• Startseite
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Wissenschaftlicher Beirat
  • Für Autor/innen
  • Register

Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

Das Portal zum öffentlichen Recht und zur öffentlichen Verwaltung im Freistaat Bayern

  • Gesetzgebung
    • Bayern
    • Bund (Positionen des Freistaats)
    • Europa (Positionen des Freistaats)
  • Verwaltung
  • Rechtsprechung
    • Europa (EuGH, EGMR)
    • Bund (BVerfG, BVerwG, BAG, BFH, BGH, BSG)
    • BayVerfGH
    • BayVGH & VG
    • Sonstige
  • Rechtsentwicklung
    • Abgabenrecht
    • Ausländer-/ Asylrecht
    • Bau/ Boden/ Planung
    • Hochschulrecht
    • Kommunalrecht
    • Öffentlicher Dienst
    • Parlaments-/ Wahl-/ Parteienrecht
    • Polizei-/ Ordnungs-/ Wohnrecht
      • Brand-/ Katastrophenschutz/ Rettungsdienst
      • Gesundheit/ Hygiene/ Lebens-/ Arzneimittel
      • Lotterierecht
      • Personenordnungs-/ Datenschutzrecht
      • Polizei-/ Sicherheitsrecht
      • Verkehrsrecht
      • Wohnrecht (inkl. Wohngeldrecht)
    • Presse-/ Rundfunk-/ Medienrecht
    • Schulrecht
    • Sozial-/ Jugendschutz-/ Kindergartenrecht
    • Staats-/ Verfassungsrecht
    • Straßen- und Wegerecht
    • Umweltrecht
      • Abfallbeseitigungsrecht
      • Immissionsschutzrecht
      • Natur-/ Landschafts-/ Artenschutz
      • Wasserrecht
    • Wirtschafts-/ Wirtschaftsverwaltungsrecht
  • Im Fokus
    • Bauen/ Wohnen/ Verkehr
    • Bildung/ Forschung/ Kultur
      • Kultur/ Kirche/ Religion
      • Schulen
      • Universitäten/ Hochschulen
    • Justiz/ Rechtspflege
    • Kardinalthemen
      • Demografie/ Integration
      • Familie, Kinder & Jugend
      • Finanzen/ Abgaben/ Steuern
      • Gesundheit/ Soziales
      • Klima/ Natur/ Umwelt
    • Kommunales
    • Öffentlicher Dienst/ Behörden/ Bundeswehr
    • Personalien
    • Polizei/ Sicherheit/ Ordnung
    • Presse/ Rundfunk/ Medien
  • Blog
    • Landesanwaltschaft
    • Gesetzgebung
    • Rechtsprechung
    • Rezensionen
    • Varia
  • In eigener Sache

Bundesregierung: Neues Filmförderungsgesetz stärkt nationale und internationale Strahlkraft des deutschen Films

3. Juni 2016 by Klaus Kohnen

Der Bundestag hat heute in erster Lesung über den Regierungsentwurf des Filmförderungsgesetzes (FFG) beraten.

Die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, erklärte vor dem Deutschen Bundestag:

Mit dem Entwurf des neuen Filmförderungsgesetzes rollen wir künftigen Filmerfolgen den roten Teppich aus. Qualitative Spitzenförderung zu ermöglichen und die deutsche Filmwirtschaft im internationalen Wettbewerb zu stärken – das sind die Ziele der Gesetzesnovelle. Sie soll dem deutschen Film nationale und internationale Strahlkraft verleihen.“

Monika Grütters weiter: „Mit ihrem Film TONI ERDMANN – gefördert aus Mitteln der Filmförderungsanstalt, des DFFF und der kulturellen Filmförderung meines Hauses und mittlerweile über 50mal ins Ausland verkauft – war Maren Ade bei den diesjährigen Filmfestspielen in Cannes Liebling der Filmkritik. Und mit 27,5 Prozent Marktanteil hat der deutsche Film 2015 das beste Ergebnis seit Erfassung der Besucherzahlen eingefahren. Solche Erfolge zeigen: Wir sind mit unserer Filmförderung auf dem richtigen Weg.“

Kulturstaatsministerin Monika Grütters erläuterte in ihrer Rede wesentliche Änderungen des Regierungsentwurfs des Filmförderungsgesetzes, „damit künstlerische und wirtschaftliche Wagnisse auch in Zukunft möglich bleiben.“

Dazu gehören unter anderem:

  • ein hohes Niveau des Abgabeaufkommens zu sichern: Insbesondere die öffentlich-rechtlichen Fernsehveranstalter werden künftig zu einem Abgabesatz von 3 Prozent verpflichtet. ARD und ZDF haben dar-über hinaus ihre Bereitschaft erklärt, freiwillig auf 4 Prozent aufzustocken. Auch die Abgaben der anderen Einzahler werden moderat angepasst. An der Abgabepflicht der ausländischen VoD-Anbieter wird festgehalten, was die EU-Kommission im Entwurf ihrer novellierten AVMD-Richtlinie ausdrücklich unterstützt;
  • die Förderung effizienter zu gestalten: Die Vergabe der Fördermittel konzentriert sich auf weniger, aber dafür vielversprechendere Projekte und fördert diese mit höheren Summen als bisher;
  • die Drehbuchförderung deutlich auszubauen: Hierzu wurden eine neue Drehbuchfortentwicklungsförderung eingeführt und die Mittel entsprechend erhöht;
  • die Leistung der Produzenten noch stärker zu honorieren, und zwar nicht zuletzt durch Einführung eines Zusatzbonus für erfolgreiche Produzenten im Bereich der Referenzfilmförderung;
  • Kurzfilme mehr als bisher zu fördern: künftig werden auch Kurzfilme von unter einer Minute und bis zu 30 Minuten Länge Fördermittel bekommen können. Von der kompositionellen Raffinesse, von der anspruchsvollen Dramaturgie und der knappen, präzisen Erzählweise guter Kurzfilme profitiert die Filmkunst insgesamt;
  • Kinos als Kulturorte – auch und gerade in der Fläche – zu stärken unter anderem durch Beibehaltung der bisherigen Sperrfristen, die garantieren, dass ein Film in der Regel sechs Monate exklusiv dem Kino vorbehalten bleibt, bevor er beispielsweise auf DVD zu haben ist;
  • die Entscheidungsstrukturen effektiver zu gestalten und dabei auch den Frauenanteil in den FFA-Gremien zu erhöhen. Künftig werden mindestens zwei Frauen in jeder Fünferkommission an jeder Förderentscheidung beteiligt sein.

Das FFG ist die Rechtsgrundlage für die Einrichtung der FFA, die Filmförderung durch die FFA und die Erhebung der Filmabgabe, mit der die Filmförderung nach dem FFG finanziert wird. Abgabepflichtig sind die Verwerter von Kinofilmen, also Kinos, Unternehmen der Videowirtschaft einschließlich Online-Anbieter, Fernsehveranstalter und Vermarkter von Pay-TV-Programmen.

Weitere Informationen zur FFA und zum FFG unter www.ffa.de.

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Pressemitteilung v. 03.06.2016

Redaktioneller Hinweis: Vorgang im DIP.

Ähnliche Beiträge

Kategorie: Bildung/ Forschung/ Kultur, Bund (Positionen des Freistaats), Gesetzgebung, Im Fokus, Kultur/ Kirche/ Religion, Presse/ Rundfunk/ Medien Schlagwörter: Filmförderungsgesetz (FFG)

Neueste redaktionelle (Gast-)Beiträge

Wohngeldrechtliche Streitigkeiten nach BVerwG gerichtskostenfrei

Wohngeldrechtliche Streitigkeiten nach BVerwG gerichtskostenfrei

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BVerwG, Urt. v. 23.04.2019 - 5 C 2.18 / Weitere Schlagworte: Angelegenheiten der Fürsorge von Oberlandesanwältin Beate Simmerlein, Landesanwaltschaft … Weiterlesen

Anordnung zur (amts-)ärztlichen Untersuchung im Zurruhesetzungsverfahren nach BVerwG nicht isoliert angreifbar

Anordnung zur (amts-)ärztlichen Untersuchung im Zurruhesetzungsverfahren nach BVerwG nicht isoliert angreifbar

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BVerwG, Beschl. v. 14.03.2019 - 2 VR 5.18 / Weitere Schlagworte: Dienstunfähigkeit; gesetzliche Vermutungsregel; Zurruhesetzungsverfahren; behördliche … Weiterlesen

Berechnung von 10 H bei Bebauungsplan – Nach BayVGH bereits auf Baugrenze abzustellen, nicht erst auf Wohngebäude

Berechnung von 10 H bei Bebauungsplan – Nach BayVGH bereits auf Baugrenze abzustellen, nicht erst auf Wohngebäude

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BayVGH, Urt. v. 30.04.2019 - 22 BV 18.842 / Landesrechtliche Normen: BayBO mitgeteilt von Oberlandesanwalt Dr. Magnus Riedl, Landesanwaltschaft Bayern … Weiterlesen

BayVGH instruktiv zum „Verbrauch“ eines Ausweisungsinteresses bzw. Ausweisungsgrundes

BayVGH instruktiv zum „Verbrauch“ eines Ausweisungsinteresses bzw. Ausweisungsgrundes

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BayVGH, Beschl. v. 14.03.2019 - 10 ZB 18.2388 / Weitere Schlagworte: (Ausdrücklicher oder konkludenter) Verzicht auf Ausweisungsgründe / zurechenbarer … Weiterlesen

Weitere (Gast-)Beiträge (vgl. auch Kategorie "Blog" im Menü oben)

Gesetzgebung Freistaat Bayern

Bayerischer Landtag: Nächstes Plenum (47.) 13. Mai 2020

BayRVR auf Twitter (@BayRVR)

Meine Tweets

Recherche nach Monaten

Recherche nach Datum

Juni 2016
M D M D F S S
 12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
27282930  
« Mai   Jul »

Copyright © 2021 · News Pro Theme on Genesis Framework · WordPress · Log in

Diese Webseite verwendet Cookies und Webanalyse-Tools. Wenn Sie durch dieses Internetangebot surfen, erklären Sie sich hiermit einverstanden. Weitere Informationen und Widerspruchsmöglichkeiten finden Sie in der Rubrik „Datenschutz“.OK