Aktuelles

BVerwG: Höchstaltersgrenze für Prüfsachverständige für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen

Sachgebiet: Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht / BVerwG, Urt. v. 11.05.2016 – 10 C 2.15

Leitsatz:

Die Gewährleistung der Bausicherheit ist ein legitimes Ziel im Sinne von Art. 2 Abs. 5 der Richtlinie 2000/78/EG, das für Prüfsachverständige für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen die Festsetzung einer generellen Höchstaltersgrenze von 68 Jahren rechtfertigen kann.