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Deutscher Landkreistag: Landkreistag betrachtet Bundesteilhabegesetz mit großer Skepsis – Landkreise befürchten neue Kostendynamik

13. Mai 2016 by Klaus Kohnen

Nach Ansicht des Deutschen Landkreistages geht der Referentenentwurf des Bundessozialministeriums für ein Bundesteilhabegesetz für Menschen mit Behinderungen in die falsche Richtung. Grundlegende Reformziele würden verfehlt, unabsehbare finanzielle Folgen ausgelöst und ohne Not eine der umfassendsten Systemveränderungen in diesem Bereich seit Jahrzehnten angestoßen.

Präsident Landrat Reinhard Sager sagte:

Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist mit ca. 15 Mrd. € jährlich die bedeutendste Leistung der Sozialhilfe für den kleinen Personenkreis der Menschen mit wesentlichen Behinderungen. Länder und Kommunen haben die Reform angestoßen, um dem heutigen Kostenaufwuchs Herr zu werden. Das Bundesteilhabegesetz enthält hierzu keinerlei Maßnahmen, stattdessen aber Kostensteigerungen, die deutlich größer ausfallen werden als vom Bund angenommen. Wir sprechen uns demgegenüber für eine Weiterentwicklung der Hilfen für behinderte Menschen aus, ohne neue finanzielle Risiken für die Landkreise auszulösen.“

Darüber hinaus müsse die heutige Ausgabendynamik zurückgeführt werden:

Mit jährlichen Zuwachsraten von ca. 1 Mrd. € stellt die Eingliederungshilfe die kommunalen Haushalte vor große Herausforderungen. Dieser Trend muss dringend gebrochen werden.“

Die Vorschläge des Bundes für ein Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz) bedeute eine völlige Umgestaltung des heutigen Systems und im Ergebnis eine Verteuerung der Leistungen.

Beispielsweise sollen die Voraussetzungen der Anspruchsberechtigung neu formuliert werden, ohne dass der anspruchsberechtige Personenkreis verändert werden soll. Die Voraussetzungen bergen aber erhebliche Risiken eines viel größeren Personenkreises. Daneben sollen neue Leistungstatbestände im Bereich Bildung, Mobilität, soziale Teilhabe, Assistenz etc. normiert werden. Ohne dies sozialpolitisch bewerten zu wollen – die Vorgabe des Koalitionsvertrags, keine neue Ausgabendynamik auszulösen, ist damit nicht eingehalten, geschweige denn, dass der heutige Kostenaufwuchs gebremst würde. Stattdessen bedeutet der Reformvorschlag Kostensteigerungen von bis zu 750 Mio. €, zusätzlich zur ohnehin eintretenden jährlichen Steigerung von 1 Mrd. €“, so Sager.

Zugleich sei ein neues Verfahren zur Bedarfsermittlung und Hilfeplanung vorgesehen, das erheblichen Personalmehrbedarf erfordere. Manche Sozialämter rechneten bereits mit einer Verdoppelung des hierfür eingesetzten Personals.

Die Kommunen müssten unter dem Strich deutliche Mehrbelastungen erwarten. Bislang wenden Landkreise, kreisfreie Städte und Länder insgesamt 15 Mrd. € pro Jahr für die Eingliederungshilfe auf, Tendenz stark steigend.

Spielraum für Kostensteigerungen besteht bei den kommunalen Leistungsträgern daher überhaupt nicht!“, verdeutlichte er.

„Ziel muss es sein, ein modernes Teilhaberecht für behinderte Menschen zu entwickeln, ohne dass eine neue Ausgabendynamik entsteht. Das müssen wir uns immer wieder vor Augen führen, wenn es darum geht, neue Sozialleistungen zu diskutieren.“

Vor diesem Hintergrund sei mehr als enttäuschend, so der DLT-Präsident weiter, dass der Entwurf keine Maßnahmen enthalte, um die heutige Ausgabendynamik zu bremsen. Auch seien die ausgewiesenen Entlastungen für Länder und Kommunen schöngerechnet, weil – um ein Beispiel zu nennen – behauptet werde, Länder und Kommunen könnten eine „Effizienzrendite“ von 100 Mio. € erwirtschaften.

Im Gegenteil: Zunächst wird zusätzliches Personal notwendig werden, um die anspruchsvollen Regelungen umzusetzen.“

Der Deutsche Landkreistag setzt sich für eine Verbesserung des Leistungssystems ein, z. B. in Bereichen wie der personenzentrierten Hilfegewährung, einer intensiveren Hilfeplanung sowie beim verstärkten Übergang von behinderten Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Dazu hatte der DLT im letzten Jahr das Papier „Kommunale Erwartungen an das Bundesteilhabegesetz“ veröffentlicht. Auch müssten die der Eingliederungshilfe vorgelagerten sozialen Sicherungssysteme wirksamer ausgestaltet werden:

Die Eingliederungshilfe darf nicht weiter als Ausfallbürgin für systemisches Versagen an anderer Stelle herhalten. Für mehrere der im Entwurf vorgesehenen Leistungstatbestände sind andere verantwortlich, nicht die Eingliederungshilfe. Insbesondere ist es absurd, die Sozialämter zu Ausfallbürgen für die schulische Inklusion zu machen. Das ist eindeutig Ländersache und muss es auch bleiben!“

„Resümierend ist aus Sicht des Deutschen Landkreistages festzuhalten, dass der vorliegende Gesetzentwurf den Anforderungen und Erwartungen der Landkreise für ein modernes Leistungs- und Teilhabesystem für behinderte Menschen nicht Rechnung trägt, sondern sogar neue Risiken auslöst“, so der DLT-Präsident abschließend.

Deutscher Landkreistag, Pressemitteilung v. 13.05.2016

Redaktionelle Hinweise

  • Entwicklung und Stellungnahmen im Kontext „Bundesteilhabegesetz“ (anfangs noch als „Bundesleistungsgesetz“ bezeichnet).
  • Zur Gesetzgebung des Bundes insbesondere aus bayerischer bzw. kommunaler Perspektive.

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Kategorie: Bund (Positionen des Freistaats), Finanzen/ Abgaben/ Steuern, Gesetzgebung, Gesundheit/ Soziales, Im Fokus, Kardinalthemen, Kommunales, Rechtsentwicklung, Sozial-/ Jugendschutz-/ Kindergartenrecht Schlagwörter: Anzeigen genot, Anzeigen KommPol, Bundesteilhabegesetz

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