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StMI: Kooperation für rasche Beschäftigung anerkannter Asylbewerber

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Ausländerbehörden, Arbeitsagentur, Arbeitgeber und Gewerkschaften vereinbaren enge Kooperation für rasche Beschäftigung anerkannter Asylbewerber

Anerkannte Asylbewerber und solche mit hoher Bleibeperspektive sollen möglichst früh in den Arbeitsmarkt integriert werden. Zu diesem Zwecke vereinbarten der Bayerische Innenminister Joachim Herrmann und Dr. Markus Schmitz, Vorsitzender der Geschäftsführung der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit, am 18. Dezember 2015 eng zu kooperieren. Dem Bündnis traten am 2. Mai 2016 offiziell bei: Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw), der Bayerische Industrie- und Handelskammertag (BIHK) sowie die Arbeitsgemeinschaft der Bayerischen Handwerkskammern (HWK) und der Deutsche Gewerkschaftsbund Bayern (DGB).

Der Innenminister dankte den Bündnispartnern mit den Worten:

Ausländern mit hoher Bleibeperspektive ermöglichen wir so einen raschen und möglichst reibungslosen Einstieg in ein geregeltes Arbeitsleben. Nur in gemeinsamer Verantwortung von Staat und Unternehmen kann Integration gelingen.“

Dr. Markus Schmitz betonte:

Mir ist wichtig, dass wir in dieser Kooperation ganz konkrete Umsetzungsmaßnahmen für die örtlichen Institutionen definiert haben. Wir sehen darin einen weiteren Baustein, Asylsuchende noch schneller in Beschäftigung bringen zu können. Nur dank der guten Vorarbeit zwischen den Ausländerbehörden und Arbeitsagenturen vor Ort, konnten wir allein im letzten Jahr über 10.000 Flüchtlingen den Zugang auf den bayerischen Arbeitsmarkt ermöglichen. Diese wirksame Kooperation erhält jetzt zusätzlichen Rückenwind!“

Alfred Gaffal, Präsident der vbw, erklärte:

Wir sind der Vereinbarung gerne beigetreten, denn die Integration von Flüchtlingen kann nur gemeinsam bewältigt werden, wenn vor Ort schnelle und passende Lösungen gefunden werden. Diese Kooperation ist ein wichtiger Schritt hin zu unserem Ziel, mit unseren Projektpartnern bis Ende 2019 60.000 Flüchtlinge in den bayerischen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu integrieren.“

Dr. Eberhard Sasse, Präsident BIHK e. V., erklärte:

Die Kooperationsvereinbarung ist ein weiterer wichtiger Schritt für eine erfolgreiche Integrationspolitik in Bayern. Sie sorgt für Klarheit und Verbindlichkeit und unterstützt Asylsuchende und Unternehmen bei der beruflichen Integration. Diese große und herausfordernde Zukunftsaufgabe werden wir nur gemeinsam erfolgreich meistern.“

Georg Schlagbauer, Präsident der Arbeitsgemeinschaft der Bayerischen Handwerkskammern, erklärte:

Die Rechtssicherheit ist für Handwerksbetriebe bei der Einstellung von Flüchtlingen ein entscheidendes Kriterium. Durch die Kooperationsvereinbarung wissen unsere Unternehmer künftig schneller, woran sie sind und was sie beachten müssen.“

Matthias Jena, Vorsitzender DGB Bayern, machte deutlich:

Wir freuen uns über diese gemeinsame Vereinbarung. Wie gute Integration geht, sehen wir Tag für Tag in den Betrieben. Wo Menschen nicht gegeneinander arbeiten sondern miteinander, da gelingt Integration. Voraussetzung ist qualifizierte Arbeit zu fairen Bedingungen. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ist der beste Schutz vor Ausgrenzung und Lohnkonkurrenz.“

Die Kooperationsvereinbarung zielt insbesondere darauf ab, den Betrieben bestmögliche Informationen zu den Regelungen und Möglichkeiten der Beschäftigung von Ausländern zu bieten. Zur Umsetzung der Kooperationsvereinbarung haben die Partner konkrete Maßnahmen vereinbart, etwa:

  • Informationsgespräche von Ausländerbehörden und Arbeitsagentur für Betriebe, Kammern, Verbände, Ehrenamtliche und weitere Partner;
  • Abgestimmte Dienstleistungen von Ausländerbehörden und Arbeitsagenturen für einstellungsbereite Betriebe;
  • Unterstützung durch die Ausländerbehörden beim Wechsel von anerkannten Flüchtlingen in die Grundsicherung der Jobcenter;
  • Einbindung von Ausländerbehörden in vor Ort bestehende Netzwerke von Kommunen, Wirtschaftsvertretern, Gewerkschaften, Wohlfahrtseinrichtungen, ehrenamtlichen Organisationen, Arbeitsagenturen und Jobcentern.

StMI, Pressemitteilung v. 11.05.2016