Gesetzgebung

Deutscher Städtetag: Deutscher Städtetag begrüßt neuen Anlauf für Reform der Grundsteuer

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Statement von Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, zum Beschluss der Finanzministerkonferenz zur Grundsteuer:

Der Deutsche Städtetag begrüßt, dass eine Mehrheit der Länder einen neuen Anlauf für eine Reform der Grundsteuer unternimmt. Bund, Länder und Kommunen sind sich einig, dass die veraltete Bemessungsgrundlage der Grundsteuer endlich auf eine neue Grundlage gestellt werden muss. Angesichts der laufenden Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Bundesfinanzhof besteht dringender Handlungsbedarf. Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten kommunalen Steuern mit einem Volumen von derzeit rund 13 Milliarden Euro.

Sollte sich der Reformvorschlag der Ländermehrheit durchsetzen, wäre eine gerechtere Verteilung der Steuerlasten zu erwarten. Außerdem könnte die neue Steuer deutlich einfacher berechnet werden als bisher. Der Deutsche Städtetag appelliert an Bund und Länder, nun eine Einigung zu erreichen, die alle Beteiligten mittragen können. Anschließend müssen die nötigen Gesetzesänderungen schnell umgesetzt werden, weil ein großer zeitlicher Vorlauf nötig ist, damit die Neubewertung der Grundstücke wie geplant im Jahr 2023 beginnen kann.“

Deutscher Städtetag, Presse-Statement v. 06.06.2016