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StMBW: Bayerisches Wissenschaftsministerium setzt auf konsequente Frauenförderung und das Engagement der Hochschulen

13. Juni 2016 by Klaus Kohnen

Das Bayerische Wissenschaftsministerium praktiziert konsequent Frauenförderung in Wissenschaft und Forschung. Ziel ist es, das wissenschaftliche Potential von Frauen zu fördern sowie Chancengleichheit und Gleichstellung für Frauen und Männer zu realisieren. Der Nutzen für die Gesellschaft ist unübersehbar.

Das Wissenschaftsministerium setzt dabei auf zwei sich ergänzende Wege, auf eigene aktive Förderelemente sowie auf die Unterstützung konkreter Maßnahmen, die bereits an vielen Hochschulen realisiert werden, wie die Anwendung etwa des Kaskadenmodells und von Leitfäden für das Berufungsverfahren, die ein besonderes Augenmerk auf die Berufung von Frauen legen.

1. Aktive Förderelemente: Zu diesen Förderelementen für Wissenschaftlerinnen zählen z. B.:

  • das Mitwirkungsrecht der Frauenbeauftragten bei allen wesentlichen Entscheidungen der Hochschule.
  • die Zielvereinbarungen mit den Bayerischen Hochschulen, die Maßnahmen der Hochschulen zur Frauenförderung und Gleichstellung umfassen.
  • das „Programm zur Realisierung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre“, für das allein im Jahr 2016 gut 3,5 Millionen Euro bereit stehen. Mit diesen Mitteln werden im Hochschulbereich Maßnahmen der Frauenförderung unterstützt, etwa Promotionsstipendien, Stipendien in der Post-doc-Phase, Stipendien für Habilitationen und Stipendien zur Förderung des exzellenten wissenschaftlichen Nachwuchses. An den Hochschulen für angewandte Wissenschaften werden Promotionsstipendien und ein Lehrauftrags- und ein Mentoringprogramm gefördert und an den Kunsthochschulen künstlerische Qualifizierungsmaßnahmen.

2. Unterstützung von konkreten Maßnahmen, die bereits an vielen Hochschulen realisiert werden wie z. B. das Kaskadenmodell und Leitfäden für Berufungsverfahren, die ein besonderes Augenmerk auf die Berufung von Frauen legen.

Das Kaskadenmodell, wie es z. B. auch die Deutsche Forschungsgemeinschaft favorisiert, setzt darauf, dass sich wissenschaftliche Einrichtungen eigene Ziele für die Erhöhung des Frauenanteils auf einer bestimmten Qualifikationsstufe stecken. Diese Ziele ergeben sich aus dem Anteil an Frauen auf der direkt darunter liegenden Qualifikationsstufe.

In der Autonomie der Hochschulen liegt es, Leitfäden für Berufungsverfahren zu verabschieden, die ein besonderes Augenmerk auf die Berufung von Frauen bei der Besetzung von Professuren legen. Diese wurden von vielen Hochschulen als Richtschnur für das eigene Handeln eingeführt.

Die Einführung einer starren Frauenquote ist für das Bayerische Wissenschaftsministerium nicht das geeignete Instrument, um die Zahl der Professorinnen zu erhöhen. In den Wissenschaften muss es um Exzellenz gehen.

Mehr weibliche Studierende, mehr Nachwuchswissenschaftlerinnen

Im Hochschulwesen lassen sich deutliche Verbesserungen für Frauen erkennen: Die Anteil der weiblichen Studierenden liegt an Bayerns Hochschulen derzeit bei rund der Hälfte. Der Anteil der Frauen unter den Nachwuchswissenschaftlern, die an Bayerns Universitäten promoviert werden, liegt bei mittlerweile gut 45 Prozent (im Jahr 2000 noch bei 33 Prozent) und nähert sich damit dem Anteil der weiblichen Studierenden. Der Anteil der Frauen unter den Wissenschaftlern, die sich habilitieren, lag 2013 bei 28 Prozent (im Jahr 2000 bei nur 12 Prozent).

Die Anzahl der Hochschulprofessorinnen hat sich von 2000 bis heute von 6,3 Prozent auf rund 17 Prozent im Jahr 2013 erhöht.

Bayern arbeitet hier weiter.

StMBW, Pressemitteilung v. 13.06.2016

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