Gesetzgebung

GVBl (6/2016): Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) verkündet

Das o.g. Gesetz v. 10.05.2016 wurde am 17.05.2016 verkündet (GVBl S. 82). Es tritt am 01.06.2016 in Kraft. Es betrifft insbesondere den Belastungsausgleich nach Art. 5 AGSG. Nach dieser Vorschrift gewährt der Freistaat Bayern den Landkreisen und kreisfreien Gemeinden jährlich eine Zuweisung zu den Belastungen, die ihnen durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt sowie durch die zum 01.01.2006 eingetretene Zuständigkeitsänderung bezüglich Ausländern, Aussiedlern und Spätaussiedlern in der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Sozialhilfe entstanden sind.

  • Verfahrensverlauf, ggfls. Stellungnahmen und Beiträge: hier.
  • Zur Vorgangsmappe des Landtags: hier (PDF).
  • Verschlagwortung im Dokumentationssystem des Bayerischen Landtags: Einbeziehung der Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in den Belastungsausgleich für Landkreise und kreisfreie Gemeinden; Befristung; Änderung von Art. 2, 3, 5, 6, 13, 15, 65, 74, 80, 118 AGSG.

Ass. iur. Klaus Kohnen