Gesetzgebung

Staatskanzlei: Europaministerin Dr. Beate Merk mahnt bei politischen Gesprächen in Rom wirksamen Schutz der EU-Außengrenzen an

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„Fehler in der Ägäis nicht wiederholen, Zusammenarbeit untereinander und Kooperation mit Drittstaaten verbessern“

Europaministerin Dr. Beate Merk hat heute bei politischen Gesprächen in Rom einen wirksamen Schutz der EU-Außengrenzen angemahnt. Vor dem Hintergrund eines möglichen erneuten Erstarkens der zentralen Mittelmeerroute sagte die Ministerin:

Europa muss auf die zu erwartenden Flüchtlingsströme aus Afrika vorbereitet sein. Angesichts des nahen Sommers drängt die Zeit. Die Schleuserindustrie wird auch dieses Jahr wieder mit allen Mitteln versuchen, Flüchtlinge und Migranten nach Europa zu bringen. Vor allem Libyen bleibt hier Europas Achillesferse. Die Fehler in der Ägäis dürfen sich nicht wiederholen. Wir brauchen eine verlässliche Begrenzung, eine bessere Steuerung von Flucht und Migration sowie eine gerechtere Verteilung von Flüchtlingen auf die einzelnen EU-Staaten.“

Merk forderte auch eine bessere Zusammenarbeit mit Drittstaaten, vor allem in Nordafrika.

Unser Ziel muss sein zu verhindern, dass Flüchtlinge die gefährliche Fahrt von Nordafrika aus über das Mittelmeer überhaupt erst antreten. Dabei habe ich mit Interesse aufgenommen, dass Ministerpräsident Renzi aktuell vorschlägt, Asylzentren in Nordafrika einzurichten und durch den Abschluss weiterer EU- Rückführungsabkommen die Rückkehr zu stärken. Beide Forderungen hat die Staatsregierung von Beginn der Krise an erhoben.“

Merk würdigte die Anstrengungen Italiens bei der Sicherung von Europas Außengrenzen.

Wir wissen, dass die Flüchtlingskrise vor allem für Europas Außenstaaten eine immense Belastung ist. Alleine ist dies in Krisenzeiten kaum zu schaffen. Wir müssen daher beim Außengrenzschutz noch stärker zusammenhelfen und für mehr Gerechtigkeit bei der Lastentragung in Europa sorgen. Ich hoffe aber auch, dass Italien alles Nötige dafür tut, alle vorgesehenen Hotspots in einen voll funktionsfähigen Zustand zu versetzen, damit ankommende Menschen ordnungsgemäß identifiziert und registriert werden können. Eine unkontrollierte Weiterreise nach Deutschland und Österreich darf sich nicht wiederholen.“

Staatskanzlei, Pressemitteilung v. 09.05.2016