Sachgebiet: Recht des öffentlichen Dienstes; Staats- und Verfassungsrecht / BVerwG, Urt. v. 19.05.2016 – 2 C 14.15 / Weitere Schlagworte: Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung
Leitsätze:
- Das durch Art. 33 Abs. 5 GG gewährleistete Recht eines Beamten auf amtsangemessene Beschäftigung schützt auch vor einer dauerhaften höherwertigen Beschäftigung gegen den Willen des Beamten.
- § 4 Abs. 4 Satz 2 PostPersRG 2009 ermächtigt lediglich zur Zuweisung eines Arbeitsbereichs bei einer Tochtergesellschaft eines Postnachfolgeunternehmens, der nach seiner Wertigkeit dem Statusamt des betroffenen Beamten entspricht.
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