Gesetzgebung

StMFLH: Landesplanung wird flexibler

©pixelkorn - stock.adobe.com

Oberpfalz auch von Weiterentwicklung des Zentrale-Orte-Systems und der Erweiterung des Raums mit besonderem Handlungsbedarf betroffen

Bayern ist sehr gefragt. Der Freistaat wächst bevölkerungsmäßig weiter.

Damit Bayern kein Land mit zwei Geschwindigkeiten in Stadt und Land wird, steuern wir mit der Heimatstrategie präventiv entgegen. Wir unterstützen strukturschwächere Räume und stärken die Kommunen. Eine wesentliche Säule ist die Flexibilisierung der Landesplanung im Rahmen einer Weiterentwicklung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP). Davon ist auch die Oberpfalz betroffen“, teilte Finanz- und Heimatstaatssekretär Albert Füracker am Freitag (13.5.) mit.

Heimatminister Dr. Markus Söder hatte am Donnerstag die vorgesehene LEP-Fortschreibung zum neuen Zentrale-Orte-System und zur Erweiterung des Raumes mit besonderem Handlungsbedarfs (RmbH) vorgestellt. Die Landesentwicklung soll flexibler, dezentraler und regionaler werden. Füracker: „Die Landesplanung sichert eine flächendeckende und wohnortnahe Daseinsvorsorge für ganz Bayern.“

Zur Stärkung von Regionen und Kommunen vor allem im ländlichen Raum soll nach den Worten von Füracker die kommunale Ebene mehr Entscheidungsspielraum erhalten. Dazu gehören auch eine Weiterentwicklung des Zentrale-Orte-Systems und eine Erweiterung des RmbH. Ein Zentraler Ort hat zum Beispiel bessere Chancen bei der Vergabe von Einrichtungen, wie Gymnasien, Krankenhäusern oder Ämtern. Auch ist die Ansiedlung bestimmter Einzelhandelsunternehmen nur in Ober- und Mittelzentren zulässig, zum Beispiel Möbel- oder Baumärkte. In Oberzentren sind größere Verkaufsflächen für innenstadtrelevante Sortimente zulässig. Das neue System baut auf ein externes Gutachten auf, bezieht aber auch andere Aspekte, wie die Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit Österreich oder Tschechien mit ein. Der Raum mit besonderem Handlungsbedarf wird mit den neuesten Strukturdaten zu Wirtschaft und Demographie überarbeitet. Die Zuordnung zum RmbH bringt Kommunen bessere Förderkonditionen in einschlägigen Programmen, z.B. bei Breitband, Regionalmanagement, Konversionsmanagement und regionaler Wirtschaftsförderung.

Für die Oberpfalz soll Waldsassen gemeinsam mit Eger zum grenzüberschreitenden Oberzentrum aufgestuft werden. Sieben weitere Gemeinden sollen Mittelzentrum oder Teil eines Mittelzentrums werden: Berching mit Freystadt, Erbendorf mit Windischeschenbach, Pfreimd und Wernberg-Köblitz sowie Nittenau. Im Landkreis Regensburg werden fünf Gemeinden dem Raum mit besonderem Handlungsbedarf neu zugeordnet: Altenthann, Beratzhausen, Deuerling, Holzheim a.Forst und Riekofen.

Die bestehenden Mittel- und Oberzentren sowie der bestehende RmbH sollen Be-standsschutz erhalten. Das heißt, kein Zentraler Ort wird abgestuft, kein Landkreis und keine Gemeinde, die bereits dem RmbH zugeordnet waren, sollen herausfallen.

Füracker: „Ein rundum positives Ergebnis für die Oberpfalz! Damit hat der ganze Bezirk eine Entwicklungsperspektive.“

StMFLH, Pressemitteilung v. 13.05.2016

Redaktionelle Hinweise

  • Am 30.08.2013 wurde die neue Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) verkündet. Sie trat am 01.09.2013 in Kraft. Zu diesem Rechtsetzungsverfahren vgl. hier.
  • Zu der seit diesem Zeitpunkt geführten Diskussion um die Reform des LEP vgl. hier.
  • Zur Gesetzgebung im Freistaat insgesamt vgl. hier.