Gesetzgebung

DStGB: Reform des EEG – Marktfähigkeit mit Augenmaß herstellen, Akteursvielfalt wahren!

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Der Deutsche Städte- und Gemeindebund begrüßt die bei dem Spitzengespräch von Bund und Ländern vereinbarten Kompromisse zur Reform des EEG mit dem Ziel, die Marktfähigkeit der Erneuerbaren Energien zu verbessern und die Kosten der Energiewende insgesamt möglichst gering zu halten.

Die geplanten Ausschreibungen für alle großen Photovoltaik-Anlagen, für Windenergieanlagen an Land und auf See sowie Biomasse sind hierzu das richtige Mittel. Die EEG-Reform ist richtig und wir brauchen die Ausschreibungen, weil wir mehr Markt- und weniger Planwirtschaft bei der Förderung brauchen. Es macht volkswirtschaftlich keinen Sinn, Strom zu fördern, der nicht abgenommen wird“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg heute in Berlin.

Dies verteuert die Kosten der Gesamtsystems zulasten von Kommunen und Bürgern. Darüber hinaus sollten aber auch Anreize erhalten bleiben, Windkraftanlagen an den windstärksten Standorten innerhalb einer Region zu errichten. Deshalb ist die jetzt gefundene Lösung zu den Netzengpassgebieten zu begrüßen: Wo das Stromnetz übermäßig strapaziert ist, soll künftig die Bundesnetzagentur die Ausschreibungsmenge für Windparks zusätzlich verknappen können.

Die Wahrung der Akteursvielfalt hat eine herausragende Rolle für die Akzeptanz der Energiewende vor Ort. Deshalb ist es richtig, dass Bund und Länder dies zu einer der wesentlichen Zielsetzungen der Reform machen. Damit wird eine kommunale Forderung aufgegriffen. Wir sehen bei den jetzt vorgesehenen Regelungen allerdings noch Nachbesserungsbedarf.

Die bislang lediglich für Bürgerenergiegesellschaften im Bereich der Windkraft an Land vorgesehenen Sonderregelungen müssen auch auf Projekte der Kommunen und Stadtwerke erweitert werden. Insbesondere sollten Projekte erfasst werden, die in Kooperation zwischen Kommunen, Bürgerenergiegesellschaften und Stadtwerken entstehen. Gerade diese sind es, die lokal und regional für Akzeptanz sorgen und so die dezentrale Energiewende voranbringen.

DStGB, Pressemitteilung v. 01.06.2016