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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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EU-Kommission: Kommission empfiehlt Verlängerung der Grenzkontrollen in Deutschland

4. Mai 2016 by Klaus Kohnen

Die Kontrollen an bestimmten Binnengrenzen in Deutschland, Österreich, Schweden, Dänemark und Norwegen sollten nach Auffassung der Kommission weiter aufrechterhalten werden. Mit dieser Schutzmaßnahme will die Kommission den Schengenraum insgesamt bewahren, der durch bestehende Mängel beim Grenzmanagement weiterhin gefährdet ist.

Dazu erklärte der Erste Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans heute (Mittwoch) in Brüssel:

Die griechischen Behörden haben große Anstrengungen unternommen und konkrete Fortschritte vor Ort erzielt. Zudem ist infolge des Abkommens zwischen der EU und der Türkei die Zahl der Neuankömmlinge in Griechenland drastisch zurückgegangen. An unseren Außengrenzen besteht jedoch nach wie vor ein erheblicher Migrationsdruck, und zahlreiche Migranten halten sich noch in Griechenland auf. Deshalb sollten einige Kontrollmaßnahmen an den Binnengrenzen aufrechterhalten werden, solange noch schwerwiegende Mängel beim Grenzmanagement bestehen. Wir haben einen klaren Fahrplan zur Rückkehr zu einem normalen Funktionieren des Schengen-Raums bis November, und diese Rückkehr muss in geordneter Weise erfolgen. Wir bewahren Schengen durch die Anwendung von Schengen.“

Aktuell zeigen die Feststellungen der Kommission, die auf einem zwischen dem 10. und 16. April durchgeführten Schengen-Evaluierungsbesuch in Griechenland basieren, dass aufgrund einiger anhaltender Mängel weiterhin ein Risiko von bedeutenden Sekundärbewegungen besteht, was mehrere Mitgliedstaaten veranlasst hat, vorübergehend wieder Kontrollen an den Binnengrenzen einzuführen.  Überdies bleibt abzuwarten, ob der in den letzten Wochen zu verzeichnende dramatische zahlenmäßige Rückgang von Dauer ist.

Die Kommission hat deshalb dem Rat vorgeschlagen, eine Empfehlung an diejenigen Mitgliedstaaten zu verabschieden, die gegenwärtig Kontrollen an den Binnengrenzen durchführen, und sie aufzufordern, für einen begrenzten Zeitraum von sechs Monaten die Durchführung gezielter Kontrollen an bestimmten Binnengrenzen fortzusetzen, um der festgestellten ernsthaften Bedrohung entgegenzuwirken. Diese Mitgliedstaaten sollten die Kontrollen in diesem Zeitraum regelmäßig überprüfen und an das festgestellte Bedrohungsniveau anpassen.

Im Einzelnen schlägt die Kommission dem Rat vor, zu empfehlen, dass fünf Länder für einen Zeitraum von weiteren sechs Monaten die folgenden Binnengrenzkontrollen fortsetzen:

  • Österreich: Kontrollen an der österreichisch-ungarischen und österreichisch-slowenischen Landgrenze;
  • Deutschland: Kontrollen an der deutsch-österreichischen Landgrenze;
  • Dänemark: Kontrollen in den dänischen Häfen mit Fährverbindungen nach Deutschland und an der dänisch-deutschen Landgrenze;
  • Schweden: Kontrollen in den schwedischen Häfen in der Polizeiregion Süd und West sowie an der Öresund-Brücke;
  • Norwegen: Kontrollen in den norwegischen Häfen mit Fährverbindungen nach Dänemark, Deutschland und Schweden.

Diese gemäß dem Schengener Grenzkodex vorgesehenen Maßnahmen dienen als Schutzmaßnahme, die das Funktionieren des Raums ohne Binnengrenzkontrollen gewährleisten soll. Die Kommission verfolgt das Ziel, im Einklang mit dem Fahrplan „Zurück zu Schengen“ [red. Hinweis: Stellungnahme aus dem Freistaats: hier] zu einem normal funktionierenden Schengen-Raum zurückzukehren und alle Binnengrenzkontrollen bis Ende 2016 aufzuheben.

Weitere Informationen:

  • Pressemitteilung: Zurück zu Schengen: Kommission ergreift nächste Schritte zur Aufhebung der vorübergehenden Binnengrenzkontrollen
  • Fragen und Antworten: ein koordiniertes Vorgehen der EU in Bezug auf vorübergehende Kontrollen an den Binnengrenzen
  • Vorschlag der Kommission für eine Empfehlung des Rates zu Binnengrenzkontrollen
  • Bewertung des griechischen Aktionsplans zur Behebung der Mängel beim Grenzmanagement durch die Kommission
  • Mitteilung der Kommission: Bewertung des Aktionsplans Griechenlands zur Behebung der 2015 bei der Evaluierung der Anwendung des Schengen-Besitzstands im Bereich des Managements der Außengrenzen festgestellten schwerwiegenden Mängel
  • FACTSHEET: Erläuterung der Schengen-Regelung
  • Mitteilung der Kommission: Zurück zu Schengen – ein Fahrplan
  • FACTSHEET: Bewältigung der Flüchtlingskrise – Finanzielle Unterstützung der EU für Griechenland

EU-Kommisison, Vertretung in Deutschland, Pressemitteilung v. 04.05.2016

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Kategorie: Demografie/ Integration, Im Fokus, Kardinalthemen, Kommunales, Polizei/ Sicherheit/ Ordnung Schlagwörter: Anzeigen DemInt, Anzeigen genot, Grenzregime/Schleuser, Handlungsfelder, VO (EG) Nr. 562/2006 (Schengener Grenzkodex), VO (EU) Nr. 604/2013 (Dublin-III-Verordnung)

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