Gesetzgebung

Sparkassenverband Bayern: EU-Einlagensicherung – Netzer begrüßt Vorstoß für nationales Veto-Recht

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Der niederländische EU-Ratsvorsitz erwägt, über die weitere Ausgestaltung der Europäischen Einlagensicherung (EDIS) mittels eines Zwischenstaatlichen Regierungsabkommens zu entscheiden. Dies berichtet die Nachrichtenagentur Reuters aus einem internen Arbeitspapier des Rats.

Dr. Ulrich Netzer, Präsident des Sparkassenverbands Bayern, begrüßt, dass damit eine akzeptable Variante der Entscheidungsfindung diskutiert wird:

Über solche Abkommen muss einstimmig entschieden werden – es ergäbe sich also endlich eine nationale Veto-Möglichkeit, die aus unserer Sicht dringend notwendig ist. Die EU-Kommission wäre gut beraten, ihren bisherigen Vorschlag zu überdenken und diesen Gedanken der Ratspräsidentschaft aktiv aufzugreifen.“

Netzer hatte bereits früher betont, dass sich die von der EU-Kommission verfolgte Variante, per Mehrheitsbeschluss laut Art. 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) über die künftige Verordnung zur Europäischen Einlagensicherung (EDIS) zu entscheiden, nicht für diese Abstimmung eignet. Für zentrale Fragen, die über die Angleichung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten zur Beseitigung von Wettbewerbsverzerrungen hinausgehen, dürfe Art. 114 nicht angewendet werden.

Bei der Abstimmung über eine mögliche Vergemeinschaftung der Europäischen Einlagensicherung ist eine Mehrheitsentscheidung, bei der künftige Nutznießer die Nettozahler überstimmen können, abwegig,“ so Netzer.

Eine komplette Zentralisierung der Einlagensicherung innerhalb der Eurozone hält er für gefährlich, weil so einzelnen EU-Staaten oder Banken die Eigenvorsorge abgenommen würde.

Netzer: „Wenn Deckungskapital vergemeinschaftet und Sicherungsmittel zentral durch eine EU-Behörde erhoben und verwaltet werden, gehen Anreize zur Risikovorsorge bei maroden Banken in wirtschaftlich schwierigeren Ländern unwiederbringlich verloren. Das darf nicht sein.“

Sparkassenverband Bayern, Pressemitteilung v. 11.05.2016

Redaktioneller Hinweis: Zu Meldungen im Kontext „EU-Einlagensicherung“ vgl. hier.