Gesetzgebung

BMWi: Energieminister beraten Gasversorgungssicherheit und regionale Kooperation

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Bei ihrem heutigen Treffen in Luxemburg diskutierten die EU-Energieminister über die Novellierung der EU-Gasversorgungssicherheits-Verordnung. Die Kommission hat vorgeschlagen, über eine verstärkte regionale Kooperation die Gasversorgungssicherheit zu verbessern. Sie sieht dafür fest vorgegebene Regionen vor, in denen die Länder gemeinsame Präventions- und Notfallpläne erstellen. Falls sich etwaige Versorgungskrisen allein dadurch nicht bewältigen lassen, soll ein Solidaritätsmechanismus greifen.

Staatssekretär Rainer Baake hierzu aus Anlass des heutigen Energieministertreffens:

Regionale Kooperation zwischen Marktakteuren und Mitgliedstaaten ist im eng vernetzten europäischen Strom- und Gasbinnenmarkt essentiell, gerade auch mit Blick auf die Versorgungssicherheit. Dabei sind die Herausforderungen bei Strom und Gas unterschiedlich, weil das in Europa verbrauchte Gas zum größten Teil importiert wird. In beiden Bereichen brauchen wir aber flexible Strukturen für die regionale Kooperation, um den jeweiligen konkreten Herausforderungen optimal begegnen zu können. Ganz entscheidend ist es, dass der Binnenmarkt gut funktioniert, denn dann werden Risiken gemindert und die Voraussetzungen für eine marktbasierte regionale Kooperation verbessert. Für einen Solidaritätsmechanismus müssen die Rahmenbedingungen im Vorfeld auf EU-Ebene klar definiert werden.“

Die Energieminister legten darüber hinaus ihre Position zur Überarbeitung des Beschlusses für den Informationsaustausch über zwischenstaatliche Energieabkommen mit Drittstaaten fest. Der Vorschlag sieht insbesondere vor, dass die Mitgliedstaaten die Abkommen, die sie schließen wollen, zuvor der Kommission vorlegen müssen. Die Kommission prüft dann, ob die Abkommen mit Europäischem Recht vereinbar sind. Nach dem Willen der Energieminister soll sich diese Verpflichtung auf Verträge über Erdgas-Lieferungen und Infrastruktur beschränken.

Ein weiteres Thema auf der Agenda der Energieminister war die künftige Gestaltung des Strommarkts einschließlich der regionalen Zusammenarbeit. Einen umfassenden Legislativvorschlag zum Strombinnenmarkt hat die Kommission für Dezember 2016 angekündigt. Hierzu hat die niederländische Ratspräsidentschaft einige Ansätze vorgestellt. Diese decken sich mit den Grundanliegen Deutschlands. Insbesondere teilt Deutschland die Ansicht, dass Priorität sein muss, Hemmnisse für Flexibilität bei Produzenten und Endkunden abzubauen und den Strombinnenmarkt zu stärken. Dies ist auch wichtig, um den Strombinnenmarkt „fit“ für die erneuerbaren Energien zu machen.

Vor Beginn des Rates unterzeichneten neun Staaten (einschließlich Deutschland) und die Kommission eine politische Erklärung über die Energie-Zusammenarbeit der Nordseeländer. Dadurch soll die bestehende Energiekooperation im Nordseeraum neu ausgerichtet und erweitert werden.

Staatssekretär Rainer Baake: „Ich freue mich, dass die Nordseekooperation durch die gemeinsame Erklärung neuen Schwung erhält. Dabei wird uns vor allem der schrittweise, pragmatische und projektorientierte Ansatz helfen. Nun geht es um konkrete, wirklich umsetzbare Projekte im Bereich der Raumplanung, der Koordinierung der Offshore-Netzanbindung, der Kooperation im Bereich Offshore-Windkraft-Förderung sowie gemeinsamer Standards.“

BMWi, Pressemitteilung v. 06.06.2016

Redaktioneller Hinweis: Zur Rechtsentwicklung im Energierecht.