eckpfeiler der Studie. Dabei wird auch eine Einbindung der Bayerischen Hebammenverbände erfolgen. Geplant ist zudem die Beteiligung wissenschaftlicher Institute.

Laut Bayerischer Krankenhausstatistik hat sich die Zahl der Hebammen in Krankenhäusern von 2010 bis 2014 von 1.428 auf 1.477 erhöht. Dabei nahm zwar die Zahl der Beleghebammen von 785 auf 770 ab. Dies wurde aber durch einen Anstieg der Zahl angestellter Hebammen von 643 auf 707 mehr als ausgeglichen.

Huml unterstrich: „Jede Frau hat einen gesetzlichen Anspruch auf Hebammenhilfe. Ich möchte wissen, wie die tatsächliche Lage ist. Auf Bundesebene wurden bereits – nicht zuletzt auch auf Betreiben Bayerns – wichtige Weichen gestellt, um die Versorgung mit Hebammenhilfe flächendeckend sicherzustellen.“

Die Ministerin erläuterte: „Bayern hat sich im Rahmen des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes erfolgreich dafür eingesetzt, dass die berechtigten wirtschaftlichen Interessen der freiberuflichen Hebammen bei den Honorarvereinbarungen zwischen den Vertragspartnern berücksichtigt werden müssen. Dabei ging es insbesondere um Kostensteigerungen bei der Berufshaftpflichtversicherung.“

StMGP, Pressemitteilung v. 03.05.2016

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Filed Under: Familie, Kinder & Jugend, Gesundheit/ Soziales, Im Fokus, Kardinalthemen, Verwaltung Tagged With: Hebammen

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