Gesetzgebung

DST, DStGB, DLT, VKU: Kommunale Spitzenverbände und VKU zur Anhörung Energiewirtschaftsgesetz

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Heute fand im Bundestagausschuss für Wirtschaft und Energie eine Anhörung zum Entwurf des Energiewirtschaftsgesetzes, Paragraf 46, statt. Der Entwurf hat das Ziel, die Konzessionsvergabe von Strom- und Gasnetzen rechtssicherer und einfacher zu regeln.

Dazu erklären die kommunalen Spitzenverbände Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städte- und Gemeindebund sowie der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), die ihre Positionen auch in der Anhörung vertreten:

Unscharfe gesetzliche Vorgaben und widersprüchliche Urteile haben in den vergangenen Jahren zu Rechtsunsicherheiten bei Konzessionsvergaben von Strom- und Gasnetzen geführt. Die Folge: ein erheblicher zeitlicher und finanzieller Mehraufwand für die Gemeinden und betroffenen Energieversorger. Deshalb ist der heute diskutierte Gesetzentwurf ein wichtiger Schritt, um mehr Rechtssicherheit zu schaffen. Er enthält erstmalig Vorgaben zum Netzkaufpreis und zum Umfang der notwendigen Informationen, die der Alt- dem Neukonzessionär übermitteln muss. Außerdem werden bei den zulässigen Kriterien einer Konzessionsvergabe auch kommunale Belange genannt. Eine Weiterzahlung der Konzessionsabgabe bei Rechtsstreitigkeiten ist gewährleistet.

Allerdings halten die Kommunen und die kommunalen Unternehmen im Sinne einer effektiveren Energiepolitik noch Änderungen am Gesetzentwurf für notwendig: Bei den Kriterien der Konzessionsvergabe müssen kommunale Belange sowie lokale und regionale Gegebenheiten genauso stark berücksichtigt werden können wie netzbezogene Belange. Klimaschutz- und energiepolitische Konzepte sollten mit dem neuen Konzessionär vereinbart werden können und das Vergabeverfahren durch die Einschaltung der neutralen Vergabekammern für alle Seiten rechtssicherer gestaltet werden.“

DST, DStGB, DLT, VKU, gemeinsame Pressemitteilung v. 01.06.2016

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