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HRK: Richtige Grundsatzentscheidungen, aber Veränderungsbedarf beim Verfahren – HRK-Mitgliederversammlung zur Nachfolge der Exzellenzinitiative

11. Mai 2016 by Klaus Kohnen

Nachbesserungen bei den Plänen für eine „Bund-Länder-Initiative zur Förderung der Spitzenforschung an Universitäten“ in Nachfolge der Exzellenzinitiative hat die gestrige Mitgliederversammlung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) in Berlin gefordert.

Die HRK bewertet es sehr positiv, dass sich das Konzept der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) vom 22. April auf die Förderung von Clustern konzentriert und konsequent auf ein wissenschaftsgeleitetes Vergabeverfahren setzt. Auch die Möglichkeit, mit einem erfolgreichen Clusterantrag eine Universitätspauschale einzuwerben und damit die Universität als Ganzes zu stärken, befürwortete die Mitgliederversammlung ausdrücklich.

Das sind richtige Grundsatzentscheidungen“, so HRK-Präsident Prof. Dr. Horst Hippler.

„Umso wichtiger ist es, dass auch die weiteren Konditionen so gestaltet werden, dass der angestrebte Effekt, nämlich die Identifizierung und Förderung der Universitätsforschung mit dem größten Potential, optimal gelingt.“

Insbesondere bei den Zugangsvoraussetzungen für die Förderlinie „Exzellenzuniversitäten“ und bei der Zeitplanung setzt die HRK-Kritik an der bislang bekannten Planung für eine weitere Förderung der Spitzenforschung an.

Es werde der vielfältigen deutschen Universitätslandschaft nicht gerecht, den Zugang zur zweiten Förderlinie an die Einwerbung von mindestens zwei Exzellenzclustern zu binden. Kleinere Universitäten würden so benachteiligt. Dass künftig auch Verbünde und kleinere Cluster gefördert werden können, gleiche diesen Effekt nicht aus. In jedem Fall sei hier eine Flexibilisierung der Zahl der geförderten Cluster auf „circa 50“ Förderungen notwendig.

Die Mitgliederversammlung forderte in diesem Zusammenhang auch eine Klarstellung der Regelungen für Clustervergabe und -anrechnung bei Verbünden. Hier müsse Transparenz hergestellt werden, um Ungerechtigkeiten von vorneherein zu vermeiden.

Für die Zeitplanung fordert die HRK, zu einer Lösung zu kommen, die eine tragfähige Gestaltung des Prozesses von Begutachtung, Bewertung und Entscheidung ermöglicht und den Hochschulen eine angemessene Vorbereitungszeit für Antragstellung und Durchführung einräumt. Denkbar wäre etwa eine Taktung, die eine Einreichung jeweils im April, eine Entscheidung im November und einen Förderbeginn zum Jahresanfang vorsieht.

HRK, Pressemitteilung v. 11.05.2016

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