Gesetzgebung

Rat der EU: Bekämpfung krimineller Aktivitäten im Cyberspace – Rat einigt sich auf praktische Maßnahmen und weiteres Vorgehen

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Am 9. Juni erörterten die EU-Justizminister weitere Verbesserungen der Strafjustiz im Cyberspace. Sie verabschiedeten zwei Dokumente mit Schlussfolgerungen, in denen sowohl praktische Maßnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit als auch ein Zeitplan für weitere Maßnahmen dargelegt sind.

Minister van der Steur vom niederländischen Vorsitz äußerte sich folgendermaßen:

Fortschritte in diesen Bereichen werden zu einer wirksameren Sicherung und Erlangung von elektronischen Beweismitteln beitragen, was für eine intensivere Bekämpfung terroristischer und anderer krimineller Aktivitäten, die im Cyberspace oder unter dessen Nutzung begangen werden, von größter Bedeutung ist.“

Schlussfolgerungen zur Verbesserung der Strafjustiz im Cyberspace

Die Schlussfolgerungen zur Verbesserung der Strafjustiz im Cyberspace enthalten konkrete Maßnahmen für das künftige Vorgehen und Tätigwerden in drei Hauptarbeitsbereichen:

  • Beschleunigung der Rechtshilfeverfahren und gegebenenfalls gegenseitige Anerkennung in Bezug auf den Cyberspace durch die Verwendung vereinheitlichter elektronischer Formulare und Instrumente;
  • Verbesserung der Zusammenarbeit mit den Diensteanbietern durch Ausarbeitung eines gemeinsamen Rahmens (z.B. zur Verwendung aufeinander abgestimmter Formulare und Instrumente) mit diesen Anbietern für die Anforderung spezifischer Datenkategorien und
  • Einleitung eines Prozesses der Reflexion über mögliche Anknüpfungspunkte für die Zuständigkeit für Ermittlungsmaßnahmen im Cyberspace.

Während einige der in den Schlussfolgerungen genannten Maßnahmen direkt umgesetzt werden könnten, sind bei anderen weitere Überlegungen und politische Leitvorgaben erforderlich. Daher führten die Minister eine Orientierungsaussprache zu zwei spezifischen Fragen, nämlich

  • zu der möglichen Begründung der Zuständigkeit für Ermittlungsmaßnahmen, die im Cyberspace zugrunde gelegt werden könnte, d.h. zu den Gründen, anhand deren die zuständigen Behörden Ermittlungsmaßnahmen im Cyberspace durchführen können, wenn die bestehenden Rahmen nicht ausreichen, wie etwa in Fällen, in denen der Standort einschlägiger elektronischer Beweismittel verschleiert wird oder diese sich innerhalb kurzer Zeit zwischen Gerichtsbarkeiten bewegen, und
  • zu einer differenzierten Behandlung spezifischer Kategorien von Daten in Strafverfahren, d.h. die Frage, wie ein differenzierter Ansatz – zwischen Nicht-Inhalts-Daten (Teilnehmer- oder Verkehrsdaten) und Inhaltsdaten oder zwischen Echtzeitdaten und gespeicherten Daten – ihre nationalen Rechtsrahmen berühren würde, welche Elemente für ein gemeinsames Vorgehen der EU von Belang wären und welche Maßnahmen diesbezüglich erwogen werden könnten.

Der Rat hat die Kommission ersucht, bis Juni 2017 Ergebnisse zu den drei Arbeitsbereichen vorzulegen.

Schlussfolgerungen des Rates zum Europäischen Justiziellen Netz für Cyberkriminalität

Mit diesen Schlussfolgerungen wird das Netz der Justizbehörden und Experten im Bereich Cyberkriminalität mit Unterstützung von Eurojust formalisiert und verstärkt.

Ziel des Netzes ist die Erleichterung des Austauschs von Know-how, bewährten Verfahren und sonstigen einschlägigen Kenntnissen und Erfahrungen in Bezug auf die Ermittlung und Verfolgung von Cyberkriminalität.

Hintergrundinformationen

Die Minister haben im Dezember 2015 und auf ihrer informellen Tagung vom 26. Januar 2016 in Amsterdam politische Unterstützung für die Erarbeitung von Lösungen zum Ausdruck gebracht, die die Durchführung effektiver Ermittlungen im Cyberspace ermöglichen. Nach den Terroranschlägen von Brüssel vom 22. März 2016 unterstrichen die Justiz- und die Innenminister gemeinsam, dass diese Fragen vorrangig angegangen werden müssen.

  • Schlussfolgerungen des Rates zur Verbesserung der Strafjustiz im Cyberspace
  • Schlussfolgerungen des Rates zum Europäischen Justiziellen Netz für Cyberkriminalität

Rat der EU, Pressemitteilung v. 09.06.2016