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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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Staatskanzlei: Bund zur Verstärkung der Grenzkontrollen bereit – Ministerrat stellt mögliche Klage Bayerns vor dem Bundesverfassungsgericht zurück

10. Mai 2016 by Klaus Kohnen

Bund zur Verstärkung der Grenzkontrollen bereit / Innenminister Joachim Herrmann: „Unser Einsatz in Berlin für die Innere Sicherheit in Bayern hat sich gelohnt“ / Ministerrat stellt mögliche Klage Bayerns vor dem Bundesverfassungsgericht zurück / Justizminister Prof. Winfried Bausback: „Entscheidend ist, dass wir derzeit zu einer deutlichen Begrenzung des Flüchtlingszustroms gekommen sind“

Die Bayerische Staatsregierung und die Bundesregierung haben sich auf ein gemeinsames weiteres Verfahren zur Sicherung der deutschen Grenzen geeinigt. Innenminister Joachim Herrmann erklärte im Kabinett zu der am Montagabend im Bundeskanzleramt mit Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière unterzeichneten Gemeinsamen Erklärung:

Unser Einsatz in Berlin für die Innere Sicherheit in Bayern hat sich gelohnt. Der Bund ist bereit, der Situation angepasst verstärkte Grenzkontrollen durchzuführen. Wir waren uns einig, dass die Personenkontrollen an den Binnengrenzen fortgeführt werden müssen, bis ein wirksamer Schutz der EU-Außengrenzen gewährleistet ist und damit entscheidende Verbesserungen für die Innere Sicherheit in Europa erreicht sind.“

Die Bundespolizei setzt die Binnengrenzkontrollen sichtbar und effektiv fort – auch um weiterhin Zurückweisungen an der Grenze durchführen zu können – und entwickelt sie lageangepasst und mit ausreichend Personal. Bundespolizei und Bayerische Polizei stimmen sich konzeptionell eng ab, um durch einen flankierenden Einsatz bayerischer Schleierfahnder mögliche Sicherheitsdefizite zu vermeiden. Es ist möglich, dass sich andere Migrations- und Schleusungsrouten entwickeln. Eine besondere Bedeutung kommt dabei der Italien-Route zu. Es muss deshalb in Abstimmung mit Italien und seinen Nachbarländern alles unternommen werden, damit Italien seine Außengrenzen wirksam sichert und seinen Verpflichtungen aus dem Dublin-Abkommen nachkommt. Bayern und der Bund sind sich einig, dass die trilateralen Streifen von Italien, Österreich und Deutschland in den grenzüberschreitenden Zügen unter Mitwirkung der Bayerischen Polizei verstärkt werden.

Herrmann: „Es ist darüber hinaus gemeinsame Überzeugung von Bundesregierung und Bayerischer Staatsregierung, dass die ‚Politik des Durchwinkens‘ nicht hinnehmbar ist. Sie ist weder EU-rechtskonform noch eine taugliche Lösung der Flüchtlingskrise, sondern trägt im Gegenteil zu ihrer Verschärfung bei.“

Konsequenterweise werde auch weiterhin jedem die Einreise nach Deutschland verweigert, der kein Visum besitzt und Deutschland als Transitland für ein Asylbegehren in einem anderen EU-Mitgliedstaat nutzen will. Die EU-Mitgliedstaaten mit Schengen-Außengrenzen insbesondere in Südost- und Südeuropa müssten ihre Kontrollstandards erheblich verbessern.

Bund und Bayern setzen sich weiterhin gemeinsam für die unverzügliche Einführung eines Europäischen Ein- und Ausreiseregisters ein. Die Registrierung aller ankommenden Migranten müsse nach dem Prinzip „one man – one date “ („eine Person – ein
Datensatz“) funktionieren.

Herrmann: „Die EU muss verhindern, dass zum Beispiel Terroristen mit verschiedenen Identitäten durch halb Europa vagabundieren.“

Die Staatsregierung will die bislang erwogene Klageerhebung beim Bundesverfassungsgericht zunächst nicht weiterverfolgen.

Innenminister Herrmann: „Der Bund ist dazu bereit, Maßnahmen zu einer Begrenzung von Flüchtlingsströmen zu treffen, falls sich die derzeit niedrigen Flüchtlingszahlen wieder erhöhen. Wir werden deshalb die Klage in die Schublade legen. Dort können wir sie aber jederzeit auch wieder herausholen.“

Justizminister Prof. Winfried Bausback ergänzte: „Die Rechtsposition der Bayerischen Staatsregierung ist klar und unverändert. Der Bund ist auch im Interesse der Länder verfassungsrechtlich verpflichtet, eine wirksame Grenzsicherung und Zuwanderungskontrolle zu gewährleisten. Aber: Eine Klage ist kein Selbstzweck. Entscheidend ist, dass wir derzeit zu einer deutlichen Begrenzung des Flüchtlingszustroms gekommen sind. Auch die Bundesregierung hat sich zwischenzeitlich deutlich in die Richtung bewegt, die Bayern von Anfang an gefordert hat. Sie hat ihre Politik der offenen Grenzen letztlich aufgegeben. Das ist ein klarer Erfolg unserer bayerischen Position!“

Die Gemeinsame Erklärung von Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière und Innenminister Joachim Herrmann über das erzielte Einvernehmen zum weiteren Vorgehen bei den Grenzkontrollen ist im Internet unter dem Link http://q.bayern.de/erklaerung-grenzkontrollen abrufbar.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 10.05.2016

Redaktionelle Hinweise

Zur Entwicklung im Kontext „Verfassungsklage Bayern gegen Bund wegen Flüchtlingspolitik“ und den diesbezüglichen Meldungen vgl. hier.

  • Im Vorfeld des Di Fabio-Gutachtens hatte sich Prof. Dr. Josef Franz Linder kritisch zu den Erfolgsaussichten einer möglichen Klage geäußert.
  • Zum Di Fabio-Gutachten und zur Stellungnahme der Staatsregierung vom Januar 2016: hier.
  • Zum Brief des Bayerischen Ministerpräsidenten an die Bundeskanzlerin vom Januar 2016: hier.

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