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Staatskanzlei: Kabinett beschließt weitere Details zum umfangreichen Hilfsprogramm für Hochwassergeschädigte in Bayern

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Finanzminister Dr. Markus Söder: „Die Hochwasseropfer können sich auf die Staatsregierung verlassen / Während andere Länder noch überlegen, ob sie überhaupt helfen, stellt Bayern die Weichen für weitere Hilfen“

Nach der Hochwasserkatastrophe in Bayern Ende Mai und Anfang Juni hat das Kabinett in seiner heutigen Sitzung weitere Details der nach der Schadensintensität gestaffelten umfangreichen Hilfsprogramme für die Hochwassergeschädigten beschlossen. Für die Geschädigten des Jahrtausendhochwassers im Landkreis Rottal-Inn werden neben den Soforthilfeprogrammen insgesamt vier Hilfsprogramme aufgelegt und
zwar:

  • für Unternehmen, Angehörige freier Berufe sowie wirtschaftsnahe Infrastruktur,
  • für die Land- und Forstwirtschaft sowie ländliche Infrastruktur in Außenbereichen von Gemeinden,
  • für private Haushalte und Wohnungsunternehmen und
  • zur Wiederherstellung der Infrastruktur in den Gemeinden.

Auch die Kriterien der Programme für Geschädigte des 100jährlichen Hochwassers sowie für die Hilfen für alle Betroffenen in Bayern stehen jetzt weitgehend fest.

Die Hochwasseropfer können sich auf die Staatsregierung verlassen“, bekräftigte Finanzminister Dr. Markus Söder.

„Wir wissen um unsere Verantwortung und wir legen uns weiter für die Geschädigten ins Zeug. Wir signalisieren damit denjenigen, die ihr Leben lang Steuern gezahlt haben und jetzt in eine existenzielle Notlage gekommen sind: Der Freistaat lässt sie nicht allein.“

Auf der Grundlage der festgelegten Details werden nun unverzüglich Richtlinien durch die zuständigen Ressorts erarbeitet, die dann konkret die Zuwendungs- und Auszahlungsmodalitäten regeln.

Söder: „Die konkreten Regelungen sind ein weiterer wichtiger Schritt, damit die Geschädigten in den vom Jahrtausendhochwasser betroffenen Gebieten bald Gelder für den Wiederaufbau erhalten.“

Söder wies darauf hin, dass die Staatsregierung bereits die Details umfangreicher Hilfepakete festlege, während andere Länder noch nicht einmal wüssten, ob entsprechende Maßnahmen überhaupt durchgeführt werden.

Söder: „Das Kabinett hat sich dem Grunde nach schon am 7. Juni auf vielfältige Hilfsprogramme verständigt. Dies zeigt einmal mehr die Effektivität der Bayerischen Staatsregierung.“

In seiner Sitzung vom 7. Juni 2016 hatte das Kabinett bereits die Grundzüge der Hilfen festgelegt und insbesondere schnelle und unbürokratische Hilfsgelder auf den Weg gebracht. Das Sofortgeld von 1.500 € für Private und von 5.000 € für Unternehmen und Landwirte, dazu eine Soforthilfe von 5.000 € für Haushalt/Hausrat und 10.000 € für die Beseitigung von Ölschäden an Gebäuden waren und sind als erste schnelle Zuschüsse wichtig. Bis heute wurden bayernweit bereits über
13 Millionen Euro an Sofortgeldern und Soforthilfen ausgezahlt.

Details zu den finanziellen Hilfen

1. Die von einem Jahrtausendhochwasser Geschädigten im Landkreis Rottal-Inn unterstützt der Freistaat mit Hilfsmaßnahmen in Anlehnung an das Vorgehen beim Hochwasser 2013.

  • Hilfsprogramm für Unternehmen, Angehörige freier Berufe sowie wirtschaftsnahe Infrastruktur
    Im Rahmen des Wiederaufbauprogramms für den Landkreis Rottal-Inn gibt es Hilfen für gewerbliche Unternehmen, Angehörige freier Berufe sowie gewerbliche Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur und private Vermieter, die an Unternehmen und Freiberufler vermieten. Gefördert werden die durch das Schadensereignis unmittelbar verursachten Schäden an Betriebstätten, im Regelfall als Soforthilfe von 80 Prozent, zur Vermeidung von Härtefällen bis 100 Prozent des Schadens.
  • Hilfsprogramm für die Land- und Forstwirtschaft sowie ländliche Infrastruktur in Außenbereichen von Gemeinden
    Zuwendungsempfänger sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen, deren Geschäftstätigkeit die Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse einschließlich Imkerei und Wanderschäferei umfasst. Ausgleichsfähig sind Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen sowie Schäden an Gebäuden, Einrichtungen und Anlagen, landwirtschaftlicher Infrastruktur, landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten sowie am Tierbestand und an Lagerbeständen. Die Zuschüsse erfassen bis zu 80 Prozent des Schadens, in Härtefällen bis zu 100 Prozent.
  • Hilfsprogramm zur Wiederherstellung überwiegend zu Wohnzwecken genutzter Gebäude
    Förderfähig im Bereich Beseitigung von Gebäudeschäden sind bis zur Höhe des tatsächlich entstandenen Schadens die Beseitigung von Schäden (Instandsetzung), die Neuerrichtung oder der Erwerb von gleichartigen Wohngebäuden als Ersatz für zerstörte Wohngebäude (Ersatzvorhaben) und erforderliche Modernisierungsmaßnahmen. Antragsberechtigt sind die Eigentümer von Gebäuden, die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden, unabhängig vom Einkommen und der Versicherbarkeit der Schäden. Der Fördersatz liegt bei 80 Prozent, in Härtefällen bis zu 100 Prozent.
    Im Förderbereich Beseitigung von Schäden an Hausrat gehören zum förderfähigen Hausrat die zur Haushalts- und Lebensführung notwendigen Möbel, Geräte und sonstigen Bestandteile einer Wohnungseinrichtung, soweit sie nicht über den angemessenen Bedarf hinausgehen. Um eine zügige und effiziente Abwicklung der großen Zahl an Förderfällen zu ermöglichen, wird in die Richtlinien die Möglichkeit einer Pauschalförderung von Hausrat aufgenommen. Antragsberechtigt sind Eigentümer und Mieter, die Schäden an ihrem Hausrat erlitten haben.
  • Hilfsprogramm zur Wiederherstellung der Infrastruktur in den Gemeinden
    Das Hilfsprogramm umfasst die Förderbereiche städtebauliche Infrastruktur, soziale Infrastruktur, verkehrliche Infrastruktur sowie wasser- und abfallwirtschaftliche Infrastruktur. Bei der städtebaulichen Infrastruktur wird u.a. die Wiederherstellung von historischen Innenstädten, Kultureinrichtungen, Denkmälern sowie Wegen, Plätzen, Parks und Grünanlagen gefördert. Zur sozialen Infrastruktur, deren Wiederherstellung gefördert wird, gehören beispielsweise Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime oder Sportstätten. Die verkehrliche Infrastruktur umfasst öffentliche Straßen, Wege und Brücken. Im Förderbereich wasser- und abfallwirtschaftliche Infrastruktur können Schäden z.B. an Trinkwasserversorgungsanlagen, Kläranlagen, Kanalisation oder Mülldeponien ersetzt werden. Zuwendungsempfänger ist grundsätzlich die Gemeinde, in der der Schaden entstanden ist. Die Förderung kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten umfassen.

2. Auch die Geschädigten in den von einem 100-jährlichen Niederschlag/Hochwasser besonders betroffenen Gebieten werden – wie bereits beschlossen – unterstützt. Nach derzeitigem Stand sind dies die Stadt Ansbach sowie die Landkreise Ansbach, Neustadt a. d. Aisch/Bad Windsheim, Weißenburg- Gunzenhausen, Landshut, Straubing-Bogen, Dingolfing-Landau, Kelheim, Passau und Weilheim-Schongau. Neu aufgenommen in die Gebietskulisse wurde der Landkreis Würzburg.

Neben dem erwähnten Sofortgeld und den Soforthilfen des Finanzministeriums kommen hier folgende Hilfen in Betracht:

  • Für Gewerbetreibende einschließlich freier Berufe erfolgt eine Zuwendung bis zu 50 % des Schadens, maximal jedoch bis 100.000 €. Auch versicherbare Schäden können mit einem Abschlag von 50 Prozent berücksichtigt werden. Ausgezahltes Sofortgeld bzw. Versicherungsleistungen werden angerechnet.
  • Für Land- und Forstwirte erfolgt eine Zuwendung bis zu 50 % des Schadens, maximal jedoch bis 50.000 €. Auch versicherbare Schäden können mit einem Abschlag von 50 Prozent berücksichtigt werden. Ausgezahltes Sofortgeld bzw. Versicherungsleistungen werden angerechnet.
  • Neu ist ein Darlehensprogramm „Hochwasser 2016“ der BayernLabo für die Beseitigung von Schäden an überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden in den betroffenen Gebieten. Es können zinslose Darlehen bis zu 50.000 Euro je beschädigter Wohnung gewährt werden. Der Freistaat Bayern sichert das Darlehensprogramm durch eine Ausfallbürgschaft zusätzlich ab.
  • Betroffene Kommunen erhalten finanzielle Hilfen nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG).

Darüber hinaus steht bei besonderen Härtefällen, in denen Menschen in existenzielle Notlagen kommen, ein Härtefonds zur Verfügung.

Söder: „Privathaushalten und Unternehmen, denen die finanziellen Mittel fehlen, die Schäden aus eigener Kraft zu beheben, können Zuschüsse geleistet werden, die zur Wiederbeschaffung von lebensnotwendigem Hausrat oder von zur Weiterführung des Betriebs unbedingt erforderlichem Betriebsvermögen einzusetzen sind.“

Versicherungsleistungen werden auf die staatlichen Hilfen angerechnet, um eine Überkompensation zu vermeiden. Ansprechpartner für die Auszahlung der Gelder ist das jeweilige Landratsamt, für die Gewerbetreibende sind es die Bezirksregierungen und für die Landwirtschaft die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

3. Die Staatsregierung unterstützt auch alle Betroffenen, die in ebenfalls vom Hochwasser betroffenen Gebieten Bayerns in eine Notlage gekommen sind. Ihnen stehen bei drohenden Existenzgefährdungen im Einzelfall ebenfalls Zuschüsse aus dem Härtefonds zur Verfügung. Die Staatsregierung stellt auf diese Weise sicher, dass durch derartige Unglücksfälle niemand tatsächlich in seiner Existenz gefährdet wird.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 14.06.2016