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BMI: 60.943 Asylanträge im April 2016 – Ein Anstieg um 124.2 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat April 2015

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Entschieden hat das Bundesamt im April 2016 über die Anträge von 44.395 Personen. Dies bedeutet einen Anstieg von 131,2 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat April 2015 (19.199 Entscheidungen). 21.557 Personen erhielten die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention (48,6 Prozent aller Asylentscheidungen).

Zudem erhielten 4.116 Personen (9,3 Prozent) subsidiären Schutz im Sinne der EU-Richtlinie 2011/95/EU. Bei 276 Personen (0,6 Prozent) wurden Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.

Im EASY-System wurden im Monat April 2016 bundesweit 15.941 Zugänge von Asylsuchenden registriert. Das EASY-System ist eine IT-Anwendung zur Erstverteilung der Asylbegehrenden auf die Bundesländer. Bei den EASY-Zahlen sind Fehl- und Mehrfacherfassungen nicht ausgeschlossen.

Die Zahlen im Einzelnen:

I. Aktueller Monat

Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben 60.943 Personen im April 2016 einen förmlichen Asylantrag gestellt, davon 59.680 als Erstanträge und 1.263 als Folgeanträge. Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vorjahresmonat um 33.765 Personen (+124,2 Prozent) und gegenüber dem Vormonat um 968 Personen (+1,6 Prozent) jeweils gestiegen.

 

Insgesamt 3.347 (Vormonat: 2.949) Anträge wurden von Staatsangehörigen der sechs Westbalkanstaaten Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien gestellt; das sind 5,5 Prozent aller in Deutschland gestellten Asylanträge.

Hauptherkunftsländer im April 2016:

Zum Vergleich:Februar 2016März 2016April 2016
 1.Syrien33.67928.06825.891
 2.Irak10.0759.0539.569
 3.Afghanistan7.2987.5978.483
 4.Iran1.6441.7152.001
 5.Albanien1.3189761.328
 6.Ungeklärt3.3971.8841.319
 7.Eritrea9368421.165
 8.Pakistan9391.1971.061
 9.Russ. Föderation450498908
10.Nigeria303461814

Die Erst- und Folgeanträge bei den Hauptherkunftsländern im April 2016:

AsylanträgeErstanträgeFolgeanträge
Gesamt60.94359.6801.263
davon:
Syrien25.89125.791100
Irak9.5699.50564
Afghanistan8.4838.45825
Iran2.0011.98120
Albanien1.3281.188140
Ungeklärt1.3191.29920
Eritrea1.1651.15213
Pakistan1.0611.03823
Russ. Föderation90885058
Nigeria8148068

Die Zahl der Asylerstanträge im April 2016 (59.680) stieg damit gegenüber dem Vorjahresmonat (24.504) um 143,6 Prozent und gegenüber dem Vormonat (58.315) um 2,3 Prozent an. Hauptherkunftsländer waren Syrien, Irak und Afghanistan.

Die Zahl der Asylfolgeanträge im April 2016 (1.263) sank im Vergleich zum Vorjahresmonat (2.674) um -52,8 Prozent und gegenüber dem Vormonat (1.660) um -23,9 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Serbien, Albanien und Kosovo.

Im April 2016 hat das Bundesamt über die Anträge von 44.395 Personen (Vorjahresmonat: 19.199, Vormonat: 49.303) entschieden. 21.557 Personen (48,6 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Februar 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 121 Personen (0,3 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 21.436 Personen (48,3 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

Im April 2016 erhielten 4.116 Personen (9,3 Prozent) nach § 4 des Asylverfahrensgesetzes subsidiären Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU (darunter 3.440 syrische Staatsangehörige).

Darüber hinaus hat das Bundesamt im April 2016 bei 276 Personen (0,6 Prozent) Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 10.589 Personen (23,8 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 7.857 Personen (17,7 Prozent).

Ende April 2016 lag die Zahl der noch nicht entschiedenen Anträge bei 431.993, davon 411.337 als Erstanträge und 20.656 als Folgeanträge (Vormonat 409.113 anhängige Verfahren; zum 30. April 2015: 209.700 anhängige Verfahren).

II. Januar bis April 2016

In der Zeit von Januar bis April 2016 haben insgesamt 246.393 Personen in Deutschland Asyl beantragt, davon 240.126 als Erstanträge und 6.267 als Folgeanträge. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (114.125 Perso-nen) bedeutet dies eine Erhöhung um 115,9 Prozent.

Hauptherkunftsländer von Januar bis März 2016 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum:

Zum Vergleich:Jan. – Apr. 2015Jan. – Apr. 2016
 1.Syrien20.498116.826
 2.Irak5.19835.879
 3.Afghanistan4.51329.765
 4.Ungeklärt1.5479.905
 5.Iran1.2166.555
 6.Albanien11.2925.131
 7.Pakistan1.5304.035
 8.Eritrea1.8173.734
 9.Serbien11.4163.420
10.Russ. Föderation1.7212.213

Die Erst- und Folgeanträge bei den Hauptherkunftsländern von Januar – April 2016:

AsylanträgeErstanträgeFolgeanträge
Gesamt246.393240.1266.267
davon:
Syrien116.826116.190636
Irak35.87935.591288
Afghanistan29.76529.641124
Ungeklärt9.9059.797108
Iran6.5556.46590
Albanien5.1314.615516
Pakistan4.0353.94887
Serbien3.7343.67955
Eritrea3.4202.0251.395
Staatenlos2.2131.923290

Die Zahl der Asylerstanträge im bisherigen Jahr 2016 (240.126) stieg damit gegenüber dem Vorjahreszeitraum (100.755) um 138.3 Prozent. Haupther-kunftsländer waren Syrien, Irak und Afghanistan.

Die Zahl der Asylfolgeanträge im bisherigen Jahr 2016 (6.267) sank im Ver-gleich zum Vorjahreszeitraum (13.370) um -53,1 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Serbien, Syrien und Mazedonien.

In den ersten vier Monaten 2016 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 194.532 Entscheidungen getroffen. Dies ist ein Anstieg um 152,2 Prozent gegenüber dem Zeitraum Januar bis April 2015 (77.146 Entscheidungen).

Insgesamt 114.138 Personen (58,7 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Februar 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 608 Personen (0,3 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 113.530 Personen (58,4 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

Weitere 5.455 Personen (2,8 Prozent) erhielten subsidiären Schutz nach § 4 des Asylverfahrensgesetzes im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU. Darüber hinaus hat das Bundesamt in den ersten vier Monaten 2016 bei 1.146 Personen (0,6 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 5 und 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 49.298 Personen (25,3 Prozent). Anderwei-tig erledigt (z.B. durch Dublin-Verfahren und Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 24.495 Personen (12,6 Prozent).

III. Registrierte Zugänge im EASY-System

Im Monat April 2016 wurden im EASY-System 15.941 Zugänge von Asylsuchenden registriert (März: 20.608, Februar 2016: 61.428, Januar 2016: 91.671). Die Hauptherkunftsländer waren:

April 2016Insgesamt15.941
1.Syrien2.724
2.Afghanistan2.063
3.Irak1.853
4.Iran1.016
5.Russ. Föderation915

Von Januar bis April 2016 wurden im EASY-System 189.648 Zugänge von Asylsuchenden registriert. Die Hauptherkunftsländer waren:

Januar bis April 2016Insgesamt189.648
1.Syrien69.211
2.Irak35.397
3.Afghanistan34.350
4.Iran8.030
5.Russ. Föderation2.911

Weitere Informationen finden Sie unter www.bamf.de.

BMI, Pressemitteilung v. 09.05.2016