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StMJ: Rechtsbildungsunterricht für Flüchtlinge und Asylbewerber – Erfolgsmodell aus Bayern bei Justizministerkonferenz

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Bausback: „Vermittlung unserer Rechtsordnung und unserer gemeinsamen Werte ist ein zentraler Baustein für eine gelingende Integration!“

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback berichtet bei der Justizministerkonferenz am 1. und 2. Juni in Nauen von den überaus positiven Erfahrungen mit dem bayerischen Konzept der Rechtsbildung für Flüchtlinge und Asylbewerber.

Bausback: „Es genügt nicht, Menschen einfach nur in unser Land zu lassen. Flüchtlinge und Asylbewerber, die eine längere Bleibeperspektive bei uns haben, müssen eine echte Chance zur Integration erhalten. Damit diese gelingen kann, ist es wichtig, die Menschen, die zu uns gekommen sind, frühzeitig mit unseren Grundwerten und unserer freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung vertraut zu machen.“

Der bayerische Justizminister weiter:

Genau das machen wir in Bayern mit unserem Projekt „Rechtsbildung für Flüchtlinge und Asylbewerber“. Und zwar mit großem Erfolg: Über 800 Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger haben sich bereit erklärt, Flüchtlingen und Asylbewerbern die wichtigsten Prinzipien unseres Rechtsstaats zu vermitteln. Seit Januar 2016 waren bereits rund 125 Referentinnen und Referenten im Einsatz und haben bayernweit rund 300 Unterrichtseinheiten durchgeführt. Rund 6.000 Menschen haben wir so direkt erreicht.“

Für eine erfolgreiche Integration sei es von entscheidender Bedeutung, die Einhaltung der hier geltenden Regeln und Werte einzufordern.

Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt: Unsere Grundwerte wie Demokratie, die Gleichberechtigung von Mann und Frau, Toleranz, Meinungs- und Religionsfreiheit, das Gewaltmonopol des Staates oder die Unabhängigkeit der Justiz sind für die Menschen, die zu uns gekommen sind, nicht immer selbstverständlich“, so Bausback.

„Viele Flüchtlinge und Asylbewerber kommen aus Ländern, in denen staatliche Strukturen zerfallen oder zerfallen sind. Vielfach sind Willkür und Korruption an der Tagesordnung. Es fehlt vielen Flüchtlingen daher auch an Vertrauen in staatliche Autoritäten und in die staatliche Durchsetzung von Recht und Ordnung. Der engagierte Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der bayerischen Justiz zeigt den Menschen: Unser Rechtsstaat nimmt sie wahr und ist auch zu ihrem Wohle präsent und stark!“

Hintergrund

Das bayerische Konzept steht auf drei Säulen:

Der Rechtsbildungsunterricht basiert auf einem Grundmodul „Grundlegende Prinzipien und Werte der deutschen Rechtsordnung“ sowie darauf aufbauenden Zusatzmodulen zu den Grundprinzipien des deutschen Zivilrechts, der Ehe, Familie und Kindererziehung und zu den Grundfragen des deutschen Strafrechts.

StMJ, Pressemitteilung v. 31.05.2016