Gesetzgebung

StMJ: Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister – Bayern und Baden-Württemberg setzen gemeinsame rechtspolitische Akzente

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Justizminister Bausback und Amtskollege Wolf: „Starkes rechtspolitisches Tandem / Verpasste Chance für klares Signal für mehr Sicherheit / Breite Zustimmung zur Ehegattenvertretung in Notfällen gibt Rückenwind für Bundesratsinitiative!“

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback und sein baden-württembergischer Amtskollege Guido Wolf haben bei der Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder in Nauen/Brandenburg am 1. und 2. Juni 2016 gemeinsam rechtspolitische Akzente gesetzt:

Wir haben gleich auf unserer ersten gemeinsamen Konferenz deutlich gemacht: Bayern und Baden-Württemberg sind ein starkes rechtspolitisches Tandem!“

Die beiden Minister zeigten sich enttäuscht, dass ihr Vorstoß für eine effektive Verkehrsdatenspeicherung keine Mehrheit gefunden hat:

Die Justizministerkonferenz hat leider die Chance verpasst, ein klares Signal für mehr Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger vor Terrorismus und Extremismus zu setzen. Denn es ist und bleibt richtig und wichtig: Unsere Strafverfolgungsbehörden brauchen auch und gerade in diesem Bereich effektive Instrumente“, so Bausback und Wolf.

Bausback erklärte: „Und hierzu gehört ganz klar die Ausweitung der Verkehrsdatenspeicherung! Es ist schlicht nicht hinnehmbar, dass die Verkehrsdaten des E-Mailverkehrs derzeit nicht in die Speicherpflicht einbezogen sind.“

Wolf ergänzte: „Außerdem gehört zu einer verfassungskonformen Weiterentwicklung der Verkehrsdatenspeicherung, dass sie auch beim Verdacht der Terrorismusfinanzierung möglich sein muss. Die Menschen in unserem Land dürfen erwarten, dass wir sie gerade vor terroristischen Bedrohungen mit allen einem Rechtsstaat zur Verfügung stehenden Mitteln schützen. Wir müssen den Rechtsstaat ertüchtigen, um dieser zentralen Aufgabe gerecht zu werden.“

Bausback und Wolf hätten sich auch im Bereich der elektronischen Aufenthaltsüberwachung bei verurteilten extremistischen Gefährdern mehr gewünscht:

Es ist doch ganz klar: Derjenige, der weiß, dass er unter besonderer Beobachtung steht, wird sich dreimal überlegen, ob er sich an terroristischen Aktivitäten beteiligt. Immerhin konnten wir aber gemeinsam erreichen, dass dieses wichtige Thema auf der Agenda der Justizministerkonferenz bleibt. Der Strafrechtsausschuss wird prüfen, wie wir die elektronische Aufenthaltsüberwachung zur besseren Erfassung verurteilter extremistischer Gefährder erweitern können.“

Die beiden Minister begrüßten gleichzeitig die breite Zustimmung ihrer Länderkollegen zu den Vorschlägen zur gesetzlichen Vertretung unter Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern, die eine Arbeitsgruppe unter Vorsitz von Baden-Württemberg und unter Beteiligung Bayerns und fünf weiterer Bundesländer erarbeitet hatte:

Endlich können wir Regelungen aufs Gleis setzen, die viele Bürgerinnen und Bürger schon jetzt für eine Selbstverständlichkeit halten, die das Gesetz so aber bislang gerade nicht enthält.“

Wolf erläuterte: Ohne ausdrücklich erteilte Vorsorgevollmacht sind dem gesunden Ehegatten im Notfall die Hände gebunden. Ihm bleibt nur der oft belastende Weg über ein gerichtliches Betreuungsverfahren. Mit dem Regelungsvorschlag der Arbeitsgruppe können wir diese ohnehin schwere Situation zumindest in rechtlicher Hinsicht etwas erleichtern.“

Bausback ergänzte: „Hat jemand keine Vorsorge für den Notfall getroffen und kann er zum Beispiel wegen einer Krankheit oder nach einem Unfall keine eigenen Entschlüsse mehr fassen, soll er künftig – etwa bei der Entscheidung über eine medizinische Behandlung – grundsätzlich automatisch durch seinen Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner vertreten werden.“

Gleichzeitig stellte Wolf klar: „Die Vorsorgevollmacht ist und bleibt das Mittel der Wahl, um selbstbestimmt darüber entscheiden zu können, wer in welchen Angelegenheiten beim Verlust der eigenen Handlungsfähigkeit entscheiden und handeln soll. Die Erteilung einer Vorsorgevollmacht setzt aber voraus, dass man sich beizeiten Gedanken über Krankheit und Behinderung macht und selbst aktiv wird. Solche Gedanken werden im Lebensalltag häufig verdrängt, eine Vorsorgevollmacht wird dann „auf später“ verschoben. Hier schafft der Gesetzesvorschlag im wichtigen Bereich der Gesundheitssorge Abhilfe.“

Die beiden Justizminister sind sich auch über die weiteren Schritte einig:

Es gilt jetzt, keine weitere Zeit zu verlieren, sondern zügig eine Bundesratsinitiative zu starten. Die Vorschläge der Länderarbeitsgruppe liegen auf dem Tisch – die breite Zustimmung unserer Länderkollegen gibt uns Rückenwind!“

Hintergrund

Nach dem Diskussionsentwurf der Länderarbeitsgruppe gilt der nicht getrennt lebende Ehegatte oder Lebenspartner grundsätzlich als ermächtigt, für seinen handlungsunfähigen Partner Entscheidungen im Bereich der Gesundheitssorge und in damit zusammenhängenden Angelegenheiten zu treffen. So kann er etwa in ärztliche Heilbehandlungen einwilligen, Behandlungsverträge mit Ärzten und Krankenhäusern schließen, eine notwendige Rehabilitation veranlassen oder Ansprüche seines Partners gegenüber der Krankenversicherung geltend machen. Zum Schutz des betroffenen Ehegatten und des eingetragenen Lebenspartners ist eine Vertretung allerdings dann ausgeschlossen, wenn zuvor ein entgegenstehender Willen geäußert, in einer Vorsorgevollmacht ausdrücklich eine andere Person bevollmächtigt oder bereits eine Betreuung angeordnet wurde. Der Regelungsvorschlag sieht zudem keine umfassende Vertretungsbefugnis vor, etwa in Vermögensangelegenheiten.

StMJ, Pressemitteilung v. 02.06.2016

Redaktioneller Hinweis

  • Die Beschlüsse der Frühjahrskonferenz 2016.