Gesetzgebung

Bayerischer Landkreistag: Erwartungen an die nächste Ministerpräsidentenkonferenz – Kommunen brauchen endlich finanzielle Planungssicherheit für Kosten der Bundesteilhabe und Integration von Flüchtlingen

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Auf der gestrigen Ministerpräsidentenkonferenz konnten dem Vernehmen nach weitreichende Einigungen für die Reform des Ökostrom-Gesetzes EEG erzielt werden. Allerdings hatten sich Kommunalpolitiker noch bis Ende letzter Woche darauf eingestellt, wichtige Wegweiser zu Bundesteilhabe und zur Integration von Flüchtlingen von der Bundespolitik zu erhalten. Diese Tagungsordnungspunkte werden nun auf der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz vom 16.6.2016 behandelt.

Wir nutzen die Vertagung als Chance, unsere Forderungen nochmals eindringlich vorzubringen; schließlich sind beide Bereiche von herausragender finanzieller Bedeutung für die Kommunen“, sagt der Präsident des Bayerischen Landkreistags, Landrat Christian Bernreiter, zu Beginn der Pressekonferenz im Haus der bayerischen Landkreise.

Der Präsident ist sich mit seinen kommunalen Kollegen einig, dass der aktuelle Entwurf zum Bundesteilhabegesetz allein schon wegen der offenen Finanzierungsfragen abgelehnt wird. Er fordert weiterhin die im Koalitionsvertrag zugesagte kommunale Entlastung in der Eingliederungshilfe i.H.v. 5 Mrd. Euro bei gleichzeitiger jährlicher Dynamisierung.

Es wäre absolut unverständlich, wenn dieses bedeutsame finanzielle Versprechen nur aufgrund von unterschiedlichen Zuständigkeitsregelungen in den Bundesländern nicht eingehalten werden könnte“, fügt Bernreiter an.

Bayern zählt mit Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen zu den Bundesländern, in denen die Kommunen die Kosten der Eingliederungshilfe zu 100 % tragen. Diese betrugen im Jahre 2014 rund 2,2 Mrd. Euro und stellten den größten Einzelposten im Bereich der sozialen Ausgaben dar. Mehr als 1,1 Mio. Menschen erhalten aufgrund ihrer schweren Behinderung Leistungen aus der Eingliederungshilfe, für z. B. Schulbesuche, Behindertenwerkstätten oder Lebenshilfe allgemein. Die Kosten steigen jährlich.

Verlässliche Zahlen zu Kosten der Integration von Flüchtlingen gibt es derzeit nicht. Rund 70 % der in Bayern befindlichen Asylantragsteller erhalten nach Statistiken des BAMF derzeit einen Schutzstatus als Flüchtlinge. Sie sind damit zunächst für die nächsten drei Jahre berechtigt in Deutschland zu verbleiben. Auch ohne Integrationsgesetze auf Bund- und Länderebene stellen sich Bayerns Kommunen bereits auf vielfältige Art und Weise den Integrationsaufgaben. Das Thema Wohnen ist dabei eines der größten Herausforderungen. Vielfach müssen die Flüchtlinge mangels vorhandenen sozialen Wohnraums noch in den staatlichen Unterkünften verbleiben. Dies kann nur eine vorübergehende Lösung sein.

Wir gehen davon aus, dass zunächst rund 90 % der Flüchtlinge auf umfangreiche Sozialleistungen angewiesen sind, weil sie noch nicht in den Arbeitsmarkt vermittelt werden können“, sagt Bernreiter.

Beim Übergang vom Asylbewerberleistungsgesetz ins SGB II müssen die Kommunen derzeit Zweidrittel der Kosten der Unterkunft (KdU) tragen. Auf Bundesebene gehen die Kommunalen Spitzenverbände von KdU-Leistungen von mehr als 600 Mio. Euro aus.

Diese finanziellen Mehrbelastungen können die Kommunen angesichts der gesamtstaatlichen Verantwortung bei der Integration nicht tragen. Der Bund muss zu 100 % die Kosten der KdU erstatten, und zwar im Wege einer Spitzabrechnung“, fordert der Landkreistagspräsident abschließend.

Bayerischer Landkreistag, Pressemitteilung v. 01.06.2016

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