Gesetzgebung

Staatskanzlei: Zum Bundesrat am 17. Juni 2016

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Bundesratsminister Dr. Marcel Huber: „EEG-Novelle macht weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien planbarer / Integration ist nicht nur ein Angebot, sondern auch eine Verpflichtung zu eigener Anstrengung / Mengenmanagement ist eine Chance für die Milchbranche, sonst EU-weite Mengenbegrenzung nötig / Stärkeres Einschreiten gegen Sportwettbetrug ist ein Erfolg bayerischer Rechtspolitik“

Zur EEG-Novelle (TOP 65)

Bayern begrüßt die Ergebnisse der Verhandlungen der Regierungschefs der Länder, die jetzt im Gesetzentwurf zum EEG umgesetzt werden. Bayerns Bundesratsminister Dr. Marcel Huber:

Die Einigung zur EEG-Novelle schafft die Voraussetzungen, um den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien besser zu steuern und planbarer zu machen.“

Aus Sicht der Staatsregierung war es insbesondere wichtig, im Gesetz geeignete Bedingungen für Neubau und Fortbestand von Biomasseanlagen zu verankern.

Strom aus Biomasse schafft nicht nur Wertschöpfung im ländlichen Raum, sondern leistet als einzige wirklich flexible erneuerbare Energie auch einen bedeutenden Beitrag zur Versorgungssicherheit und zur Erreichung unserer Klimaziele. Neue Biomasseanlagen bekommen künftig wieder eine verlässliche wirtschaftliche Perspektive. Bestandsanlagen erhalten die Chance auf die zum Weiterbetrieb erforderliche Anschlussförderung. Zudem konnte durch die Beharrlichkeit Bayerns das Ausschreibungsvolumen nahezu verdoppelt werden“, erklärte der Minister.

Entscheidend ist weiterhin, dass der unkontrollierte Ausbau der Windkraft im Norden gestoppt wird.

Huber: „Neue Windenergieanlagen werden nur gefördert, wenn sichergestellt ist, dass der Strom auch über die Netze abtransportiert werden kann. Der dringend nötige Systemwechsel wird jetzt also eingeleitet: Windkraftausbau und Netzausbau werden synchronisiert.“

Dies bedeutet ferner, dass zukünftig die Netzsituation verstärkt bei der Standortwahl zu berücksichtigen ist.

Damit wurde eine zentrale Forderung Bayerns aufgegriffen: Der weitere Ausbau dieser Technologie wird regional gesteuert. Das führt zu niedrigeren Systemkosten beim Netzausbau und verhindert ein weiteres Ansteigen der Netzentgelte. Beides sind Maßnahmen, damit Strom in Zukunft bezahlbar bleibt“, ergänzte Huber.

Beim Ausbau der Photovoltaik konnte Bayern die spürbare Erhöhung der Ausschreibungsmenge bei großen Anlagen erreichen. Den Ländern wird es außerdem in Zukunft möglich sein, mehr Flächen für die Nutzung von Solarenergie auszuweisen.

Bayerns Bundesratsminister: „Das sind entscheidende Verbesserungen, von denen wir wesentliche Impulse für die Nutzung der Sonnenenergie erwarten.“

Noch nicht im Gesetz enthalten ist die Einführung eines Systems, das Energieeffizienzmaßnahmen bei der Besonderen Ausgleichsregelung der EEG-Umlage nicht bestraft.

Huber: „Wir müssen alles daran setzen, weitere Belastungen insbesondere unserer mittelständischen Wirtschaft zu verhindern. Viele Industrieunternehmen haben in den vergangenen Jahren massiv in die Energieeffizienz investiert und damit ihre Produktion und Verarbeitung energetisch hocheffizient gestaltet.“

Diese Maßnahmen können dazu führen, dass die Stromkosten unter den festgesetzten Grenzwert der Befreiung fallen und die Unternehmen voll EEG-umlagepflichtig werden.

Ein solches System setzt falsche Anreize. Diese energiepolitisch vorbildlichen Investitionen dürfen nicht durch eine kostenträchtige EEG-Umlage in Frage gestellt werden. Hier hat das Bundeswirtschaftsministerium entgegen der Vereinbarung noch nichts vorgelegt. Deshalb haben wir dazu eine praktikable und EU-rechtskonforme Lösung vorgeschlagen“, so der Minister.

[Redaktioneller Hinweis: Zur Entwicklung und zu Stellungnahmen im Kontext „EEG“.]

Zum Integrationsgesetz (TOP 19)

Die Staatsregierung unterstützt den Entwurf des Integrationsgesetzes.

Bayerns Bundesratsminister: „Der Gesetzentwurf hat die richtige Botschaft: Fördern und Fordern. Wir fördern die Integration der Menschen, die bei uns leben – wir fordern sie aber auch ein. Integration ist nicht nur ein Angebot, sondern auch eine Verpflichtung zu eigener Anstrengung. Wer sich fördern lassen will, wird von uns unterstützt. Wer allerdings bestimmte Integrationsleistungen verweigert und etwa an einem verpflichtenden Integrationskurs grundlos nicht teilnimmt, muss mit Leistungskürzungen rechnen. Ohne Integrationserfolge wird es auch kein dauerhaftes Bleiberecht mehr geben. Dieser Ansatz ist in beide Richtungen ausgewogen. Damit schaffen wir die richtige Basis für ein friedliches Zusammenleben in der Gesellschaft.“

Huber begrüßte die erweiterten Anreize für einen frühzeitigen Spracherwerb und für eine Teilnahme an den Integrationskursen.

Wichtig war uns auch die Möglichkeit einer verbindlichen Wohnsitzzuweisung für anerkannte Schutzberechtigte. Bayern wird diese Ermächtigung nutzen. Ziel ist, eine Ghettobildung und Parallelgesellschaften insbesondere in den Ballungsräumen zu vermeiden“, so Huber.

[Redaktioneller Hinweis: Zur Entwicklung und zu Stellungnahmen im Kontext „Bundesintegrationsgesetz“.]

Zum Agrarmarktstrukturgesetz (TOP 3)

Das Agrarmarktstrukturgesetz leistet einen Beitrag zur Stabilisierung der Situation auf dem Milchmarkt.

Eine wesentliche Ursache der akuten Krise ist, dass der Markt mit zu viel Milch überschwemmt wird und folglich die Preise abstürzen. Wir müssen deshalb an die Menge heran, um Angebot und Nachfrage wieder ins Gleichgewicht zu bringen. Nur über eine Verringerung der Milchmenge können wir den Bauern wirksam helfen“, erklärte Huber.

Der Minister begrüßte, dass Molkereien und Erzeuger mit dem Gesetz nun die Möglichkeit für ein Mengenmanagement und damit für eine Reduzierung der Milchmenge erhalten. Die Wirtschaftsbeteiligten sind nun aufgefordert, derartige freiwillige Maßnahmen zur Mengensteuerung zügig umzusetzen.

Es ist wichtig, dass sich die Branche schnellstmöglich über Menge, Preise und Laufzeit einigt und diese vertraglich fixiert. Ich sehe darin eine echte Chance für alle Beteiligten“, so Huber.

Der Minister stellte klar, dass der politische Druck sonst weiter zunehmen werde:

Sollten spürbare Reaktionen ausbleiben, wird sich die Bundesregierung für eine zeitlich befristete und entschädigungslose EU-weite Mengenbegrenzung einsetzen. Ein schleichendes Höfesterben mit unabsehbaren Folgen für die ländlichen Räume muss unbedingt verhindert werden.“

Zum Gesetzentwurf zur Strafbarkeit von Sportwettbetrug (TOP 28)

Bayern setzt sich seit Jahren für die Bekämpfung strafwürdigen Verhaltens im Sport ein. Die Staatsregierung hat sich dabei neben der Dopingbekämpfung stets auch für ein stärkeres Einschreiten des Staates gegen korruptive Absprachen im Sport stark gemacht.

Huber: „Die Staatsregierung hat wiederholt Gesetzesinitiativen zur Strafbarkeit von Sportwettbetrug vorgelegt, von denen sich viele Aspekte in dem vorliegenden Gesetzentwurf wiederfinden. Die Initiative der Bundesregierung ist deshalb ein Erfolg bayerischer Rechtspolitik. Wett- und Manipulationsskandale haben der Glaubwürdigkeit des Sports Schaden zugefügt. Die Spielmanipulation rüttelt an den Grundfesten des sportlichen Wettbewerbs, denn Fairness und die Offenheit des Ausgangs sind die Basis von Wettkämpfen. Der Sport gewinnt gerade hieraus erst seinen Reiz. Endlich können die bestehenden Strafbarkeitslücken jetzt geschlossen werden.“

Bayern hatte noch weitergehende Regelungen vorgeschlagen und sich beispielsweise für die rückwirkende Erhebung von Verkehrsdaten als wichtiges Instrument zur Bekämpfung der internationalen Organisierten Kriminalität eingesetzt.

Sinnvoll wäre auch eine für die effektive Strafverfolgung erforderliche Kronzeugenregelung. Insgesamt beinhaltet der Entwurf jedoch ein gutes Regelwerk zum Schutz der Integrität des Sportes und wird deshalb von uns unterstützt“, so der Minister.

[Redaktioneller Hinweis: Zur Entwicklung und zu Stellungnahmen im Kontext des Gesetzentwurfs.]

Staatskanzlei, Pressemitteilung v. 16.06.2016

Redaktionelle Anmerkung zum Gesetzentwurf zur Strafbarkeit des Sportwettbetrugs

Der 2014 vorgelegte bayerische Entwurf eines Gesetzes zum Schutze der Integrität des Sports (sog. Sportschutzgesetz) sah neben der Dopingstrafbarkeit auch eine Strafbarkeit von Spielmanipulationen vor (Vorstellung dieses Gesetzentwurfs: hier; Gang und Stand des Verfahrens: hier – der Entwurf hat den Bundesrat nicht erreicht). Der Bund hat sich für ein anderes Vorgehen entschieden und sich in einem eigenen Gesetz zunächst der Doping-Strafbarkeit gewidmet (Anti-Doping-Gesetz). Nunmehr steht das Vorgehen gegen Spielmanipulationen auf der Agenda.