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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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Bayerischer Städtetag: OB-Konferenz in Nürnberg – Zuwanderung und Integration

1. Juni 2016 by Klaus Kohnen

Maly: „Es darf keine kalte Kommunalisierung der Integrationskosten geben“

Bund, Land und Kommunen beackern fünf Felder der Integration. Drei weite Felder liegen vor allem bei den Kommunen: Wohnen, Kinderbetreuung und Schulen, Grundsicherung für Arbeitsuchende. Bund und Land pflegen vor allem zwei Felder: Sprachkompetenz in Integrationskursen und Arbeitsförderung. Bei den Kommunen summieren sich mit steigender Tendenz enorme Kosten für Integration“, sagt der Vorsitzende des Bayerischen Städtetags, Nürnbergs Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly.

Maly sagt bei der Konferenz der Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister des Bayerischen Städtetags in Nürnberg:

Ein riesiger Kostenblock wächst mit den Kosten der Unterkunft. Der Bund muss die flüchtlingsbedingten Mehrkosten bei der Erstattung der Kosten der Unterkunft an Hartz-IV-Empfänger übernehmen.“

Derzeit tragen die Kommunen zu zwei Dritteln und der Bund zu einem Drittel die Kosten der Unterkunft. Die Kosten der Unterkunft insgesamt für alle Hilfeempfänger betrugen im Jahr 2015 für bayerische Kommunen rund 1 Milliarde Euro. Die durch die Aufnahme von Flüchtlingen und Asylbewerbern zu erwartenden Mehrkosten der Unterkunft werden für das Jahr 2016 in Bayern mit über 200 Millionen Euro geschätzt.

Maly: „Für diese Kosten trägt der Bund die Verantwortung. Der Staat darf Menschen nach der Anerkennung als Flüchtling oder Asylbewerber nicht aus der Erstaufnahme in die Obdachlosigkeit entlassen und dann vor die Türen des Rathauses schicken. Der Bund muss die Kosten der Unterkunft voll übernehmen, die vom Flüchtlingszuzug verursacht werden. Wohnraum für anerkannte Flüchtlinge und Asylbewerber ist keine herkömmliche Form der Obdachlosigkeit, wie wir sie laut Sicherheitsrecht auch als kommunale Aufgabe kennen, sondern liegt in der Verantwortung des Bundes.“

Maly: „Die Frage, ob Integration gelingt oder nicht, entscheidet über das künftige Zusammenleben in unseren Städten und Gemeinden. Wir müssen die aufnehmende Bürgerschaft mit der gleichen Aufmerksamkeit und Zuneigung behandeln wie die Flüchtlinge. Bei allen Schritten zur Integration – Wohnen, Kinderbetreuung, Schule, Sprachkompetenz, Berufsbildung – dürfen keine Konkurrenzsituationen zwischen Einheimischen und Flüchtlingen entstehen. Bayerns Kommunen erbringen vielfältige Leistungen, die sich in ihren Haushalten niederschlagen. Es darf keine kalte Kommunalisierung der Integrationskosten geben.“

Nun geht es darum, die finanziellen Mehrbelastungen der Kommunen auszugleichen und eine dauerhafte aufgabenbezogene Entlastung zu erreichen.

Städte und Gemeinden haben zusätzliche Personalstellen geschaffen und müssen weitere planen, um die soziale Betreuung sicherzustellen und die ordnungsgemäße Verwaltung zu gewährleisten. Die Kommunen stehen zu ihrer Verantwortung, sie sind finanziell in Vorleistung gegangen.

Maly: „Die Kommunen tragen ihren Anteil, das gesamtgesellschaftliche Problem der Zuwanderung und der Integration von Asylbewerbern und Flüchtlingen zu lösen. Das klappt nur, wenn auch Bund und Land zu ihrer finanziellen Verantwortung stehen. Bund und Land müssen die Kosten erstatten, die bei Kommunen für Asyl, Flüchtlinge und Integration anfallen.“

Für Kinder und Jugendliche sind Kitas, Kindergärten und Schulen die erste Integrationsinstanz.

Maly: „Kommunen müssen zur Schaffung von zusätzlichen Kindertagesplätzen und vor allem für die wachsenden Betriebskosten mehr Mittel erhalten.“

Bei den Schulen sind Freistaat und Kommunen gemeinsam gefordert. Es entstehen Kosten für Verwaltung, für Jugendsozialarbeit, Schulsozialarbeit, Sprachkurse, Integrationsangebote und Berufsbildung – alles das kostet Geld für die Kommunen und bedeutet einen zusätzlichen Personalaufwand in Kindertagesstätten, Schulen, Jugendämtern und Sozialämtern.

Maly: „Die Kosten bei Erziehung und Bildung werden sich dynamisieren, da rollt eine Kostenlawine auf die Kommunen zu.“

Personalkosten für Jobcenter, die Grundsicherung für Arbeitsuchende, Kosten der Unterkunft und Hartz IV-Leistungen für anerkannte Flüchtlinge und Asylbewerber wirken sich auf die kommunalen Kassen aus.

Maly: „Der Bund muss die Kommunen entlasten, sonst drohen langfristige Risiken für die kommunalen Haushalte.“

Der Freistaat ist bislang nicht bereit, die Jugendhilfekosten für junge Volljährige zu übernehmen, die als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach Bayern gekommen sind. Der Freistaat ist bislang auch nicht bereit, die gesamten Verwaltungskosten entsprechend der Belastungen zu erstatten.

Maly: „Bei der Betreuung von unbegleiteten jungen Flüchtlingen dürfen die Kommunen nicht auf den Kosten sitzen bleiben.“

Bayerischer Städtetag, Pressemitteilung v. 01.06.2016

Redaktionelle Hinweise

  • Bayerisches Integrationsgesetz – Stand des Gesetzgebungsverfahrens und Stellungnahmen
  • Integrationsgesetz des Bundes – Stand des Gesetzgebungsverfahrens und Stellungnahmen

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Kategorie: Bauen/ Wohnen/ Verkehr, Bayern, Bildung/ Forschung/ Kultur, Bund (Positionen des Freistaats), Demografie/ Integration, Finanzen/ Abgaben/ Steuern, Gesetzgebung, Gesundheit/ Soziales, Im Fokus, Kardinalthemen, Kommunales, Kultur/ Kirche/ Religion, Schulen Schlagwörter: 17/11362, Anzeigen DemInt, Anzeigen genot, Bayerischer Städtetag, Bayerisches Integrationsgesetz, Bundesintegrationsgesetz

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