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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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EU-Kommission: Transparenz – Kommission beschließt neue Regeln für Expertengruppen

30. Mai 2016 by Klaus Kohnen

Der Auswahlprozess und die Tätigkeiten von Expertengruppen, die die EU-Kommission beraten, sollen künftig transparenter werden. Dazu hat die EU-Kommission heute (Montag) neue Regeln beschlossen, die für alle Kommissionsdienststellen bindend sind. Der Erste Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans erklärte hierzu:

Wenn wir Vorschriften und politische Strategien ausarbeiten, benötigen wir dabei Unterstützung durch externe Fachleute. Die Bürger erwarten zu Recht, das diese Unterstützung transparent und ausgewogen ist. Dank der heute beschlossenen Maßnahmen wird die Kommission auf hochqualifizierte Sachverständige zurückgreifen, dabei Interessenkonflikte vermeiden und der Öffentlichkeit gegenüber in geeigneter Weise Rechenschaft ablegen können.“

Timmermans erklärte weiter:

Der heute angenommene Beschluss geht auf konstruktive Gespräche mit Mitgliedern des Europäischen Parlaments, mit der Europäischen Bürgerbeauftragten und mit Vertretern von Organisationen der Zivilgesellschaft zurück, die wichtige Ansprechpartner im politischen Entscheidungsfindungsprozess der EU sind. Dies ist ein weiterer Fortschritt auf dem Weg zu anderen ,Brüsseler‘ Arbeitsmethoden.”

Nach den neuen Regeln sind alle Kommissionsdienststellen verpflichtet, sämtliche Mitglieder von Expertengruppen im Wege öffentlicher Aufforderungen zur Einreichung von Bewerbungen auszuwählen (außer bei Mitgliedern, die Mitgliedstaaten, Drittländer, EU-Organe oder internationale Einrichtungen vertreten). Diese Aufforderungen müssen im Register der Expertengruppen veröffentlicht werden und eine klare Beschreibung der Auswahlkriterien (erforderliche Fachkenntnisse, angesprochene Interessengruppen usw.) enthalten. Es werden alle erdenklichen Anstrengungen unternommen werden, um eine ausgewogene Vertretung sicherzustellen, die den Fachgebieten, den Interessen, dem Geschlecht und der geografischen Herkunft sowie dem Mandat der einzelnen Sachverständigengruppe Rechnung trägt.

Durch die überarbeiteten Regeln wird die Transparenz der Tätigkeiten der Expertengruppen weiter erhöht: Künftig sind alle Kommissionsdienststellen ausdrücklich verpflichtet, einschlägige Dokumente wie Tagesordnungen, von Sachverständigen unterbreitete Vorschläge sowie vollständige und aussagekräftige Protokolle verfügbar zu machen. Bei per Abstimmung angenommenen Stellungnahmen von Expertengruppen können künftig auch die von Sachverständigen vorgebrachten Standpunkte von Minderheiten veröffentlicht werden, falls diese dies wünschen.

Durch die überarbeiteten Regeln wird das Vorgehen zur Vermeidung bzw. Bewältigung von Interessenkonflikten bei Einzelpersonen, die ad personam ernannt wurden und gehalten sind, unabhängig und im öffentlichen Interesse zu handeln, wesentlich verbessert. Die Dienststellen der Kommission werden künftig spezifische Bewertungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten auf der Grundlage einer von den Sachverständigen vorzulegenden standardisierten Interessenerklärung vornehmen müssen. Diese Erklärungen werden anschließend im Register der Expertengruppen veröffentlicht, damit eine öffentliche Kontrolle stattfinden kann.

Das überarbeitete Register der Expertengruppen wird ab heute online zugänglich sein und somit den neuen Transparenzanforderungen Rechnung tragen und Synergien mit dem Transparenzregister ermöglichen. Sachverständige, die spezifische Interessen oder Organisationen vertreten möchten, können künftig nur dann als Mitglied einer Expertengruppe ausgewählt werden, wenn sie im Transparenzregister registriert sind. Diese Bedingung gilt bis Ende 2016 rückwirkend für alle derzeitigen Mitglieder von Expertengruppen.

Derzeit beraten rund 800 Expertengruppen die Kommission in allen Politikbereichen. Mitglieder von Expertengruppen können ad personam oder aber als Vertreter von Mitgliedstaaten, Drittländern, EU-Organen, internationalen Einrichtungen, Unternehmen, Gewerkschaften, Hochschulen, der Zivilgesellschaft oder anderer Interessen ernannt werden.

Weitere Informationen:

  • Pressemitteilung: Transparentere und ausgewogenere Interessenvertretung: Kommission nimmt neue Regeln für Expertengruppen an
  • Beschluss der Kommission
  • Register der Expertengruppen
  • Transparenzregister
  • Öffentliche Konsultation zur Überarbeitung des Transparenzregisters

EU-Kommission, Vertretung in Deutschland, Mitteilung v. 30.05.2016

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