Gesetzgebung

Deutscher Landkreistag: Landkreistag für konsequentes Integrationsgesetz und praktikable Wohnsitzauflage

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Der Deutsche Landkreistag hat sich vor der morgen beginnenden Kabinettsklausur in Meseberg für ein konsequentes Integrationsgesetz ausgesprochen. Präsident Landrat Reinhard Sager forderte, vor allem bei den Punkten Integrationsleistungen und Wohnsitzauflage praktikable und wirksame Maßnahmen zu beschließen, die die Arbeit der Landkreise, Städte und Gemeinden unterstützen.

Im Hinblick auf die Erteilung einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis für Flüchtlinge begrüßen wir den Vorschlag des Bundesinnenministers. Es ist richtig, deren Erteilung nach drei Jahren Aufenthalt abzuschaffen bzw. an die Bedingung zu knüpfen, dass nachweisbar Integrationsbemühungen unternommen und Integrationserfolge eingetreten sind.“

Damit würden letztlich ähnliche Integrationsleistungen wie bei Drittstaatenangehörigen verlangt werden, um eine Niederlassungserlaubnis erhalten zu können. Außerdem bedürfe es einer praktikabel ausgestalteten Wohnsitzauflage, um beispielsweise auch bereits anerkannte Flüchtlinge bei der Zuweisung zu berücksichtigen.

Die Koalitionsspitzen haben sich Mitte April darauf verständigt, dass eine unbefristete Niederlassungserlaubnis nur erteilt werden soll, wenn anerkannte Flüchtlinge Integrationsleistungen erbracht haben. Die Bedingungen sollen soweit wie möglich denjenigen angeglichen werden, die für andere Ausländer gelten – allerdings soll die besondere Lage der Flüchtlinge berücksichtigt werden.

Dies halten wir für einen guten Vorschlag, den wir unterstützen“, kommentierte Sager.

„Die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis an Flüchtlinge sollte von ähnlichen Integrationserfolgen abhängen, die auch für andere Ausländer gelten. Das würde nicht zuletzt zusätzliche Integrationsanreize bieten.“

Es dürfte nur schwer vermittelbar sein, dass diejenigen, denen nach drei Jahren keine Integration gelinge, im Anschluss daran mit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis „belohnt“ würden.

Die Aussicht auf eine unbefristete Niederlassungserlaubnis nach nur drei Jahren auch ohne nachweisbares Bemühen um Integration stelle einen Fehlanreiz und eine ungerechtfertigte Besserstellung dar. Denn sonstigen Drittstaatsangehörigen werde eine Niederlassung erst erteilt, wenn sie seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, der Lebensunterhalt gesichert ist, sie mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben, über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache und über ausreichenden Wohnraum für sich und ihre Familie verfügen.

Diese Bedingungen haben ihren guten Grund und knüpfen an ein bestimmtes Maß an gesellschaftlicher Integration an. Dieser Gedanke sollte auch für Flüchtlinge Anwendung finden. Wir haben hier auch die Chance, unser Aufenthaltsrecht an diesem wichtigen Punkt ein Stück weit zu harmonisieren.“

In diesem Zusammenhang begrüßte der Deutsche Landkreistag außerdem, dass der Kreis derjenigen Ausländer, die zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichtet werden können, ausgeweitet werden soll.

Auch die vorgesehene Wohnsitzauflage sei ein wichtiges Instrument für eine gelingende Integration – allerdings ebenfalls nur, wenn diese auch konsequent ausgestaltet werde:

Daher ist unbedingt dafür Sorge zu tragen, dass auch heute bereits anerkannte Flüchtlinge in eine Wohnsitzauflage einbezogen und diese Personen bei der regionalen Verteilung berücksichtigt werden. Das bedeutet selbstverständlich nicht, dass bereits sesshaft gewordene Zuwanderer nun plötzlich umziehen müssen. Kommunen, die ihre Aufnahmequote schon heute erfüllt haben, würden aber so von weiteren Zuweisungen ausgeschlossen werden“, erklärte Sager.

Zudem müsse die Regelung praktikabel sein, was bedeute, dass die Verteilung auf Landesebene auf der Grundlage von kommunenscharf errechneten Aufnahmequoten und grundsätzlich ohne Prüfung des Einzelfalls geschehen müsse. Das schließe ein Nachsteuern selbstverständlich nicht aus, etwa wenn es um den Zusammenhalt von Familien gehe.

Nur eine gleichmäßige Verteilung verhindert Segregation und die Entstehung sozialer Brennpunkte. Sie fördert die Integration, ist die Grundlage für eine angemessene Versorgung der Flüchtlinge mit Wohnraum und schafft die Voraussetzung dafür, dass kommunale Integrationsangebote auf konkret und planbar vorhandene Menschen ausgerichtet werden können“, so der DLT-Präsident abschließend.

Deutscher Landkreistag, Pressemitteilung v. 23.05.2016

Redaktionelle Hinweise

Das Gesetzgebungsverfahren zum Bundesintegrationsgesetz soll bis zur Sommerpause abgeschlossen werden (vgl. unter A. 2.).

Derweil hat das Bayerische Kabinett am 10.05.2016 den Entwurf für ein Bayerisches Integrationsgesetz (BayIntG) beschlossen. Der Entwurf, der bereits eine Verordnungsermächtigung zugunsten der Staatsregierung für die vom Bundesgesetzgeber noch zu schaffende Verteilungsmöglichkeit von anerkannten Flüchtlingen vorsieht, wurde kürzlich dem Landtag zur parlamentarischen Beratung zugeleitet. Der nächstmögliche Termin der Ersten Lesung ist der 01.06.2016.