Gesetzgebung

AllMBl (7/2016): Änderung der Bekanntmachung Verfassungstreue im öffentlichen Dienst

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Mit Bek. v. 18.04.2016, Az. IE3-0331-2, veröffentlicht am 31.05.2016 (AllMBl S. 1535) hat das StMI das Verzeichnis extremistischer oder extremistisch beeinflusster Organisationen im Rahmen einer Fortschreibung neu gefasst.

Die Fortschreibung unterscheidet weiterhin zwischen Linksextremismus (1.), Rechtsextremismus (2.) und Extremismus sonstiger Art (4.). Der „Ausländerextremismus“ (vormals Gliederungspunkt III.) wird nun nicht mehr separat unterschieden und weiter untergliedert (kurdische, türkische, andere Gruppen). Stattdessen werden „Islamistische/ islamistisch-terroristische/ ausländerextremistische Bestrebungen“ als solche erfasst (3.).

Die Partei DIE.LINKE wird nicht mehr aufgeführt, sondern nur noch der „Die LINKE. Sozialistisch-demokratischer Studierendenverband (DIE LINKE.SDS)“.

Die Bek. tritt am 01.06.2016 in Kraft.

Zu den einzelnen aufgeführten Organisationen vgl. AllMBl S. 1535.

Ass. iur. Klaus Kohnen