Gesetzgebung

BMAS: Verordnung über berufsbezogene Deutschsprachförderung passiert Kabinett – Erste Stufe des Gesamtprogramms Sprache auf den Weg gebracht

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Das Bundeskabinett hat heute die Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung zur Kenntnis genommen. Damit ist es gelungen, die berufsbezogene Deutschsprachförderung zum 1. Juli dieses Jahres als Regelinstrument zu verankern. Mittelfristiges Ziel ist es, die Sprachförderung im Rahmen eines neuen „Gesamtprogramms Sprache“ zu einem modularisierten System weiterzuentwickeln, um eine Sprachvermittlung aus einem Guss anbieten zu können.

Bundesministerin Andrea Nahles:

Sprachkenntnisse sind das A und O für gelingende Integration. Gute Sprachförderung ist daher die Grundlage für erfolgreiche Integrationspolitik. Umso wichtiger war es, die berufsbezogene Deutschsprachförderung als Regelinstrument zu etablieren. Wir müssen den allgemeinen Spracherwerb durch die Integrationskurse zudem besser mit den berufsbezogenen Sprachkenntnissen verzahnen. Auch dafür ist die Verordnung ein wesentlicher Schritt. Ziel bleibt eine systematische, aufeinander aufbauende Sprachförderung, die mit der Ausbildungs- und Arbeitsmarktintegration Hand in Hand geht.“

Die berufsbezogene Sprachförderung des BMAS baut auf dem Integrationskurs des Bundesministeriums des Innern als staatliches Kernangebot zur nachhaltigen sprachlichen und gesellschaftlichen Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern auf. Sie dient dem fortgeschrittenen Spracherwerb, um die Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu verbessern.

Bislang erfolgte die berufsbezogene Sprachförderung über ein mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördertes Bundesprogramm, das wie bei ESF-geförderten Programmen üblich von vorneherein auf eine begrenzte Dauer angelegt war und Ende 2017 ausläuft. Künftig wird die berufsbezogene Sprachförderung ausschließlich aus Bundesmitteln finanziert und somit zu einem festen Bestandteil des Regelinstrumentariums für die Arbeitsmarktintegration.

Für das Jahr 2016 wurden hierzu im Bundeshaushalt bis zu 179 Millionen Euro veranschlagt. Im laufenden Jahr stehen einschließlich des auslaufenden ESF-BAMF-Programms somit 100.000 Teilnehmerplätze zur Verfügung, ab dem Jahr 2017 wird es jährlich insgesamt etwa 200.000 Plätze geben.

Die Verordnung bietet zudem Möglichkeiten, den Spracherwerb enger mit Beschäftigung, Ausbildung und Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik zu verknüpfen.

Ausländerinnen und Ausländer einschließlich EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund können eine Teilnahmeberechtigung für die berufsbezogene Deutschsprachförderung erhalten. Zielgruppe sind insbesondere Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, aber auch Arbeit- und Ausbildungssuchende, Personen im Berufsanerkennungsverfahren sowie Auszubildende. Der Spracherwerb ist auch für diejenigen, die Kinder zu betreuen haben, oftmals Frauen, von großer Bedeutung. Aus diesem Grund sieht die Verordnung hier entsprechende Unterstützungsmöglichkeiten vor.

BMAS, Pressemitteilung v. 04.05.2016

Redaktioneller Hinweis: Ver­ord­nung über die be­rufs­be­zo­ge­ne Deutsch­sprach­för­de­rung (Deutsch­sprach­för­der­ver­ord­nung – DeuFöV) [PDF, 69KB]