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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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Staatskanzlei: Europaministerin Beate Merk begrüßt Bundestagsbeschluss zur Einstufung der Maghrebstaaten Tunesien, Algerien und Marokko als sichere Herkunftsländer

13. Mai 2016 by Klaus Kohnen

Merk: „Gefahr des Ausblutens der Staaten durch Weggang junger Leute und der Mittelschicht“ / „Respekt und Unterstützung für Bayerns Partnerland Tunesien“

Europaministerin Dr. Beate Merk hat den heutigen Beschluss des Bundestages zur Einstufung der Maghrebstaaten Tunesien, Algerien und
Marokko als „sichere Herkunftsländer“ begrüßt.

Merk: „Damit können aussichtslose Asylverfahren schnell abgeschlossen und Asylmissbrauch wirksam bekämpft werden. Denn Asylanträge von Bewerbern aus sicheren Herkunftsstaaten haben in der Regel keinen Erfolg. Diese Staaten befürchten vielmehr, dass sie durch den massenhaften Weggang junger Menschen, vor allem aus der Mittelschicht, ausbluten könnten. Dies ist eine Sorge, die gerade von tunesischer Seite wiederholt an mich herangetragen worden ist.“

Ministerin Merk: „Bayern und Tunesien sind seit vielen Jahren eng durch eine Strategische Partnerschaft verbunden. Wir unterstützen Tunesien bei der inneren Sicherheit, bei der Stärkung der kommunalen Ebene und bei der beruflichen Bildung.

Ministerin Merk: „Tunesien hat als Ausgangsland des arabischen Frühlings einen beeindruckenden Demokratisierungsprozess in Gang gesetzt. Diese hoffnungsvolle Entwicklung habe ich bei meinen Besuchen im Land immer wieder beobachten können. Sie verdient unseren Respekt und unsere Unterstützung, gerade auch angesichts der Rückschläge durch die Terroranschläge in Tunis und Sousse. Dies gilt auch für die Gleichstellung von Mann und Frau. In der im Januar 2014 erlassenen tunesische Verfassung ist festgelegt, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind. Der Staat wird verpflichtet, sich um eine Parität von Männern und Frauen in den gewählten Organen zu bemühen. Das ist eine ermutigende Entwicklung.“

„Die jungen Menschen, die ihr Land oft auch deshalb verlassen, weil ihnen die Lebensbedingungen und Leistungen in Deutschland besser erscheinen als in ihrem Herkunftsland, fehlen dann diesen Ländern, ohne bei uns eine dauerhafte Perspektive zu finden. Aus deutscher Sicht halte ich es für viel konsequenter, die demokratischen Kräfte im Land und die Wirtschaft zu stärken“, unterstrich Ministerin Beate Merk.

Die Bayerische Staatskanzlei unterstützt beispielsweise im Rahmen eines BMZ-Projekts die Einrichtung eines tunesischen „Bürgerbüros“ in Beja, einer mittelgroßen Stadt der benachteiligten Region Nordwest. Dort erhalten die Bürger eine kundenfreundliche effiziente und rasche Bearbeitung ihrer Anliegen.

Tunesien ist für Bayern eines der Schwerpunktländer in der Entwicklungszusammenarbeit und bei der Fluchtursachenbekämpfung“, so
Ministerin Merk.

Staatskanzlei, Pressemitteilung v. 13.05.2016

Redaktionelle Hinweise

  • Genese und Stellungnahmen zum Gesetzentwurf: vgl. hier. Der Gesetzentwurf ist Teil 2 des sog. Asylpakets II, dessen Teil 1, das Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren, bereits am 17.03.2016 in Kraft getreten ist.

Mit dem Gesetz vom 31.10.2014 zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer (BGBl. I S. 1649) wurden Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina in die Liste der sicheren Herkunftsstaaten aufgenommen.

Mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) wurde auch die Einstufung von Albanien, Kosovo und Montenegro als sichere Herkunftsstaaten beschlossen.

Im Zuge des Asylpakets II sollen mit vorliegendem Gesetzentwurf nun auch die Demokratische Volksrepublik Algerien, das Königreich Marokko und die Tunesischen Republik in die Liste der sicheren Herkunftsstaaten aufgenommen werden. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates.

Unterdessen hat der Freistaat Bayern Mitte Januar 2016 die nächste Bundesratsinitiative beschlossen und im Rahmen eines Entschließungsantrags beantragt zu prüfen, ob auch Armenien, Algerien, Bangladesch, Benin, Gambia, Georgien, Indien, Mali, Mongolei, Nigeria, Republik Moldau, Ukraine, Marokko und Tunesien in die Liste der sicheren Herkunftsstaaten aufzunehmen seien. Der Antrag wurde auf der 941. Sitzung am 29.01.2016 dem Innenausschuss zugewiesen, wo er sich noch zur Beratung befindet. Algerien, Marokko und Tunesien sollen bereits im Rahmen des Asylpakets II in diese Liste aufgenommen werden.

Auch auf europäischer Ebene wird im Zuge der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems an einer Liste sicherer Herkunftsstaaten gearbeitet. Bisher sieht die Asylverfahrens-Richtlinie (RL 2013/32/EU) lediglich Vorgaben für die nach nationalem Recht zu treffende Einstufung als „sicherer Herkunftsstaat“ vor.

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Kategorie: Bund (Positionen des Freistaats), Demografie/ Integration, Gesetzgebung, Im Fokus, Kardinalthemen, Kommunales, Verwaltung Schlagwörter: Anzeigen DemInt, Anzeigen genot, Gesetz zur Einstufung von Algerien Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten

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