Gesetzgebung

DStGB: Integrationsgesetz – Wohnsitzauflagen auch finanziell unterlegen

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„Das Integrationsgesetz muss schnell kommen“, da sind sich sowohl der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg, als auch die Kommunalpolitiker der Union, Ingbert Liebing MdB, Bundesvorsitzender der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV), und Christian Haase MdB, Vorsitzender des KPV-Arbeitskreises „Integration“, einig. Doch über eine schnelle Verabschiedung des Gesetzes hinaus fordern Sie auch, die Regelungen zu Wohnsitzzuweisungen auszudehnen. Diese sollen zeitlich flexibler gestaltet werden können. Notwendig sei zudem, die Wohnsitzzuweisung auch finanziell zu unterlegen, um echte Perspektiven für Kommunen und Flüchtlinge zu schaffen.

Insbesondere Wohnsitzauflagen tragen dazu bei, die Integrationsbemühungen der Kommunen zu verstetigen. Nunmehr erhalten alle Beteiligten eine bessere Planungsgrundlage – sowohl Kommunen im ländlichen Raum, die bislang Integrationsbemühungen abbrechen müssen, wenn Betroffene nach Anerkennung den Wohnsitz Richtung Stadt verlagern, als auch größere Städte, die diese Integrationsbemühungen im Grunde neu beginnen können, wenn die Betroffenen nach Anerkennung dorthin ziehen. Deshalb begrüßen wir den Vorstoß aus Meseberg, Wohnsitzauflagen auch rückwirkend zu ermöglichen grundsätzlich“, so die Abgeordneten Liebing und Haase.

„Zu klären wäre, ob die Dauer der Zuweisung ausreicht und verlängerbar ausgestaltet werden kann. Auch muss sie finanziell unterlegt werden, damit echte Perspektiven für Kommunen und Flüchtlinge geschaffen werden“, so Dr. Gerd Landsberg, Ingbert Liebing und Christian Haase.

„Bei der Wohnsitzpflicht handelt es sich um ein wichtiges politisches Signal“, so Landsberg, Liebing und Haase.

Wichtig sei es allerdings, dass dieses Instrument so konzipiert werde, dass eine intelligente Steuerung möglich sei.

Es sollte unter anderem möglich sein, Familien zusammenzuführen. Außerdem macht es sicherlich keinen Sinn, eine Familie, die seit einiger Zeit in Bayern lebt, nach Norddeutschland zu schicken oder umgekehrt“, so Landsberg.

„Wir erwarten von den Ländern die konsequente Umsetzung der im Integrationsgesetz vorgesehenen Wohnsitzauflage für anerkannte Asylbewerber. Das ist notwendig um die gerechte und gleichmäßige Verteilung der Flüchtlinge sicherzustellen. Kein Land sollte die insoweit notwendige Solidarität verweigern“, so Landsberg, Liebing und Haase weiter.

„Wir müssen bei der Ausgestaltung der Wohnsitzauflage darauf achten, dass vor Ort Arbeit und Teilhabe für die Flüchtlinge ermöglicht wird. Flüchtlinge sollten an dem zugewiesenen Ort mittelfristig auch die Chance auf einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz haben. Daher wird es notwendig sein, die Wohnsitzpflicht auch finanziell mit Strukturfördermitteln zu unterlegen“, so Landsberg abschließend.

DStGB, Pressemitteilung v. 31.05.2016

Redaktioneller Hinweis: Integrationsgesetz des Bundes – verbundene Meldungen (Stand des Gesetzgebungsverfahrens, Stellungnahmen).