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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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VG Ansbach: Thema Asyl – Präsidententagung am 27. April 2016 in Ansbach

3. Mai 2016 by Klaus Kohnen

Auf Einladung des Präsidenten des Verwaltungsgerichts Ansbach, Olgierd Adolph, fand am 27. April 2016 in Ansbach die nunmehr 3. Frühjahrstagung der Bayerischen Verwaltungsgerichtspräsidenten zum Thema Asyl in Ansbach statt.

Die Präsidenten der Bayerischen Verwaltungsgerichte haben zusammen mit einem Vertreter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) schwerpunktmäßig die aktuelle Situation der Flüchtlinge und deren Verfahren vor dem Bundesamt und den Verwaltungsgerichten erörtert.

Die Verfahren (Klage- und Eilverfahren) von Flüchtlingen aus den Herkunftsländern des Westbalkans sind insgesamt und dauerhaft drastisch zurückgegangen. Die Gesetzesnovellierungen, mit denen diese Länder zu den sicheren Herkunftsstaaten gezählt werden, haben sich nachhaltig bewährt. Aus dem Kreis der Teilnehmer der Tagung war zu erfahren, dass eine zentrale Erstaufnahmeeinrichtung in Bamberg vorgesehen ist.

Sorgen bereiten nach wie vor die sogenannten Dublin-Verfahren. Das sind Verwaltungs- und sich hieran anschließende Gerichtsverfahren von Personen, die in einem anderen europäischen Staat einen Asylantrag gestellt haben, aber bereits während des laufenden Verfahrens oder nach dessen Abschluss nach Deutschland weiter gezogen sind und nun hier einen Asylantrag stellten. In diesen Fällen ist grundsätzlich der europäische Staat, in dem der erste Asylantrag gestellt wurde, zuständig und der jeweilige Antragsteller wird dorthin abgeschoben. Dagegen kann er wiederum mit Klage- und Eilantrag zum Verwaltungsgericht vorgehen. In diesem Bereich gibt es weiterhin eine Vielzahl von offenen rechtlichen Fragen wie z.B. die, ob Personen in Deutschland einen erhöhten Schutz beantragen können, wenn sie woanders etwa nur einen subsidiären Schutz erhalten haben. Hier ist ein Rückgang der Gerichtsverfahren nach wie vor nicht feststellbar. Prognosen weisen darauf hin, dass diese Verfahren, die die Verwaltungsgerichtsbarkeit zahlenmäßig und inhaltlich zunehmend belasten, weiter ansteigen werden. Eine Neufassung der Verteilungsabsprachen innerhalb der Mitgliedstaaten ist derzeit für die Verwaltungsgerichte nicht zu erkennen.

Das Bundesamt erhöht weiterhin laufend die Zahl der Entscheider, so dass, wenn diese eingearbeitet sind, die Eingangszahlen bei den Verwaltungsgerichten drastisch zunehmen werden, denn die Personen, die die neuen Mitarbeiter einarbeiten, werden dann ebenfalls wieder als Einzelentscheider zur Verfügung stehen.

Mit Sorge weist Präsident Adolph darauf hin, dass die Qualität der Entscheidungen des Bundesamtes weder durch eine Beschleunigung der Verfahren vor dem Bundesamt noch durch die Einstellung einer erheblichen Anzahl von neu anzulernenden Entscheidern beim Bundesamt signifikant erhöht werden wird. Eine nicht sorgfältig geprüfte und ebenso wenig begründete negative Entscheidung des Bundesamts hätte zur Folge, dass diese Prüfung dann durch das Gericht im Klageverfahren nachzuholen sein wird. Derzeit liegt die Anfechtungsquote gegen negative oder teilweise negative Entscheidungen beim Bundesamt durchschnittlich knapp unter 50 v.H.

Verständigt haben sich die Präsidenten und das Bundesamt auf eine weiterhin enge Zusammenarbeit zur elektronischen Aktenübermittlung und zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs. Im Interesse der Verfahrensbeschleunigung werden das Bundesamt, die zuständige Unternehmensberatung und das Verwaltungsgericht Ansbach die Besprechungen und Vorbereitungen dazu in der kommenden Woche fortsetzen.

Der Anstieg der Asylverfahren vor den Verwaltungsgerichten – am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof sind diese Verfahren eher rückläufig – hat weiterhin zur Folge, dass im Haushalt des Freistaates Bayern auch für 2017 weitere Stellen für die Bayerischen Verwaltungsgerichte vorgesehen werden müssen. Insoweit muss aber der konkrete Bedarf noch durch belastbare Zahlen ermittelt werden. Dasselbe gilt für das nichtrichterliche Personal. Hier werden derzeit zwei Stellen am Verwaltungsgericht Ansbach besetzt.

Präsident Adolph und Präsident Emmert (VG Würzburg) berichteten ihrer Kollegin aus München und den anderen Kollegen über den Stand der sogenannten PEBB§Y-Erhebung. Mit diesem Verfahren werden derzeit an den Verwaltungsgerichten Ansbach und Würzburg die Bearbeitungszeiten für die verschiedenen Verfahren im Verwaltungsrecht und im Asylverfahren ermittelt. Das Ergebnis dieser Erhebung, die sich vom 1. Januar 2016 bis zum 30. Juni 2016 erstreckt, wird Grundlage für die zukünftige Bemessung des richterlichen und des nichtrichterlichen Personals sein.

Weiteres Thema war die Qualitätssicherung in der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Hier wollen die Präsidenten die zuständigen Richtervertretungen einbeziehen.

Letztlich berichtet Präsident Adolph über die Einrichtung eines Beirates beim Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung am Sitz der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer (Rheinland-Pfalz). Hier sei er vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr als Vertreter der Verwaltungsgerichtsbarkeit benannt worden mit der interessanten Aufgabe, Anforderungen an das Verwaltungshandeln der Behörden aus Sicht der Verwaltungsgerichtsbarkeit in die Beratungen über Forschungsaufträge einzubringen.

Die Asyltagung der Präsidenten der Bayerischen Verwaltungsgerichte findet zweimal im Jahr statt. Tagungsort ist wegen der Nähe zum Sitz des für Entscheidungen über Asylanträge zuständigen BAMF in Nürnberg regelmäßig Ansbach. Die nächste Tagung ist für Herbst 2016 eingeplant.

VG Ansbach, Pressemitteilung v. 03.05.2016

Redaktionelle Hinweise

Aspekt „Sichere Herkunftsstaaten“ des Balkans: Mit dem Gesetz vom 31.10.2014 zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer (BGBl. I S. 1649) wurden Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina in die Liste der sicheren Herkunftsstaaten aufgenommen. Mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) wurde auch die Einstufung von Albanien, Kosovo und Montenegro als sichere Herkunftsstaaten beschlossen.

Zu den Präsidententagungen 2015 vgl. hier (April) und hier (Dezember).

Vgl. auch die Rede des ehem. Präsidenten des VG Regensburg, Dr. Hans Korber, anlässlich des Amtswechsels des Präsidenten am VG Regenburg am 27.07.2015.

Zur Rechtsentwicklung im Ausländer- und Asylrecht vgl. die entsprechende Kategorie.

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