Sachgebiet: Recht des öffentlichen Dienstes / BayVGH 14 BV 15.527 – Urteil vom 06.06.2016 / Leitsatzentscheidung
Leitsatz:
Bei einer Eingliederung eines Klebebrackets mittels Adhäsivtechnik sind neben Aufwendungen für Leistungen nach GOZ-Nr. 6100 auch Aufwendungen für Leistungen nach GOZ-Nr. 2197 beihilfefähig.
- Zum Volltext
- Zur Rechtsentwicklung im öffentlichen Dienstrecht
- Neueste Leitsatzentscheidungen (Bund und Freistaat) nebst Gesetzgebungsüberblick (Freistaat): Der BayRVR-Wochenspiegel