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DST, DStGB, dbv: Gesamtkonzept zur Bibliotheksentwicklung erforderlich – öffentliche Bibliotheken als Vermittler für Bildung weiterentwickeln

23. Mai 2016 by Klaus Kohnen

Mit Blick auf die Anforderungen des digitalen Zeitalters fordern der Deutsche Städtetag, der Deutsche Städte- und Gemeindebund und der Deutsche Bibliotheksverband (dbv) eine nationale Rahmenstrategie und ein Gesamtkonzept zur Bibliotheksentwicklung in Deutschland. Bibliotheken müssen noch deutlicher als bisher und möglichst schnell und umfassend von Kultureinrichtungen zu Kultur- und Bildungseinrichtungen weiterentwickelt werden. Zu den damit verbundenen Aufgaben, aber auch zu den notwendigen Entscheidungen von Bund und Ländern veröffentlichten die Verbände heute ein gemeinsames Positionspapier. Darin fordern die drei Verbände die Bundesregierung auch auf, die rechtlichen Voraussetzungen für die Ausleihe elektronischer Medien wie E-Books in Bibliotheken zu schaffen.

Zum notwendigen Ausbau der Bibliotheken sagte der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy:

Seit Jahren steigen die Nutzerzahlen in Bibliotheken. Bibliotheken sind Spitzenreiter bei der Literatur- und Leseförderung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Sie sichern den freien Zugang aller Bürgerinnen und Bürger zu Information, Bildung und Medien. Deshalb spielen Bibliotheken eine wesentliche Rolle, um kommunale Konzepte digitaler Bildung weiter zu entwickeln. Ebenso wichtig ist der Ausbau von Kooperationen etwa mit den Ganztagsschulen. Bibliotheken sollen sich noch stärker als bisher schon als Hotspots für Lese-, Medien- und Informationskompetenz weiterentwickeln. Dafür müssen allerdings die Kommunen hinreichend finanziell ausgestattet sein, um die häufig gesetzlich nicht geregelten Leistungen der Bibliotheken flächendeckend und qualitativ hochwertig aufrechterhalten zu können.“

Die drei Verbände fordern außerdem Strategien für flächendeckende Bibliotheksangebote im ländlichen Raum. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg, sagte:

Gerade in mittleren und kleinen Städten und Gemeinden sind Bibliotheken oftmals die einzigen kulturellen Einrichtungen vor Ort, die zum Aufenthalt einladen und von allen Einwohnerinnen und Einwohnern genutzt werden können. Bibliotheken im ländlichen Raum sollten verstärkt miteinander und mit anderen Bildungs- und Kultureinrichtungen kooperieren können, um den Menschen dauerhaft und überall im Lande den Zugang zu Bildung und Kultur zu ermöglichen.“

Einig sind sich die drei Verbände auch darüber, dass die Voraussetzungen für die Zugänglichkeit elektronischer Medien in Bibliotheken verbessert werden müssen. Die Geschäftsführerin des Deutschen Bibliotheksverbandes, Barbara Schleihagen, betonte:

Zahlreiche Bibliotheken bieten bereits sehr erfolgreich die Ausleihe von E-Books an. Diese ist jedoch nur begrenzt möglich, da Bibliotheken elektronische Medien nicht wie gedruckte Bücher nach eigenen Kriterien frei auswählen können. Einzig die Rechteinhaber entscheiden zurzeit darüber, ob Bibliotheken ihre Werke verleihen dürfen oder nicht. Wir fordern daher, dass jedes E-Book, das an Endkunden verkauft wird, auch von Bibliotheken erworben und an Bibliotheksnutzer ausgeliehen werden kann. Der Bund ist gefordert, die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen hierfür auf den Weg zu bringen.“

Für die Digitalisierung von vorhandenen Büchern in deutschen Bibliotheken fordern die Verbände weitere Mittel. Allein für die Digitalisierung von etwa 200.000 Titeln jährlich sind zusätzlich zu den bisherigen Projektmitteln pro Jahr circa 10 Millionen Euro notwendig. Der Schwerpunkt der Digitalisierung sollte dabei bei älteren Büchern (15. bis 18. Jahrhundert) und seltenen Büchern liegen.

In Deutschland gibt es nach Erhebungen der Deutschen Bibliotheksstatistik ca. 8.400 öffentliche Bibliotheken mit 9.189 Standorten. Davon befinden sich 4268 Bibliotheken in der Trägerschaft der Öffentlichen Hand, davon 3975 Bibliotheken in der Trägerschaft der Kommune/Gemeinde. Die übrigen öffentlichen Bibliotheken werden von anderen Trägern wie z. B. den Kirchen unterhalten. Öffentliche Bibliotheken sind Einrichtungen, die allgemein und ohne besondere Voraussetzungen für jeden zugänglich sind. Sie sind zu unterscheiden von wissenschaftlichen Bibliotheken, die zwar auch öffentlich zugänglich, aber regelmäßig einem bestimmten Nutzerkreis vorbehalten sind. Daneben gibt es eine Vielzahl privat und öffentlich finanzierter Regional- und Spezialbibliotheken, deren Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit unterschiedlich geregelt ist.

Mit rund 118 Millionen Besucherinnen und Besuchern sind öffentliche Bibliotheken die meistgenutzten Kultur- und Bildungseinrichtungen in Deutschland. Mit 348.000 Veranstaltungen pro Jahr sind die Bibliotheken Spitzenreiter bei Literatur- und Leseförderaktionen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Mit der Ausleihe von jährlich ca. 355 Millionen Büchern und Medien (Deutsche Bibliotheksstatistik 2014) bieten Bibliotheken nicht nur die Grundlage für Leseförderung, sondern auch für Aus- und Weiterbildung und für das Lebensbegleitende Lernen.

  • Zum Positionspapier (PDF)

DST, DStGB, dbv, gemeinsame Pressemitteilung v. 23.05.2016

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