Gesetzgebung

Behindertenbeauftragte: Irmgard Badura unterstützt bundesweite Proteste für ein gutes Bundesteilhabegesetz

©pixelkorn - stock.adobe.com

Volle und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung ist unser gemeinsames Ziel: Irmgard Badura unterstützt bundesweite Proteste für ein gutes Bundesteilhabegesetz

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat Ende April den Referentenentwurf für das Bundesteilhabegesetz vorgelegt. Mittlerweile protestieren bundesweit Menschen mit Behinderung für ein gutes Bundesteilhabegesetz, das die volle und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglicht.

Auch ich fordere gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen in den anderen Ländern und im Bund, dass der Gesetzentwurf noch deutlich nachgebessert wird. Die bundesweiten Proteste sind wichtig, um allen Menschen, vor allem aber den Politikerinnen und Politikern, die Bedeutung dieses Gesetzes für uns Menschen mit Behinderung klarzumachen. Deshalb begrüße ich die bundesweiten Proteste, die ab heute 14.00 Uhr auch vor dem Bayerischen Arbeits- und Sozialministerium in München stattfinden werden und wünsche mir, dass diese zu einem konstruktiven Dialog führen“, so Irmgard Badura, Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung.

Beim Treffen der Beauftragten des Bundes und der Länder für die Belange von Menschen mit Behinderung am 07. und 08. Juni in Saarbrücken diskutierten die Beauftragten intensiv das Bundesteilhabegesetz und übten nachdrücklich Kritik am Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Ein gutes Bundesteilhabegesetz ermöglicht uns Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben. Es ermöglicht grundlegende Dinge, die für viele Menschen selbstverständlich sind wie die Wahl des Wohnortes, Teilhabe am Arbeitsleben und Vorsorge fürs Alter“, so Irmgard Badura und abschließend:

„Deshalb fordern wir konkrete Verbesserungen des Referentenentwurfes beispielsweise bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen sowie beim Wunsch- und Wahlrecht. Dabei unterstützen wir einstimmig und nachdrücklich die sechs gemeinsamen Kernforderungen des Deutschen Behindertenrates zum Bundesteilhabegesetz.“

Die Beauftragte der bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, Pressemitteilung v. 15.06.2016

Redaktioneller Hinweis: Zur Entwicklung und zu Stellungnahmen im Kontext des Bundesteilhabegesetzes.