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StMJ: Bayerns Justizminister Bausback fordert Reform des Straftatbestandes des Wohnungseinbruchdiebstahls

23. Mai 2016 by Klaus Kohnen

„Bessere Aufklärungsmöglichkeiten und angemessen harte Strafen dringend erforderlich!“

Nach der heute von Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière vorgestellten Polizeilichen Kriminalstatistik 2015 ist die Zahl der Wohnungseinbrüche in Deutschland im vergangenen Jahr erneut gestiegen. Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback mahnt vor diesem Hintergrund dringend eine Reform des Straftatbestandes des Wohnungseinbruchdiebstahls an.

Bei einem Einbruch in die eigenen vier Wände geht es um weit mehr als materielle Schäden. Solche Taten erschüttern das Sicherheitsgefühl der Opfer bis ins Mark. Gerade mit den psychischen Folgen haben die Betroffenen oft lange zu kämpfen“, so Bausback.

„Der Staat muss alles tun, um seine Bürgerinnen und Bürger bestmöglich vor Einbrechern zu schützen. Und das heißt: Wir müssen endlich auch das Strafrecht in den Blick nehmen. Wir müssen die Aufklärungsmöglichkeiten verbessern und angemessen harte Strafen ermöglichen!“

Nach den Vorstellungen des bayerischen Justizministers, die dieser bereits im letzten Jahr in einen Gesetzentwurf gegossen hat, sollen künftig bei jedem Wohnungseinbruchdiebstahl Telekommunikationsüberwachungen möglich sein.

Bausback: „Wir wissen, dass hier immer mehr organsierte Strukturen am Werk sind. Um diese Strukturen wirksam aufdecken zu können, müssen unsere Staatsanwälte bei jedem Wohnungseinbruch an die Kommunikation herankommen und Telekommunikationsüberwachungen beantragen können.“

Zudem will Bausback die bislang im Strafgesetzbuch vorgesehene Möglichkeit des minder schweren Falls mit einem erheblich milderen Strafrahmen streichen.

Für die Opfer ist ein Wohnungseinbruch nie nur minder schwer. Dann sollte er es aber auch im Gesetz nicht sein. Diese Wertungsunwucht will ich beseitigen und so der Bedeutung der Tat gerechte Strafen ermöglichen“, so Bausback.

Der bayerische Justizminister abschließend:

In Bayern sind die Fallzahlen zuletzt entgegen dem bundesweiten Trend zurückgegangen. Die Wahrscheinlichkeit, Opfer eines Einbruchdiebstahls zu werden, ist etwa in Nordrhein-Westfalen sechsmal höher als in Bayern. Das ist ein Erfolg des bayerischen Maßnahmenkonzepts! Aber: Im Interesse der Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger werden wir uns hierauf nicht ausruhen. Ich werde weiter dafür kämpfen, dass wir endlich auch die notwendigen Schritte im Bereich des Strafrechts gehen!“

StMJ, Pressemitteilung v. 23.05.2016

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Kategorie: Bauen/ Wohnen/ Verkehr, Bund (Positionen des Freistaats), Gesetzgebung, Im Fokus, Justiz/ Rechtspflege, Polizei/ Sicherheit/ Ordnung, Verwaltung Schlagwörter: (Kriminal-)Statistik, Diebstahl/Einbruchskriminalität, Einsatz- und Ermittlungsmethoden, Handlungsfelder, StrÄndG - Wohnungseinbruchsdiebstahl

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