Gesetzgebung

StMBW: Bayerns Bildungs- und Wissenschaftsministerium begrüßt Vorstoß von Abgeordneten aller Landtagsfraktionen, die Förderung der Erwachsenenbildung weiterzuentwickeln

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Umfassende Erwachsenenbildung unverzichtbare Säule für das Lernen im Lebensbogen

Das Bayerische Bildungs- und Wissenschaftsministerium begrüßt den Vorstoß von Abgeordneten aller Landtagsfraktionen, die Förderung der Erwachsenenbildung weiter zu entwickeln. Konkret nimmt das Ministerium zu den Vorstellungen der SPD-Abgeordneten Kathi Petersen zur Erwachsenenbildung wie folgt Stellung:

  1. Die Erwachsenenbildung ist die fünfte Säule der modernen Bildungs- und Wissensgesellschaft Bayern. Weitere Säulen sind die frühkindliche Bildung, die Schule, die Hochschule und die Berufliche Bildung.
  2. Die Erwachsenenbildung spielt gerade bei der Zielsetzung des „Lernens im Lebensbogen“ eine zentrale Rolle. Sie zielt darauf, den gesamten Menschen umfassend zu bilden, nicht nur Wissen und Kenntnisse zu vermitteln. Erwachsenenbildung und deren Förderung darf sich nicht auf politische Themen beschränken.
  3. Die Erwachsenenbildung ist entsprechend ihrer Bedeutung in der Bayerischen Verfassung verankert. Und es gibt ein eigenes Gesetz, in dem die Förderung der Erwachsenenbildung geregelt ist – das Erwachsenenbildungsförderungsgesetz. Dieser rechtliche Rahmen muss entsprechend der gesellschaftlichen Veränderungen immer wieder fortgeschrieben werden.
  4. Ende 2015 haben sich Abgeordnete aller Fraktionen des Bayerischen Landtags im Bildungsausschuss dafür ausgesprochen, eine Reform des Erwachsenenbildungsförderungsgesetzes in der nächsten Legislaturperiode umzusetzen. Mit ihrer Initiative wollen sie die Geschichte des geltenden Erwachsenenbildungsförderungsgesetzes fortschreiben, das 1974 von einer breiten Mehrheit im Bayerischen Landtag verabschiedet worden ist.

StMBW, Pressemitteilung v. 18.05.2016 (aktualisierte Fassung)