Gesetzgebung

StMELF: „Neue Perspektiven für die Bioenergie“ – Verhandlungsergebnis zur Reform des EEG

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Als wichtige Weichenstellung für die bayerischen Bauern hat Landwirtschaftsminister Helmut Brunner das Verhandlungsergebnis zur Reform des „Erneuerbare Energien Gesetzes“ (EEG) bezeichnet.

Damit hat Bioenergie wieder eine wirtschaftliche Perspektive und kann auch künftig einen substanziellen Beitrag zur Energiewende leisten“, sagte Brunner in München.

Denn jetzt sei sichergestellt, dass bestehende Biogas-Anlagen auch nach Ablauf der 20-jährigen Vergütungsdauer fortgeführt werden können, selbst ein moderater Zubau sei möglich. Ohne eine solche Anschlussregelung wären dem Minister zufolge viele Biogasanlagen vor dem Aus gestanden.

Angesichts der Dauerkrise auf den Agrarmärkten ist das endlich einmal eine gute Nachricht für unsere Bauern“, so Brunner.

Jetzt komme es darauf an, die vielen notwendigen Detailregelungen wie etwa die Festlegung von Höchstwerten für die Ausschreibung praxisgerecht auszugestalten. Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer hatte am Mittwoch nach schwierigen Verhandlungen erreicht, dass es bei der anstehenden EEG-Reform eine deutlich verbesserte Anschlussregelung für Bioenergie gibt. Bund und Länder hatten sich geeinigt, das Ausschreibungsvolumen in den nächsten sechs Jahren auf 1.050 Megawatt festzuschreiben.

In Bayern hat die Produktion von Biogas für die Landwirtschaft einen besonderen Stellenwert. Die rund 2.400 Anlagen, die zum größten Teil von Landwirten betrieben werden, sind rund ein Drittel des gesamten deutschen Bestands.

Die Energieerzeugung aus Biogas ist gerade jetzt für viele Bauern eine wichtige Einkommensquelle“, so Brunner.

Nach seinen Angaben wird in Bayern allein mit dem Betrieb von Biogasanlagen jährlich rund eine Milliarde Euro erwirtschaftet. Die Wertschöpfung aus der Energieerzeugung und die damit verbundenen Arbeitsplätze kommen nicht nur den Landwirten, sondern dem ganzen ländlichen Raum zugute.

StMELF, Pressemitteilung v. 03.06.2016

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