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StMAS: Finanzausgleich für Kosten der Versorgung unbegleiteter Minderjähriger

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Familienstaatssekretär Hintersberger: „Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen begehen Akt der Unsolidarität“

Auf der heutigen Jugend- und Familienministerkonferenz in Dresden haben sich die Länder Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen gegen die Umsetzung eines finanziellen Belastungsausgleichs für die Kosten der Versorgung unbegleiteter Minderjähriger ausgesprochen. Dieser war von den Ministerpräsidenten aller Bundesländer bereits im Herbst letzten Jahres beschlossen worden. Bayerns Familienstaatssekretär Johannes Hintersberger erklärte hierzu:

Damit kündigen die drei Bundesländer nicht nur ihre Solidarität mit den anderen Ländern auf. Dieses höchst unsolidarische Verhalten zeugt auch von mangelnder Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit. Gemeinsame Entscheidungen der Bundesländer, die auf höchster Ebene getroffen wurden, werden gebrochen. Von Vertragstreue kann somit keine Rede mehr sein.“

Der sogenannte pauschale Belastungsausgleich soll Mehrbelastungen einzelner Länder bei der Unterbringung und Versorgung der unbegleiteten Minderjährigen ausgleichen. Seit dem 1. November 2015 muss jedes Land die Kosten für alle im Land befindlichen unbegleiteten Minderjährigen tragen. Also auch für die Kinder und Jugendlichen, die sich über die Quote nach dem Königsteiner Schlüssel hinaus im Land befinden.

Die Länder, die heute gegen den finanziellen Ausgleich gestimmt haben, erfüllen ihre Quote bei der Betreuung von unbegleiteten Minderjährigen nur unzureichend. Dies geht zu Lasten der nach wie vor überproportional belasteten Länder wie Bremen, Hessen, Saarland, Hamburg, Berlin und natürlich Bayern“, so Hintersberger abschließend.

In Bayern kamen im Jahr 2015 besonders viele unbegleitete ausländische Minderjährige an, da der Freistaat an den beiden Hauptfluchtrouten liegt. Diese wurden zurückliegend aufgrund fehlender bundesgesetzlicher Regelung nicht auf alle Bundesländer verteilt, sondern in Bayern untergebracht. Bayern betreute Mitte April 2016 noch ca. 21 Prozent aller in Deutschland befindlichen unbegleiteten Minderjährigen und somit über 3700 Kinder und Jugendliche mehr, als es nach dem Königsteiner Schlüssel müsste.

StMAS, Pressemitteilung v. 03.06.2016

Redaktioneller Hinweis: Zur Rechtsentwicklung im Ausländer- und Asylrecht.