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Deutscher Landkreistag: Einigung zum Bundesteilhabegesetz – Bund muss maßgebliche Mehrkosten tragen / 5 Mrd.-Kommunalstärkung sichern

2. Juni 2016 by Klaus Kohnen

Gestern Abend hat sich die Bundesregierung auf Grundzüge eines Bundesteilhabegesetzes für Menschen mit Behinderungen geeinigt. Der Deutsche Landkreistag fordert vor diesem Hintergrund, die wesentlichen Mehrkosten der Reform nicht den Landkreisen und Städten aufzubürden. Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke sagte:

Ländern und Kommunen geht es im Kern darum, Verbesserungen für behinderte Menschen zu erreichen, ohne neue Kosten entstehen zu lassen. Zudem ist es unser Anliegen, auch die heutige Kostendynamik zu bremsen. Insofern erwarten wir vom Bund, dass er die wesentlichen Lasten trägt und die Kommunen davon freihält.“

Darüber hinaus müsse ein geeigneter Weg gefunden werden, die vom Bund zugesagte unmittelbare Stärkung der kommunalen Haushalte um 5 Mrd. € zu realisieren.

Wir begrüßen, dass seitens des Bundes nun offenbar Bewegung in die Umsetzung dieser Zusage des Koalitionsvertrages kommt. Hierbei kommt eine Aufstockung des Bundesanteils an den Hartz IV-Unterkunftskosten, ebenso wie eine Erhöhung der kommunalen Umsatzsteuerbeteiligung in Betracht. „

Das Bundesteilhabegesetz soll die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen neu regeln. Diese ist bislang die wichtigste Leistung der Sozialhilfe. Ca. 750.000 Menschen mit einer wesentlichen Behinderung haben 2014 diese Leistung erhalten.

Die Ausgaben lagen bei ca. 15 Mrd. €, Tendenz stark steigend. 2020 rechnen wir mit einem Anstieg auf 21,6 Mrd. €, was einer jährlichen Steigerung von ca. 1 Mrd. € entspricht“, verdeutlichte Henneke.

Das stelle die kommunalen Haushalte vor große Herausforderungen.

Von daher müsse die Reform einen Beitrag zur Ausgabereduzierung leisten. Die Vorschläge des Bundes bedeuten dagegen sogar eine Ausweitung der Leistungen.

Das ist aus Sicht der Kostenträger enttäuschend. Jedenfalls aber müssten die wesentlichen Mehrausgaben vom Bund getragen werden, nicht von Landkreisen und Städten. Spielraum für Kostensteigerungen besteht jedenfalls bei den kommunalen Leistungsträgern nicht!“, machte der DLT-Hauptgeschäftsführer klar.

Positiv sei, dass nach der gestrigen Einigung die Landkreise und Städte ab 2017 im Umfang von 5 Mrd. € gestärkt werden sollen.

Es ist eine gute Nachricht, dass der Bund diese Zusage des Koalitionsvertrages nun offenbar zeitnah plant umzusetzen. Ein umgehendes Handeln würde die Gewähr dafür bieten, dieses Versprechen noch in dieser Legislaturperiode einzulösen“, lobte Henneke.

Allerdings sei diese Stärkung der kommunalen Finanzkraft unabhängig vom Bundesteilhabegesetz auszugestalten, da die Eingliederungshilfe nicht in allen Ländern von den Kommunen finanziert werde. Beispielsweise könne der Bund den bewährten und funktionierenden Weg der Erhöhung des Bundesanteils an den Unterkunftskosten für Hartz IV-Empfänger nutzen. Allerdings müsse dabei ein Umschlagen der Aufgabe in Bundesauftragsverwaltung vermieden werden. Das tritt derzeit bei einer Bundesbeteiligung ab 50 % ein.

Diese Schwelle kann auf 75 % heraufgesetzt werden, damit die Unterkunftskosten weiterhin nach den örtlichen Gegebenheiten gestaltet werden können.“

Eine weitere Möglichkeit bestünde in einer Erhöhung des kommunalen Anteils an der Umsatzsteuer.

Wichtig ist, dass das Geld in den Haushalten der Kommunen und nicht der Länder ankommt“, so Henneke abschließend.

Deutscher Landkreistag, Pressemitteilung v. 02.06.2016

Redaktioneller Hinweis: Zum Bundesteilhabegesetz (Stellungnahmen, Stand des Verfahrens).

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Kategorie: Bund (Positionen des Freistaats), Finanzen/ Abgaben/ Steuern, Gesetzgebung, Gesundheit/ Soziales, Im Fokus, Kardinalthemen, Kommunales, Rechtsentwicklung, Sozial-/ Jugendschutz-/ Kindergartenrecht Schlagwörter: Anzeigen genot, Anzeigen KommPol, Bundesteilhabegesetz

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